Update 10:12 Uhr: In dem folgenden Text will ich darauf hinweisen, dass die "Entwöhnungsabsicht" von einigen Gegnern der EZigarette als Argumentationsgrundlage für eine Einstufung als Arzneimittel herangezogen wird. Es war und ist nicht meine Absicht irgendeinen Dampfer zu beschuldigen oder diese in Schubladen wie "Genuss oder Entwöhungsdampfer" zu stecken! Sprich: Die Dampfer sind die letzten die an der Sache schuld sind!! Normalerweise sind meine Artikel lang und erklärend - Diesmal wird es kurz und knapp: "Was führt zum Verbot der EZigarette" und "Eine Politikerin setzt sich ins "rechte Licht". 1. Was führt zum Verbot der EZigarette. All jene, die ihren Nikotinlevel in den Liquids so schnell wie Möglich reduzieren und sich dann ganz dolle freuen, dass sie nur noch 4 bis 6mg Nikotin pro 1ml verbrauchen - aber davon dann "dauernuckelnd" knapp 6 bis 8 ml am Tag). All jene, die auf die Frage von Nichtrauchern "Oh... Du willst aufhören? - Klappt das denn auch mit der EZigarette?" Stolz "Na sicher - und schmecken tut es auch noch!" antworten. Also genau diejenigen, welche die EZigarette als "Mittel zum Aufhören" benutzen und das auch genau so verbreiten. Herzlichen Glückwunsch - Ihr wurdet gehört! Der "Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz - IMCO" hat am 27.03.2013 seinen Vorschlag für die neue Tabakrichtlinie beim federführenden Auschuss für die Tabakrichtlinie "Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - ENVI" eingereicht. [1] In der ursprünglichen Fassung hatte die neue Tabakrichtline eine 4mg-Grenze für EZigaretten-Liquids zum Inhalt. Jedes Liquid über 4mg Nikotin hätte dann als Arzneimittel zugelassen werden müssen und jedes Liquid unter 4mg hätte "einfach so" auf dem Markt verbleiben können. Der Ausschuss "IMCO" schlägt nun vor alle Liquids (egal ob mit oder ohne Nikotin) als Arzneimittel zuzulassen: 1. Nicotine-containing products may only be placed on the market if they were authorised pursuant to Directive 2001/83/EC Übersetzung: 1. Nikotinhaltige Produkte dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie eine Zulassung gem. der Arzneimittelrichtlinie haben. Die Abschnitte bezüglich der 4mg-Grenze: Sollen gestrichen werden! Die Begründung für die Streichung ist wie folgt: Analysen haben gezeigt dass EZigaretten Chemikalien und Komponenten enthalten, welche eine Gefahr für den Verbraucher darstellen.Aus diesem Grund sollten alle Nikotinhaltigen Produkte kontrolliert werden. Andernfalls könnten Produkte unterhalb bestimmter Schwellenwerte, ohne Genehmigung auf den Markt kommen.Nicht nur die Nikotinkonzentration ist relevant, sondern die gesamte Zusammenstellung.Die Konsumenten weisen darauf hin, dass sie die EZigarette dazu benutzen um mit dem Rauchen aufzuhören und damit als Arzneimittel ansehen. Daher sollte sie (die EZigarette) nach der Richtlinie 2001/83/EG genehmigt werden. Die Änderungen (inkl. der Begründungen) können in dem Dokument ab Seite 27 (Amendment 44) nachvollzogen werden.[1] 2. Eine Politikerin setzt sich ins "rechte Licht". Interessant ist das Datum des Schreibens: Der 27.03.2013! Warum? Nun... Frau Evelyne Gebhardt, Mitglied und Übersetzerin des Ausschusses IMCO [2] hat genau am 27.03.2013 auf Abgeordnetenwatch [3] folgendes als Antwort auf eine Frage bezüglich der EZigaretten geschrieben: Sehr geehrter Herr, selbstverständlich werde ich mir nach sorgfältiger Prüfung rechtzeitig eine Meinung darüber bilden, ob und inwieweit NCP in den Anwendungsbereich der Revision der Tabakrichtlinie einzubeziehen sind. Dabei lasse ich mich allerdings weder von der Tabak-Lobby noch von der Dampfer-Lobby unter Druck setzen. Interessant, oder? Nicht nur, dass Frau Gebhardt die Anfragen der dampfenden Bürger Augenscheinlich als "Druck der Dampfer-Lobby" ansieht... Nein: Die Übersetzerin des Ausschusses will sich "nach sorgfältiger Prüfung rechtzeitig eine Meinung darüber bilden"... Dabei wurde am selben Tag der Vorschlag aus ihrem Ausschuss veröffentlicht. Da Frau Gebhardt auf Abgeordnetenwatch eindeutig "Kontra-EZigarette" argumentiert und die Übersetzerin des Ausschusses ist - Kann zumindest mir niemand erzählen, dass sie an dem Änderungsantrag nicht mitgearbeitet hat und ihre Meinung schon lange vor dem Verfassen der Antwort auf Abgeordnetenwatch feststand! Die (berechtigten) Anfragen der Bürger als "Lobby-Druck" bezeichnen und dann auch noch "kreativ" Antworten? In was für einer Welt leben wir eigentlich? Rursus [1] Draft opinion of the Committee on the Internal Market and Consumer Protection [2] IMCO Ausschuss EU Abgeordnete Evelyne Gebhardt [3] Abgeordnetenwatch Evelyne Gebhardt