"BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen"
Diese Pressemeldung ging ab dem 07.05.2012 durch die Medien. Dabei stützt sich die Empfehlung des BfR Hauptsächlich auf zwei Aussagen:
„E-Raucher können auch eigene Liquids mischen und dabei auf Konzentrate und vielfältige Zusätze und Substanzen zurückgreifen. In diesen Fällen ist unklar, was genau ein- und ausgeatmet wird. Unbeteiligte können im konkreten Fall nicht einschätzen, ob von den freigesetzten Emissionen gesundheitliche Gefahren ausgehen.“[1]
Was die „Mischbarkeit eigener Liquids“ angeht, wird hier völlig außen vor gelassen, dass es auf der Rechtlichen Seite einen sogenannten „vorgesehenen Gebrauch“ der Geräte gibt. [2] Die Warnung vor missbräuchlicher Änderung dieses Gebrauchs lässt dabei nicht nur außer Acht, dass die empfindlichen Geräte dadurch sehr schnell unbrauchbar werden können, sondern erwähnt auch nicht, dass die Möglichkeiten, Geräte anders als bestimmungsgemäß zu verwenden und „bedenkliche Ergebnisse mit denen man rechnen müsse“ zu erzielen, wohl grenzenlos sind.
Man denke dabei an z.B. an Schuhe, dessen vorgesehener Gebrauch scheinbar eindeutig ist. Eine Warnung,dass Schuhe z.B. auch ausgezogen und als Hammerersatz oder gar als Wurfgeschoss benutzt werden können, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Genau so verhält es sich mit großen Küchenmessern, Pillendöschen, Plastikbeutel, Baseballschläger und sogar mit der theoretischen Führerscheinprüfung: Ein Bild mit spielenden Kindern rechts am Straßenrand, Frage „womit man rechnen müsse“. Ich fand seinerzeit die Antwort „dass sich die Sicht verschlechtert“ völlig ankreuzenswert, denn damit sollte man unabhängig von spielenden Kindern immer rechnen!
Eine weitere zitierte Aussage aus der BfR-Empfehlung ist:
„Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen.“ [2]
Hier beruft sich das BfR auf eine Stellungnahme aus dem eigenen Haus vom 24. Februar 2012. [3] In dieser Stellungnahme wird, für diese Behauptung, ein Methodenpapier des Wissenschaftlers „Uchiyama“ als Quellennachweis für die Existenz von Aldehyden in E-Zigaretten genannt. [4]
In dem Methodenpapier wird ein neues, experimentelles, Nachweisverfahren für Acrolein und Carbonyl beschrieben. Sinn und Zweck der Arbeit war dabei der Test des Nachweisverfahrensfür Stoffe aus der Carbonylgruppe in Zigarettenrauch im Allgemeinen und nicht speziell die Untersuchung von Zigaretten bzw. E-Zigaretten.
Im Rahmen des Versuchsaufbaus wurde für das neue Verfahren eine Tabakzigarette und eine E-Zigarette untersucht. Bei der Tabakzigarette von einem „Zugroboter“ 8 mal das Standard-Zugvolumen 35 ml = 280 ml Tabakrauch entnommen und dabei wurden 360 µg Acrolein nachgewiesen.
Für die E-Zigarette wurde der Zugroboter so umprogrammiert, dass 500 ml Aerosol pro Minute entnommen wurden. Das entspricht 14 Zügen in einer Minute – 4 Sekunden Zeit für Zug, Inhalieren und Ausatmen. Ein Mensch müsste eine Minute pausenlos direkt auf Lunge ziehen, um diese Rate zu erreichen. Damit wurde das Gerät absolut außerhalb der Spezifikation betrieben. Zwangsläufig wurde dadurch der Verdampfer viel heißer, als es ein menschlicher Anwender es je schaffen könnte.
Die Messergebnisse gem. Methodenpapier:
- Tabakzigarette: 360 µg Acrolein pro 280 ml Aerosol
- E-Zigarette: 1,76 µg Acrolein pro 280 ml Aerosol
Als Vergleich hier die „Acroleinsignalwerte“ vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [5]:
- Chips ca. 1000 µg/kg,
- Knäckebrot 610 µg/kg,
- Kaffeepulver 310 µg/kg
- Kindernahrung 360 µg/kg
Info Signalwerte: Selbst wenn ein Hersteller diese Signalwerte überschreitet, können die Produkte weiter verkauft werden. Die Hersteller werden dann lediglich aufgefordert durch Änderungen in der Produktion die Belastung zu verringern.
Fakt ist: Die E-Zigarette wurde bei einem Zugvolumen von 500ml/Minute völlig überhitzt. Wäre sie innerhalb der Spezifikationen betrieben worden, dann hätte sich vermutlich kein Acrolein oberhalb der Nachweisgrenze befunden. Was auch der Grund dafür sein dürfte, dass der Zugroboter für die E-Zigarette umprogrammiert wurde. Trotz dieser Überhitzung ist die gemessene Acroleindosis des E-Zigarettenaerosols ca. 17 x niedriger als in einem Spiegelei oder einem Liter Bier und ca. 840 mal niedriger als in einem Kilo Chips bzw. Pommes Frites.
Langsam sollte man sich die Frage stellen, warum bei dem Thema „elektrische Zigarette“ derart „konstruktiv“ negative Ergebnisse „herbeigelesen“ werden und auf der anderen Seite klare Studienergebnisse bezüglich der elektrischen Zigarette wie z.B. von Dr. Romagna et al. unter dem Tisch fallen:
Die Hauptgründe für die beobachteten Unterschiede in der Luftverschmutzung zwischen E-Zigaretten und Tabakrauchen sind wahrscheinlich im Fehl (bei der E-Zigarette) von Verbrennung und dem Mangel an Nebenstromrauch, mit seinen bekannten toxischen Effekten, begründet. Auf Basis der erhaltenen Ergebnisse der Studie und auf „ARPA-Daten über die Luftverschmutzung in Städten“, können wir abschließend sagen, dass es ungesünder ist in einer großen Stadt zu atmen als mit jemanden in einem Raum zu sein der eine E-Zigarette benutzt. [6]
Freundlichst,
Rursus
Quellen:
[1] BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen (2012)
[3] BfR: Liquids von E-Zigaretten können die Gesundheit beeinträchtigen (2012)
[4] Determination of acrolein and other carbonyls in cigarette smoke (2010) (engl.)
[5] Verbraucherzentrale Hambug: Acroleinsignalwerte
[6] Characterization of chemicals released to the environment by electronic cigarettes use