Formaldehyd – Eine Falschmeldung geht um die Welt

Wie schon im letzten Artikel erwähnt, habe ich eigentlich zur Zeit den Kopf nicht frei, um mich eingehend mit den neuesten Nachrichten und Studien zu beschäftigen… Aber es gibt Sachverhalte, die einfach nicht ignoriert werden können.

Sei es nun, die sehr gute Nachricht, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass EZigaretten in Deutschland nicht als Arzneimittel oder Medizinprodukt, sondern als Genussmittel eingestuft werden…. Oder auf der anderen Seite der Waagschale, dass „EZigaretten 10 mal mehr krebserregende Stoffe enthalten sollen, als Tabakzigaretten„.

Diese Nachricht ging am 27. November um die Welt:

Amtlich: EZigaretten sind kein Arzneimittel oder Medizinprodukt

Wegen einem schweren Krankheitsfall in der Familie habe ich mich in den letzten Wochen sehr zurückgehalten was das Thema EZigarette angeht. Ein heute verkündetes Urteil, zwingt mich jedoch geradezu wieder einmal in die Tasten zu greifen und ein paar Zeilen zu schreiben – Wurde hier doch (endlich!!!) ein seit Ende 2011 öffentlich geführter Diskurs (um nicht zu sagen: Eine Riesensauerei!) höchstrichterlich bereinigt. Ein Diskurs, der unter anderem mich dazu gebracht hat mich für die EZigarette einzusetzen und diesen Blog zu starten.

Ich meine damit die unerträgliche Behauptung der Gesundheitsministerin von NRW, Frau Barbara Steffens, dass EZigaretten Arzneimittel sein sollten und der Verkauf somit verboten sei.