Arzneimitteleinstufung droht: Schreiben Sie an das BMELV

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

 

Update 14. Oktober 2013

Seit der Veröffentlichung des nachfolgenden Blogposts am 13. Oktober 2013 geht ein Riesenseufzer durch die Community. Einige sind jetzt der Meinung, dass „alles bisherige Umsonst gewesen ist“ und „jetzt alles von vorne losgeht“.

Dem ist nicht so!

Big Business: Die Pharmaindustrie in Brüssel

hope_EU_Lobby_netAm 08. Oktober 2013 hat das EU-Parlament über den Entwurf für eine neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Der Ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass EZigaretten ab 4mg pro ml als Arzneimittel unter die Arzneimittelrichtlinie fallen sollen.1

Diesen Vorschlag hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am 10. Juli 2013 durch den “Consolidated amendment 57″ abgeändert damit beschlossen, dass in Zukunft alle Nikotinhaltigen Produkte als Arzneimittel definiert werden.23

Diesen und anderen Vorschlägen ist das EU-Parlament jedoch nicht gefolgt und kam in der Abstimmung am 08. Oktober zu dem Entschluß, dass EZigaretten zukünftig nicht pauschal als Arzneimittel eingestuft sein, jedoch als „Nichttabakprodukte“ unter die Tabakrichtlinie fallen sollen.4

Was die Welt falsch macht

Nur noch ganz schnell vor dem schlafen gehen:

Anscheinend haben einige Journalisten die Artikel zur Tabakrichtlinie schon vorher geschrieben (oder haben einfach nicht aufgepasst).

Anders kann ich mir z.B. diesen Absatz aus einem Artikel der „Welt“ nicht erklären:

 

Hallo Welt?

Die Arzneimitteinstufung der EZigarette ist vorerst „vom Tisch“! Das EU-Parlament hat mit überwältigender Mehrheit gegen eine solche Einstufung votiert. Aber nett zu sehen, wie bei einer der größten Zeitungen so recherchiert wird…

Grinsend
Rursus

Artikel 18 der geplanten TPR

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Hier ist er nun – Der Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie, wie er heute abgestimmt wurde.

Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nikotinhaltige Erzeugnisse allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, und insbesondere der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, entsprechen.

2. Nikotinhaltige Erzeugnisse, die als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen sind.

EU-Parlament: EZigaretten sind kein Arzneimittel

jedenfalls solange niemand behauptet, dass man mit der EZigarette irgendetwas heilen kann!

Das ist die gute Nachricht des Tages:

Die Mitglieder des EU-Parlaments haben bei der heutigen Abstimmung mit überwältigender Mehrheit entschieden die EZigarette nicht als Arzneimittel einzustufen.

Und auch wenn einige Medien schon etwas in der Richtung berichten:

Ein Tabakprodukt ist die EZigarette auch nicht geworden. In der betreffenden Tabakrichtlinie ist der Artikel 18 nämlich wie folgt überschrieben: „Nicht Tabakprodukte„.

Ok… Damit haben wir zwar die seltsame Kombination, dass in der EU-Tabakrichtlinie ein Nicht-Tabakprodukt nicht zum Arzneimittel definiert wird.

Klingt komisch? Ist aber so 😀

Gesammelte Informationen zur Abstimmung am 8. Oktober

Die neue Tabakproduktrichtlinie steht in den Startlöchern und wird am Dienstag, 8. Oktober im Plenum gelesen und wird ggf. auch gleich abgestimmt.

Da viele der Abstimmungspunkte sog. „RCV“ (ROLL-CALL VOTE) und somit eine Abstimmung mit Namensliste sind, kann nach der Sitzung genau nachvollzogen werden welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

Ich bin gespannt, ob die Abgeordneten für oder gegen die öffentliche Gesundheit stimmen. Zumindest für die Europawahl 2014, wird diese Abstimmung für mich ein Indikator dafür sein, wen ich wählen kann und werde.

Wer jetzt im die Worte „Aber man kann doch seine Wahlentscheidung nicht von der EZigarette abhängig machen“ auf der Zunge hat, dem sage ich folgendes:

An die Abgeordneten im Europäischen Parlament

Über die Rolle der EZigarette in der geplanten Tabakrichtlinie wurde in den letzten Monaten viel gesagt und geschrieben.

Wenn Sie am 08. Oktober 2013 in die Beratung gehen und ggf. eine Abstimmung über die neue Tabakrichtlinie vollziehen, möchte ich Sie bitten zu beachten:

 

Die Einstufung der EZIgarette als Arzneimittel ist keine „sanfte Regulierung“ – Es gibt nur eine Arzneimittelrichtlinie, diese wird befolgt oder nicht.

Sollte die EZigarette als Arzneimittel definiert werden, haben zwei Parteien gewonnen und eine Partei verloren:

 

Gewinnen werden die Tabakindustrie und die Pharmaindustrieverlieren werden die Konsumenten!

Das BfR versucht es mal wieder mit Politik

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als Aufgabe diverse offizielle Stellen als Ratgeber im Sinne des Verbraucherschutzes zu beraten.1 Normalerweise macht das dabei auch „einen guten Job“. So hat da BfR zum Beispiel zu Ostern 2012 relativ schnell Entwarnung wegen etwaiger Salmonellen in Eiern gegeben.2 Weiterhin im November 2012 aufgrund einer Zeitungsmeldung über Mineralölbestandteilen in Schokoladen aus Adventskalendern sehr schnell und fundiert „Entwarnung“ gegeben.3

Bei EZigaretten scheint das BfR jedoch den ein oder anderen Bock zu schießen und empfahl z.B. im Mai 2012 ohne irgendwelche gesicherten Daten, dass EZigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen sollten. Und das obwohl

Die tödliche Dosis Nikotin – Ein über 150 Jahre alter Irrtum

Es gibt Dinge, die man hinnimmt. Diesen werden einem als „das ist nun einmal so“ erklärt und dann ohne Gegenwehr akzeptiert.
Wenn man etwas kritischer ist, fängt man an diese Tatsachen zu hinterfragen – Jedoch… Sollten alle Quellen immer wieder die selbe Antwort liefern, fängt man normalerweise an, dies als „authentisch“ einzustufen.

Ein Beispiel für „authentische Informationen“ wäre dann z.B. die Ausarbeitung „Elektrische Zigaretten – ein Überblick“ in der man auf Seite 8 zu lesen bekommt:

„Sehr große Mengen Nikotin sind giftig: Rund 50 Milligramm Nikotin sind beim Verschlucken tödlich, für Kleinkinder ist bereits eine Menge von sechs Milligramm lebensbedrohlich.“

Und was ist mit dem Nikotin?

Dem einen oder anderen sind bestimmt nachfolgende Blogbeiträge ein Begriff:

Diese Beiträge haben eine Gemeinsamkeit:

Sie behandeln die wenigen Studien, die sich mit „bösen“ Schadstoffen in EZigarettendampf wie

  • Formaldehyd,
  • Acrolein,
  • Nitrosamine,
  • Acetaldehyd,
  • Schwermetalle etc.

beschäftigen.