Beschwerde bei dem Presserat

Im unteren Teil -> Update 23. Juli 2013, Update 29. August 2013

Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) sowie Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju).

Der Deutsche Presserat hat die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) ausgearbeitet, eine Art Ehrenkodex für Medienvertreter, der 1973 erstmals veröffentlicht und am 3. Dezember 2008 letztmals überarbeitet wurde. Am 12. Dezember 1973 wurde er an Bundespräsident Gustav Heinemann überreicht. Es gehört zur Tradition des Pressekodex, dass auch jede Änderung dem amtierenden Bundespräsidenten übergeben wird.

Ockhams Rasiermesser

Ockhams Rasiermesser: Von mehreren möglichen Erklärungen desselben Sachverhalts ist die einfachste Theorie allen anderen vorzuziehen.

Viele Experten für Raucherentwöhnung wollen das das Rauchen aus Gesundheitlichen Gründen minimieren.

Richtig? Richtig!

Aus diesem Grund ist alles, was die Menschen von der Tabakzigarette weg und zu sichereren Alternativen hinführt gut.

Richtig? Richtig!

EZigaretten haben als Alternative für Tabakzigaretten eine nachgewiesene Erfolgsbilanz mit einer sehr guten Erfolgsquote.1

Sie enthalten erwiesenermaßen keine der vielen giftigen Stoffe, welche in Tabakrauch gefunden wurden. Der Dampf besteht aus Nikotin, Propylenglykol und/oder pflanzliches Glycerin und Lebensmittelzugelassenen Aromastoffen – Alles Stoffe, die nicht Krebserregend sind. Die Rauchentwöhner müssten also alle für EZigaretten eintreten.

Informationen zur EU-Tabakrichtlinie

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Da dieser Text von Michal Dobrajc nahezu alles enthält, was ich seit einigen Tagen Gebetsmühlenartig wiederhole, habe ich ihn leicht abgewandelt und veröffentliche ihn hier in meinem Blog:

Nachfolgend wird ausgeführt, wie der aktuelle Stand der Tabakrichtlinie der EU nach meinem Kenntnisstand und Verständnis ist und welche Auswirkungen sie auf E-Zigaretten hat. Dieser Beitrag dient einem unverbindlichen Überblick und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit und Richtigkeit.

Lügt Dr. Peter Liese oder weiss er es nicht besser?

Auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ hat das Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des EU Auschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) Dr. Peter Liese folgendes als Antwort auf eine Frage einer Bürgerin zum Thema EZigarette geschrieben:

„In vielen Gesprächen und E-Mails wurde die Wirkung der E-Zigarette als völlig harmlos dargestellt. Leider ist sie das nicht. Sie enthält Nikotin in erheblichen Mengen und man muss nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft davon ausgehen, dass die Gefäßschaden, dass heißt Schlaganfälle, Raucherbein und Herzinfarkte, bei der E-Zigarette genauso drohen wie bei der herkömmlichen Zigarette. Andere Wirkungen sind zwar umstritten, aber es ist sicher wahrscheinlich, dass etwa Lungenkrebs deutlich weniger vorkommt.“1

Sämtliche EZigaretten werden zum Arzneimittel reguliert

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Urspünglicher Artikel:

Heute ist im ENVI-Ausschuss das schlimmstmögliche eingetreten.

Ab jetzt ist der Fahrplan der neuen Tabakrichtlinie fest:

Sämtliche EZigaretten mit Liquid und das Liquid an sich, werden als Arzneimittel eingestuft!

Der sogenannte „Consolidated amendment 57“ wurde vom ENVI akzeptiert.12

Alle die jetzt jubeln: „Hurra, keine 2 – 4 mg Grenze!“ – STOP!

Macht euch bewusst: Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass alles über 4 mg als Arzneimittel zu behandeln sei (alles darunter nicht).

Verständnisproblem: Harmonisierend deharmonisiert?

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Bei den Beratungen zur geplanten neuen Tabakrichtlinie hört man von manchen Abgeordneten, dass der Hauptgrund für die Einstufung der Liquids für EZigaretten auch in der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts begründet ist.

So schreibt z.B. Frau Christa Klaß in einer Antwort auf Abgeordnetenwatch am 03. Juli 2013:

Verständnisproblem: 1 ml Liquid ist NICHT mit einer Zigarette zu vergleichen

Kurz und knapp: Es kommt auf die Nikotinkonzentration, Nikotinresorption und vor allem die persönlichen Gegebenheiten an!

Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 18mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „18er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 16 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „18er“ Fläschchen entspricht ca. 30 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10ml „18er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.

Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 9mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „9er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 8 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht ca. 15 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.

JETZT geht's ums Ganze: EZigaretten und das EU-Parlament

Update 5. Juli: Das Aromenverbot ist aus dem Änderungsantrag ALDE/ECR entfernt worden. Der Änderungsantrag des Rechtsausschusses JURI ist in den Antrag von ALDE/ECR eingearbeitet worden (siehe unten).

Wir sind jetzt in einer entscheidenden Woche, bevor der EU-Ausschuss „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ (ENVI)1 am 10./11. Juli die Änderungsanträge zur neuen Tabakdirektive abschließend bearbeitet und ggf. annimmt oder ablehnt.

An all jene, die bisher nur Zuschauer waren: Es ist höchste Zeit aktiv zu werden!

JETZT müssen die Abgeordneten Post bekommen! JETZT müssen Fragen gestellt werden! Fragen wie:

Ob die Abgeordneten die übertriebene und unangemessene Regulierung der EZigarette als Arzneimittel zurückweisen werden?