Einstiegsdroge EZigarette? – Pustekuchen!

Wie die akutelle Diskussion in den EU-Ausschüssen zeigt, sind viele Politiker besorgt, dass die EZigarette eine Einstiegsdroge für den Zigarettenkonsum sein könnte.

Jedenfalls ist es genau das, was die Kommissionsmitglieder und die Berichterstatter immer wieder von sich geben.[1,2,3] Zum Beispiel verweist die Berichterstatterin des “Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ENVI“, Linda McAvan, immer wieder darauf, dass es Studien gibt die genau dies nahelegen…

Diese Aussagen sind Grund genug, sich diese Studien mal näher anzuschauen. Soweit ich weiss, sind in den letzten Monaten nur drei größere Studien zu dem Thema „EZigaretten und Jugendliche“ veröffentlicht worden:

Nichtraucherschutzgesetze und EZigaretten

Passt das zusammen?

Fallen EZigaretten unter die Nichtraucherschutzgesetze?

Die Antwort findet der, der sich bewusstmacht aus welchem Grund Nichtraucherschutzgesetze erlassen wurden:

Um Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen!

EZigaretten emittieren keinen schädlichen Passivrauch und somit fallen EZigaretten, in welchen ein Liquid verdampft wird, unter KEIN Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland!

 

Punkt… Das war es! Keine lange Begründung… Das ist der einzige Fakt der zählt!

Rursus

 

Wer an einer längeren Erklärung interessiert ist:

Fällt die EZigarette unter das neue Nichtraucherschutzgesetz von NRW?

Gibt es ein Grundrecht auf Rauchen?

Offener Brief an Herrn Heiko Thomas

Sehr geehrter Herr Thomas,

auf Ihrer Homepage findet man unter dem Link „Kontakt“ die Worte

„POLITIK LEBT VOM DIALOG“.

Dies und Ihre Antworten vom 17. April 2013 auf dem Internetportal „Abgeordnetenwatch“, nehme ich zum Anlass um Ihnen ein „paar“ Zeilen zu schreiben. Bitte entschuldigen Sie bereits jetzt, dass ich mich leider nicht sehr kurz fassen konnte – Jedoch ist das Thema einfach zu umfangreich um es „einfach mal so in ein paar Sätzen“ abzuhandeln.

Ich wäre Ihnen Dankbar, wenn Sie sich die Mühe machen die folgenden Zeilen zu lesen und mir ggf. eine Antwort zukommen zu lassen.

Wenn die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel die Lösung ist – was war dann die Frage?

Als die MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency – Die Britische Behörde für Arzneimittelregulierung) im Jahr 2010 die Öffentlichkeit fragte, wie die EZigarette reguliert werden sollte, gab die MRHA drei Möglichkeiten vor.

Ich fasse die ersten beiden zusammen und zitiere die dritte:

  • Option 1. EZigaretten wie ein Arzneimittel regulieren und nicht zugelassene Produkte innerhalb von 21 Tagen einziehen.
  • Option 2. EZigaretten wie Arzneimittel behandeln und nicht zugelassene Produkte innerhalb von einem Jahr (Juni 2011) einziehen.
  • Option 3. „Nichts tun und diese unregulierten Nikotinhaltigen Produkte, welche nicht auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit geprüft worden sind, auf dem Markt belassen.“

Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Der „Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz – IMCO“ vom 27.03.2013 liegt mittlerweile auch auf Deutsch vor und damit ist es an der Zeit sich diesen etwas genauer anzuschauen. Hier wird Vorgeschlagen, die Liquide für EZigaretten pauschal als Arzneimittel einzustufen – egal welcher Nikotingehalt in diesen vorliegt.

Auf Seite 30 kann man die Begründung für den Änderungsantrag 44 für den Artikel 18 (Nikotinhaltige Erzeugnisse) nachlesen:

Abgeordnetenwatch zensiert die Dampfer!

Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurden auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ (AW) beantwortete Fragen besorgter Bürger nachträglich gelöscht!

Mindestens 7 Antworten von Frau Evelyne Gebhardt zur anstehenden Revision der Tabakprodukterichtlinie (Schwerpunkt e-Zigarette) wurden nachträglich vom Moderationsteam von AW entfernt.

Wohlgemerkt: Fragen die bereits durch die Abgeordnete beantwortet wurden!

Da dies nur bei Frau Gebhardt geschehen ist, kann davon ausgegangen werde, dass Frau Gebhardt selbst diesen Eingriff in das „virtuelle Wählergedächtnis Abgeordnetenwatch” beauftragt hat.

Die berechtigten Fragen von einzelnen Bürgern, wurden seitens AW als “Kampagne” bezeichnet und „einfach so“ gelöscht – Das schlägt den Fass den Boden aus!

Professor John Britton: Die Auswirkungen von Nikotin sind vergleichbar mit Coffein

Professor John Britton, Vorsitzender der „Tobacco Advisory Group“ des „Royal College of Physicians“ wurde am 11. Februar 2013 wie folgt von der „BBC“ zitiert:

„Nikotin selbst ist keine besonders gefährliche Droge“, sagt Prof. Britton – welcher die „Tobacco Advisory Group“ des „Royal College of Physicians“ leitet. „Es ist vergleichbar mit den Auswirkungen von Coffein.“

„Wenn alle Raucher in Großbritannien mit dem Tabakrauchen aufhören und anfangen würden EZigaretten zu konsumieren, könnten wir 5 Millionen Leben retten – von Menschen die heute leben. Es ist ein riesiges Potenzial für die öffentliche Gesundheit.“

Bonny Herzog: Das hat ein wenig was von Apple

Bonny Herzog, angestellt bei „Wells Fargo Securities“ und eine der besten Tabak-Wertpapieranalystinen in den USA, wurde in dem Magazin „Time“ am 08. Januar 2013 folgendermaßen zitiert:

Der Gebrauch von EZigaretten könnte die herkömmliche Tabakzigarette in den nächsten zehn Jahren überholen … und sie werden im laufe der Zeit weiterentwickelt und verbessert – mit weit weniger Risiko. Der Technologieanteil hat ein wenig was von Apple – Und dies ist nur Version 1.

Leider versucht die Europäische Union zur Zeit aus fadenscheinigen Gründen die Version 2 zu verhindern.

Rursus

Lionel Shriver: Teuflische Gründe gegen EZigaretten

Lionel Shriver, Autorin des verfilmten Buchs „We Need to Talk About Kevin, schreibt in der Zeitung „The Guardian“ am 5. Januar 2013 über die Motivation der Prohibitionisten:

Wenn EZigaretten „normal“ werden, dann wäre dies ein unglaublicher Fortschritt für die Öffentliche Gesundheit:

Das Problem dabei ist: Raucher wurden in den letzten Jahren Moralisch und Medizinisch dämonisiert:

Rauchen ist nicht nur für die Öffentliche Gesundheit schlecht – Es ist schlecht PUNKT!

EZigaretten trennen die rationalen wissenschaftlichen gesundheitlichen Bedenken des Tabakkonsums von der reinen kulturellen Abscheu vor einer „schmutzigen“ Angewohnheit – welche sie als „Böse“ kennzeichnet.

Fällt die EZigarette unter das neue Nichtraucherschutzgesetz von NRW?

Update vom 25.02.2014:

Bevor Sie sich den Beitrag durchlesen, möchte ich zuerst auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 7 K 4612/13) hinweisen.

Bei diesem Gerichtsverfahren ging es darum, dass ein Gaststättenbetreiber dagegen geklagt hatte, dass die E-Zigarette dem Nichtraucherschutzgesetz NRW unterfallen würde. Das VG Köln der Klage des Gaststättenbetreibers statt.

Auszug aus dem Urteil: