Verständnisproblem: Harmonisierend deharmonisiert?

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Bei den Beratungen zur geplanten neuen Tabakrichtlinie hört man von manchen Abgeordneten, dass der Hauptgrund für die Einstufung der Liquids für EZigaretten auch in der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts begründet ist.

So schreibt z.B. Frau Christa Klaß in einer Antwort auf Abgeordnetenwatch am 03. Juli 2013:

Ein möglicher Kompromissvorschlag der Berichterstatterin Frau McAvan für die Abstimmung im Ausschuss sieht vor, dass Produkte, die Nikotin enthalten – einschließlich E-Zigaretten -, als Arzneimittel reguliert werden sollen, um harmonisierte Gesundheitsstandards in der gesamten Europäischen Union zu erreichen. Der Kompromiss sieht außerdem vor, dass diese Produkte als „Abgewöhnungsmittel“ auch außerhalb von Apotheken zugänglich gemacht werden sollen. Ich unterstütze diesen Vorschlag. Jedoch liegt dies in der Hand der Mitgliedsstaaten. In England werden bestimmte Arzneimittel bereits in sogenannten „drug stores“ verkauft, in Deutschland gibt es diese Regelung bisher nicht.1

und Herr Karl-Heinz Florenz schreibt in einer Antwort auf eine Anfrage einer Bürgerin am 26. Juni 2013:

Am 21. Juni 2013 haben sich die 27 Gesundheitsminister auf einen auf der Arzneimittelregulierung basierenden Ansatz bei E-Zigaretten entschieden. Diese Position der Mitgliedstaaten sieht vor, dass nikotinhaltige Erzeugnisse ab einem Grenzwert ab 1 mg pro Einheit bzw. ab 2 mg pro ml als Arzneimittel zugelassen werden müssen. […]

Wenn die E-Zigarette so wirksam ist, wie Sie und viele andere E-Zigaretten-Nutzer mir regelmäßig beschreiben, wird diese eine Arzneimittelzulassung erhalten und Dampfern auch weiterhin mit unterschiedlichen Nikotinkonzentrationen zur Verfügung stehen. Dass Arzneimittel in Deutschland nur in Apotheken erhältlich sind, basiert auf einer nationalen Gesetzgebung, auf die das Europäische Parlament keinen Einfluss nehmen kann. In Großbritannien und anderen europäischen Ländern können Arzneimittel auch außerhalb der Apotheke, zum Beispiel in Supermärkten, verkauft werden.2

Nahezu den selben Wortlaut wie Herr Florenz nutzt z.B. auch der EU-Abgeordnete Herr Axel Voss und andere.

Das Verständnisproblem:

Wie können diese Abgeordneten einerseits davon reden, dass die EZigarette bezüglich des EU-Binnenmarkts harmonisiert werden und sie weiterhin überall verfügbar sein soll während sie andererseits genau wissen, dass die EZigarette in vielen Ländern aufgrund der unterschiedlichen Arzneimittelgesetze zu einem erheblichen Teil ausschließlich in der Apotheke verkauft werden dürfen.

Das Produkt EZigarette wird also harmonisiert, damit das Produkt nicht überall in Europa gleich verkauft werden kann?

Es wird harmonisierend deharmonisiert?

Warum reden diese Abgeordneten immer noch davon, dass die EZigarette ein Arzneimittel sei? Die EZigarette heilt nichts! Die Hersteller machen keinerlei Heilversprechen! Die EZigarettenkonsumenten nutzen die EZigarette vorrangig als Substitut und nicht als „Abgewöhnmittel“.

Verständnislos
Rursus


  1. Abgeordnetenwatch – Christa Klaß am 03. Juli 2013 

  2. Abgeordnetenwatch – Karl-Heinz Florenz am 26. Juni 2013 

Comments

  1. „Warum reden diese Abgeordneten immer noch davon, dass die EZigarette ein Arzneimittel sei? …Die EZigarettenkonsumenten nutzen die EZigarette vorrangig als Substitut und nicht als “Abgewöhnmittel”.“

    Man sollte die E-Zigarette nicht vorrangig als „Substitut“ nutzen/sehen, sondern als ZIGARETTE!! (und das Wort „Zigarette“ macht aus ihr noch lange kein Tabakprodukt…da ham die Rechtsverdreher ja nu Pech mit ihrer Auslegung mit den „verbennenden Pflanzenteilen“)
    Sie ist kein Substitut! Wir lassen „NUR“ den giftigen Rauch weg, aber konsumieren weiter Nikotin wie gewohnt.
    Der Vorgänger der E-Zigarette wurde verboten, WEIL die Nutzer sie als „Substitut“ gesehen haben.
    Als ZIGARETTE darf die E-Zigarette schädlich sein.
    Als SUBSTITUT muss sie UNBEDENKLICH und SICHER sein.

    Die rauchlose Zigarette „Premier“ (1988) war nichts anderes als der Vorläufer der E-Zigarette (nur die Erhitzungsquelle war ne andere):
    „Dr. Fritz H. Kemper, Leiter des Institut für Toxikologie in Münster sagt: „Dies [Premier] stellt einen Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Gesundheit bei Rauchern „und“ `jenen unangenehmen Faktoren, die wir kennen und nicht mit Wohlwollen „, die in herkömmlichen Zigaretten bestehen sehen, nicht vorhanden oder stark reduziert in der Premier.“
    „The most important components of Premier are water (51 .2%), glycerin
    (37.4%), glycol (3 .3%), and nicotine (2 .4% or 0.3 mg).“
    http://legacy.library.ucsf.edu/tid/udn96a00/pdf

    Da war praktisch das Gleiche drin wie bei uns heute.

    Die Premier wurde als ZIGARETTE verkauft von einem Tabakkonzern.
    Die FDA sagte, sie ist keine…damit schärfste Regulierungsforderungen!
    Und heute? Auch die Dampfer bestehen drauf, dass die E-Zigarette keine „Zigarette“ ist….damit können sie auch heute schärfste Regulierungen fordern (die gar nicht nötig wären…als ZIGARETTE)

  2. Marcus Agrippa
    10. Juli 2013 - 15:32

    Der Einwand von Megan trifft haargenau ins Schwarze! Die Ezig ist kein Ersatz, sondern eine vollwertige Zigarette, nur ohne Verbrennung. Ich nutze sie genau so wie ich die (Tabak-)Zigarette genutzt und genossen habe: um Nikotin zu konsumieren, nur diesmal ohne gezwungen zu sein, dabei eine lange Reihe schädlicher Nebenwirkungen in kauf zu nehmen, die sich bei der Tabakzigarette leider nicht effektiv reduzieren liessen.

    Ich will weder von der Zigarette weg noch auf Nikotin verzichten! Deshalb dampfe ich Ezigs! Damit gibt es nämlich überhaupt keinen Grund mehr, auf Nikotin, etwa aus Gesundheitsgründen, zu verzichten.

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