Weiter geht es mit dem belügen von EU-Abgeordneten

Die EU-Abgeordneten sind in der Vergangenheit mehr oder weniger offen belogen und/oder getäuscht worden, wenn es darum ging die Schädlichkeit der E-Zigarette hervorzuheben. Nur ein Beispiel aus einer langen Reihe ist z.B. das Statement von Dr. Schnichels als Vertreter der EU-Kommission bei der Sitzung des „EU Auschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ am 30.05.2013.

Wenn es darum geht die Inhaltsstoffe der Liquids zu diskreditieren werden gerne gefährliche Begriffe wie z.B. „Schwermetalle“ in eine Pressemitteilung gepresst und die Ergebnisse dann ohne Vergleichsmöglichkeit auf die Menschheit losgelassen um ein größtmögliches Maß an Angst oder zumindest Verunsicherung zu erzeugen.

Ein gutes Beispiel ist dafür die Präsentation einer Studie in der von gefundenen Stoffen im Liquid wie z.B. Blei, Kupfer, Chrom und Nickel berichtet wird (und ganz nebenbei verschwiegen wird, dass die gefundenen Mengen so gering waren, dass sie locker den hohen Arzneimittelstandards für Inhalationsarzneimittel genügen würden).

Die nächsthöhere Stufe der Täuschung ist, den Menschen tatsächliche Vergleichsmöglichkeiten zu geben und dabei durch geschickte Vermischung von Konzentration und Stoffmenge von der eigentlich nicht vorhandenen Gefahr abzulenken..

Das heutige Beispiel kommt wieder einmal aus Italien. Nachdem der italienische Abgeordnete Giancarlo Scottà im April 2013 bei der EU seine Bedenken vorbrachte, dass durch die wachsende Popularität der E-Zigaretten der Umsatz der Tabakindustrie in Italien um 132 Millionen Euro zurück gegangen sei und so dem italienischen Staat durch die EZigarette hohe Verluste bei den Tabaksteuereinnahmen drohen (und in Italien bereits eine Steuer von 58,5% auf Liquids ins Gespräch gebracht wurde). Ist es nun der italienische Abgeordnete Niccolò Rinaldi, welcher seinen Teil „zum großen ganzen“ beiträgt.

Niccolò Rinaldi verweist in einer parlamentarischen Frage vom 14. Juni 2013 auf eine Studie der „Università Federico II“ (Neapel). In dieser Studie kam heraus, dass im Liquids eines Herstellers Blei, Cadmium, Chrome und Arsen gefunden wurde. Weiterhin verweist er darauf, dass bei einigen Proben die Konzentrationen von Arsen höher waren als in Trinkwasser als erlaubt gilt. Zuletzt prangert er an, dass es keine Standards für Liquids gibt und dadurch die öffentliche Gesundheit gefährdet sei.

Zwischen und hinter den Zeilen

Ich wiederhole mich gerne: Die Behauptung, dass es keine Standards für Liquids gibt, ist eine glatte Lüge! In Wahrheit, gibt es in der Europäischen Unition nur sehr wenig was “unreguliert” ist. Die meisten Produkte fallen unter die allgemeinen Verbraucherschutzvorschriften.

Eine Auswahl der wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen, die bereits für EZigaretten und andere Nikotinhaltige Produkte gelten (oder angewendet werden könnten) kann man hier nachlesen:

Wenn die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel die Lösung ist – was war dann die Frage?

Und das sind nur die EU-Richtlinien und Verordnungen welche offiziell gelten – die mir bekannten Liquidhersteller halten sich sogar an die noch strengeren Vorgaben des Europäischen Arzneibuch (EP), Brittischen Arzneibuchs (BP) oder Amerikanischen Arzneibuchs (USP) – Eben weil die Grundstoffe wie z.B. Propylenglycol und Glycerin in der Regel vom Großhändler in Apothekerqualität gekauft werden (die Versuchung hier schlechtere Qualität zu kaufen ist sehr gering, da die Ersparnis pro Liter im Cent-Bereich liegen dürfte) .

Aber wenn Herr Rinaldi schon Konsumentenprodukte mit Wasser vergleicht und damit eine Gefährlichkeit konstruiert… könnten wir das umgekehrt ja auch machen, oder? Aber wir gehen dabei noch einen Gang höher:

Vergleichen wir doch mal die von der „Università Federico II“ gefundenen Stoffe mit Wasser und nehmen dabei die sehr niedrigen Grenzwerte gem. Europäischen und U.S.-amerikanischen Arzneibuchstandards und schauen was sich daraus ergibt.

Laut der „Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch sind nachfolgende Konzentrationen von Schwermetallen und hochtoxische Verbindungen in einem Milliliter (ml) Trinkwasser erlaubt.

Nochmal: Diese Konzentrationen sind in einem Milliliter Trinkwasser erlaubt und gelten damit als Unbedenklich!

Schwermetall/VerbindungKonzentration in PPM
(parts per million)
Arsen0.010 ppm
Cadmium0.005 ppm
Chrom0.050 ppm
Kupfer0.002 ppm
Blei0.010 ppm
Nickel0.020 ppm
Quecksilber0.001 ppm
PAK
(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
0.10μg/l

Erlaubte max. Konzentration von Schwermetallen in Glycerin laut Eurpäischen bzw. U.S.-amerikanischem Arzneibuch:

SchwermetallKonzentration
Arsen3 ppm
Schwermetalle

5 ppm

Erlaubte max. Konzentration von Schwermetallen in Propylenglycol laut Eurpäischen bzw. U.S.-amerikanischem Arzneibuch:

SchwermetallKonzentration
Schwermetalle5ppm

Als „giftige Schwermetalle“ bezeichnen wir Arsen, Cadmium, Blei, Nickel, Quecksilber.

Also sind laut. Richtlinie 98/83/EG nachfolgende Konzentration von giftigen Schwermetallen in Trinkwasser erlaubt:

0.010+0.005+0.050+0.010+0.020+0.001= 0.096 ppm

Ein Grundprinzip der Toxikologie wurde im 15. Jahrhundert von Paracelsus definiert: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei.“

Das bedeutet, dass die toxische Eigenschaft einer Substanz, seine schädlichen Wirkungen nur dann produzieren kann , wenn es in einem biologischen System eine ausreichend hohe Konzentration erreicht.

Wenn man jetzt lügen will, könnte man sagen, dass „Liquids eine 5-fach größere Menge an Schwermetallen beinhalten als Wasser“ – Also muss Liquid auch „5-fach giftiger für den menschlichen Organismus sein“.

Tja, wenn man lügen will, kann man das so sagen. Wenn man jedoch bei der Wahrheit bleiben möchte, müssen wir die maximale Menge an Schwermetallen die man täglich über Trinkwasser und Liquid aufnimmt berechnen:

TrägermediumTägliche AufnahmeKonzentrationTägl. Gesamtaufnahme
Liquid4 ml5ppm pro ml0.000020mg Schwermetalle
Wasser2000 ml0.096ppm pro ml0.000192mg Schwermetalle

Aus dieser Berechnungen ist leicht zu ersehen, dass ein EZigarettenkonsument (Dampfer) jeden Tag eine 10-mal höhere Schwermetalldosierung aus 2 Liter Trinkwasser zu sich nimmt, als aus 4 ml Liquid.

Dabei hat die Forschung bezüglich Liquids noch nicht einmal bewiesen, dass diese Schwermetalle auch wirklich vom menschlichen Körper absorbiert werden – Ein Dampfer atmet ein und aus – Also könnte es sein, dass ein großer Teil den Körpfer auch wieder verlässt (zusammen mit den giftigen Stoffen, die JEDER gesunde Mensch produziert). Aber selbst wenn ein Dampfer alle Verbindungen aufnehmen sollte – Über das Trinkwasser kann JEDER Mensch eine 10-fach höhere Dosierung aufnehmen (und befindet sich noch sicher innerhalb der EU-Richtlinien).

Rursus

P.S. Ich möchte mich bei Panos Panayiotopoulos für seine wunderbare Ausarbeitung bedanken, welche als Grundlage für einen Großteil dieses Artikels herangezogen wurde!

Die Wahrheit läßt sich eine Zeitlang verbergen – Aber sie kommt immer ans Licht!

Comments

  1. Hallo Rursus,

    vielen Dank für deinen Artikel!

    Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch ein Artikel aus scienceblogs.de zur derzeit wohl in Amerika gehypten Gefahr von Arsen in Apfelsaft ( http://scienceblogs.de/geograffitico/2011/09/17/keine-angst-vor-apfelsaft/ ).
    Es kommt wohl nicht nur auf die Menge und den populärwissenschaftlichen Namen, sondern auch auf den konkreten molekularen Aufbau des zur Diskussion stehenden Stoffes zur Beurteilung seiner Giftigkeit an…

    cu
    jens

  2. 4 ml Liquid am Tag? Krass. Ich komme selten über 2. 🙂 Ansonsten: Wieder mal ein toller Artikel. Viele wichtige Infos, die man hier finden kann.

    Aber mal eine Frage an die Mitleser: Wie steht ihr zu einer Tabaksteuer auf Liquids? Angenommen, die würde 60% betragen, ähnlich wie der italienische Vorschlag (s.o.), dann würde der Preis meiner Liquids von ggw. €3,95 auf €6,32 steigen. Das ist natürlich ein happiger Anstieg, aber immer noch zu verschmerzen. Aber ist das auch gerecht? Gibt es Anhaltspunkte, wie eine Tabaksteuer auf Liquids festgelegt werden könnte?

    • 1 ml ist in den meisten Fällen ca. 1/3 bis 1/4 des Tagesverbrauchs eines EZigarettenkonsumenten.

      Tabaksteuer auf Liquids? In Liquid ist kein Tabak drin – Also können Liquids auch nicht mit der Tabaksteuer „bedient“ werden.

      Wenn jetzt kommt „aber da ist Nikotin drin – und das kommt vom Tabak“ – Dann müssten auch viele Duftwässerchen unter die Tabakgesetzgebung fallen.

      Die Liquids fallen doch schon unter die Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer usw. – Da braucht es nicht noch eine Extrasteuer.

      Das würde nur wieder dazu führen, dass das Produkt künstlich verteuert wird und damit wieder viele bei der Tabakzigarette bleiben.

  3. @Rursus

    Das will die Tabaklobby ja, oder es wäre ihr am liebsten. Back to the root. Alle rauchen wieder

  4. Klaus Blömeke
    6. November 2014 - 13:07

    Hallo,

    ich denke nicht, dass die Zigarettenindustrie mit E-Zigaretten ein Problem hat. Das nikotin ist ein Naturstoff, und der muss ja irgendwo herkommen. Im Zweifel von den Leuten, die Tabak anbauen lassen. Ob die Tabakindustrie den Tabak rollt oder extrahiert, dürfte denen egal sein.

    Steuer ist nicht logisch. Der Staat holt sie sich da, wo er sie bekommen kann. Egal ob Mineralösteuer (zur Finanzierung der Luftbrücke nach Berlin), Tabaksteuer (zur Finanzierung halt), KFZ-Steuer (zur Finanzierung der Renten, die Strassen werden dafür im Gegenzug nicht aus der maut finanziert)

    Beste Grüße,

    Klaus

    • Hallo!
      Mit einer Zigarette lässt sich aber viel mehr Gewinn machen, als mit dem extrahierten Nikotin 😉

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