JETZT geht's ums Ganze: EZigaretten und das EU-Parlament

Update 5. Juli: Das Aromenverbot ist aus dem Änderungsantrag ALDE/ECR entfernt worden. Der Änderungsantrag des Rechtsausschusses JURI ist in den Antrag von ALDE/ECR eingearbeitet worden (siehe unten).

Wir sind jetzt in einer entscheidenden Woche, bevor der EU-Ausschuss „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ (ENVI)1 am 10./11. Juli die Änderungsanträge zur neuen Tabakdirektive abschließend bearbeitet und ggf. annimmt oder ablehnt.

An all jene, die bisher nur Zuschauer waren: Es ist höchste Zeit aktiv zu werden!

JETZT müssen die Abgeordneten Post bekommen! JETZT müssen Fragen gestellt werden! Fragen wie:

Ob die Abgeordneten die übertriebene und unangemessene Regulierung der EZigarette als Arzneimittel zurückweisen werden?

Ob die Abgeordneten eine Regulierung bevorzugen, die Vertrauen in Sicherheits- und Qualitätsstandards setzt, ohne dabei ein Bürokratiemonster mit erheblichen Kosten und Einschränkungen zu schaffen. Ein Bürokratiemonster, dass scheinbar nur einen Zweck hat: Die EZigarette für Raucher unattraktiv zu machen.

Die Situation:
Verschiedene Akteure feilschen zur Zeit über den Wortlaut des Artikel 18 in der neuen Tabakrichtlinie, welcher am 10. und 11. Juli verabschiedet werden soll. Die Ansätze sind dabei wie folgt:
Sozialisten und Grüne scheinen nicht in der Lage zu sein, ihrem Drang zu widerstehen die EZigarette als Arzneimittel zu regulieren und damit eine sehr clevere Innovation mit erheblicher Bürokratie, Kosten und Einschränkungen im Keim zu ersticken. Die geplante Regulierung würde dazu führen, dass die EZigarette für Raucher unattraktiv sein wird und diese weiter Tabakzigaretten rauchen (müssen).

Die liberalen Demokraten (ALDE)2 und die britischen Konservativen (ECR)3 sind dabei “die guten Jungs”. ALDE und ECR haben eine viel angemessenere Haltung bei der Gesetzgebung vorgeschlagen. Eine Gesetzgebung, welche auf Verbraucherschutz basiert – ALDE und ECR haben erkannt, dass die EZigarette eine gute Alternative zur Tabakzigarette ist.

Die wichtigste politische Gruppierung ist dabei die (im Moment gespaltene) größte konservative Europäische Volkspartei (EVP).4 Wie die Mitglieder der EVP sich entscheiden, wird vermutlich Richtungsweisend für die neue Tabakrichtlinie sein.

Update 5. Juli 2013:

Es gibt im Großen und Ganzen vier drei Optionen:

Schlechte Option Nr. 1:
Alles als Arzneimittel regulieren, was nicht ein Tabakprodukt ist – jedoch Nikotin enthält.

Schlechte Option Nr. 2:
Ein „vereinfachtes Verfahren für die Zulassung von Nikotinprodukten“, welches die Berichterstatter als Kompromiss ausgearbeitet haben – welches jedoch im Grund nichts anderes ist, als eine schlecht formulierte Arzneimittelregulierung.

Gute Option Nr. 3:
Der Rechtsauschuss des EU-Parlaments, hat unter der Leitung von Klaus-Heiner Lehne5 (einem altehrwürdigem Mitglied der EVP) eine sehr gute Änderung in ihrer formalen Stellungnahme bezüglich der EZigarette veröffentlicht.6 Dies wäre die beste der Optionen, wird aber trotz der Rechtssicherheit nicht genug politische Unterstützung haben.

Die bisherige „Option 3“ ist nach Verhandlungen innerhalb der verschiedenen Parteien, nun Bestandteil des konsolidierten Änderungsvorschlags der ALDE/ECR (Dabei wurde gleichzeitig das Verbot von Aromen gestrichen – Aromen sollen also in Zukunft erlaubt sein!).

Gute Option Nr. 3:
Die Liberalen (ALDE) und Konservativen (ECR) sind zu einer gemeinsamen Position gekommen (siehe unten) – Diese Position ist für die EZigarettenkonsumenten vertretbar, wenn (!!!) sie das Aromenverbot streichen. Die Anforderungen bezüglich der „Gesundheitswarnungen“ sind zu übertrieben – im Grunde sind EZigaretten sichere Produkte und müssen nicht durch überzogene Warnungen abschrecken. Der nachfolgende Abschnitt ist eine Kopie mit den beabsichtigten ALDE-ECR Änderungen, welche Clive Bates zugespielt worden ist. Diese Änderung ist noch nicht „final“ – sie werden bis zum bitteren Ende um diverse Feinheiten feilschen!
Durch den Satz mit dem Aromenverbot habe ich ein e Linie gezogen – nur um klar zu machen, dass dies von den EZigarettenkonsumenten nicht erwünscht ist. Ansonsten ist dieser Vorschlag etwas, mit dem wir leben könnten und er viel, viel besser ist als das ganze Mikro-Management der übrigen Fraktionen. Der Vorteil hierbei ist, dass der Vorschlag bereits Unterstützung hat – Wenn die EVP ihn unterstützt, dann wird es voran gehen!

 

ALDE/ECR-EFD Konsolidierter Kompromissvorschlag welcher die Änderungsanträge 1146 bis 1248, JURI 65, IMCO 59 INTA 55, AGRI 69, ITRE 65 ersetzt.
Vorschlag für eine Richtlinie

1. Nikotinhaltige Produkte dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie dieser Richtlinie entsprechen (in Übereinstimmung mit den Artikeln 5, 6, 17, 20 – 26). Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Nikotinhaltige Produkte mit allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften übereinstimmen.

2. Nikotinhaltige Produkte, welche als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung von Krankheiten präsentiert werden, dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn diese der Richtlinie 2001/83/EG entsprechen.

3. Für alle Nikotinhaltigen Produkte in Übereinstimmung mit dem Verfahren welches in Artikel 18a (1) beschrieben wird, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass:

(a) Das Produkt eindeutig mit dem Nikotingehalt, einer Gebrauchsanweisung, Anweisung für die Meldung von Nebenwirkungen und Details des Herstellers beschriftet ist.

(b) Jeder Behälter und jede Verpackung soll folgenden Warnhinweis tragen:

„Dieses Produkt ist für volljährige Raucher als Alternative für Tabakprodukte bestimmt. Es enthält Nikotin, welches eine sehr süchtig machende Substanz ist. Befragen Sie Ihren Arzt, wenn Sie schwanger sind, stillen, allergisch auf Nikotin oder Propylenglykol sind oder erhöhten Blutdruck haben.“

(c) Charakterisierende Aromen werden gem. Art. 6 dieser Richtlinie verboten.;

(dc) Der Verkauf der Produkte soll im Einklang mit den gesetzlichen Mindestalter beschränkt werden;

(ed) Die Produkte sollen außerhalb von Apotheken verkauft werden.

(fe) Werbung und Verkaufsförderung sollen angemessen geregelt werden.

4. Die Warnhinweise nach §3 müssen den Anforderungen des Artikels 10 entsprechen. Darüber hinaus, sollen sie:

(a) Auf den beiden größten Flächen der Packung und jeder Umverpackung angebracht werden.

(b) 30% der Außenfläche der Packung und Umverpackung bedecken. Der Prozentsatz wird für Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen auf 32% und für Mitgliedsstaaten mit drei Atmssprachen auf 35% erhöht.

5. Die Mitgliedsstaaten überwachen die Entwicklung der Nikotinhaltigen Produkte auf dem Markt – einschließlich der Fortschritte bei der Schadensminimierung, sowie jegliche Beweise für „Einstiegsprodukte für Jugendliche“. Auf der Grundlage dieser Beweise, soll die Kommission fünf Jahre nach Verabschiedung dieser Richtlinie dem EU-Parlament und dem EU-Rat Bericht erstatten. Der Bericht soll prüfen, ob Änderungen dieser Richtlinie erforderlich sind.

6. Die Kommission fordert eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie ein, um zuverlässige wissenschaftliche und toxikologische Daten zu erhalten, um die Auswirkungen auf die Gesundheit der Hauptbestandteile der EZigaretten, sowie Vorschläge für mögliche Maßnahmen, um diese Produkte zu regulieren.

Was ist zu tun?
Wenn Sie die Entscheidungen der Abgeordneten beeinflussen wollen, dann ist diese Woche WICHTIG! Schreiben Sie E-Mails, Nutzen Sie Twitter und Abgeordnetenwatch, treffen Sie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments! Schreiben Sie den Lokalzeitungen und stellen Sie damit sicher, dass die Abgeordneten wissen was SIE wollen – Die Abgeordneten sollten zuhören, immerhin ist im Mai 2014 die Europawahl!

Meine Punkte wären:

  • Eine Arzneimittelregulierung ist grob übertrieben – In jedem Fall sind die EZigaretten KEINE Arzneimittel, ob nun in Rechtlicher Hinsicht oder auch nach dem gesunden Menschenverstand.
  • Warum sollte es schwieriger sein, eine EZigarette als eine Tabakzigarette zu kaufen/zu verkaufen? Warum mehr Bürokratie, Kosten und Einschränkungen für ein Produkt, dass die Menschen vom Rauchen wegbringt – ohne Kostenintensive Behandlung?
  • Warum eine Form der Regulierung wählen, die diese Produkte zerstört? Innovation, Vielfalt, Nischenprodukte und die Begeisterung der Nutzer?
  • Bitte unterstützen Sie keinen Ansatz, der eine Arzneimittelregulierung beinhaltet.
  • Bitte unterstützen Sie keinen Ansatz, er so aussieht wie eine Arzneimittelregulierung.
  • Aromen zu verbieten ist kontraproduktiv – Ezigaretten sind grundsätzlich aromatisierte Nikotinprodukte und es ist gut, wenn sie nach etwas anderem als Tabak schmecken!
  • Es gibt praktisch keine Risiken für Kinder oder andere Nachteile bei EZigaretten. Sie sind immer besser und weit weniger riskant als Tabakzigaretten.
  • Fragen Sie die Abgeordneten, WO sie stehen – und sagen Sie den Abgeordneten warum das für Sie (den Konsumenten) so wichtig ist.
  • Grundsätzlich: Die Einordnung von EZIgaretten und Liquiden unter die Tabakrichtlinie ist nicht richtig, da diese für Tabakwaren (schädlicher Rauch!) und nicht für Flüssigkeiten (weitgehend unschädlicher Dampf!!) erschaffen wurde.

Es sollten immer Ihre eigenen Ideen und Worte sein! Fügen Sie eigene Erfahrungen und Anliegen ein!
Bei dem was Sie schreiben, ist es wichtig, dass sie es selbst tun: Damit ihre Gedanken und Hoffnungen bei den Abgeordneten Gehör finden, müssen es Ihre ganz persönlichen Worte sein!

Ein paar Tipps, wie man an Politiker schreibt:

  • Angemessen! Seien Sie immer höflich und würdevoll! Machen sie keine Anschuldigungen und vor allem verurteilen Sie die Motive der Abgeordneten nicht – Die meisten Abgeordneten tun ihren Job aus Überzeugung und mit der Motivation das richtige für SIE zu tun!
  • Einnehmend! Gehen Sie davon aus, dass ihr Abgeordneter zwar dabei ist, sich eine Meinung zu bilden aber ihnen zuhört. Geben Sie ihm oder ihr Hinweise – Sie sollten andere Meinungen nicht ignorieren, sondern diese in Frage stellen!
  • Authentisch! Schreiben sie IHRE Absichten mit IHREN Worten! Abgeordnete lesen den ganzen Tag trockene Behördentexte und Wissenschaftliche Ausarbeitungen – Aus dem Herzen kommende Worte finden viel eher Gehör! Und: Es sollten ihre eigenen Worte sein – Egal ob Sie der Meinung sind, dass Sie nicht schreiben oder ihre Worte elegant verpacken können: Es zählt was SIE denken!
  • Natürlich! Fangen Sie nicht an geschwollen oder in juristischer Sprache zu schreiben. Das müssen Sie nicht! Schreiben Sie mit Ihren Worten – Es ist der Job der Abgeordneten SIE zu verstehen – Nicht umgekehrt!
  • Prägnant! Konzentrieren Sie sich auf die Dinge, die wirklich wichtig sind für Sie und bleiben Sie dabei! Wenn Sie über die EZigarette schreiben, dann schweifen Sie nicht ab – Sie würden höchstens ihre Nachricht verwässern! Und: Halten Sie sich kurz und bringen Sie es auf den Punkt – Der Text sollte nicht mehr als 2 Seiten umfassen!
  • Persönlich! Auch wenn man heute eine Nachricht mit einem Mausklick an viele Personen schicken kann, sollten Sie das hier nicht tun! Sollte es zu viel Arbeit sein, wirklich alle Abgeordneten anzuschreiben: Konzentrieren Sie sich auf einen oder zwei. Sie können ruhig den grundlegenden Text für alle Nachrichten verwenden, sollten diesen aber zumindest leicht abhändern – Persönlich gestalten.
  • Relevant! Schreiben Sie nur IHREM Abgegeordneten! Es macht keinen Sinn ALLE anzuschreiben.

“Ihren” Abgeordneten finden sie hier:

http://www.europarl.de

oder speziell die Mitglieder des ENVI/EPP:

http://www.eppgroup.eu

oder z.B. über Abgeordnetenwatch:

Matthias Groote (SPD)
Christa Klaß (CDU)
Karl-Heinz Florenz (CDU)
Holger Krahmer (FDP)
Jo Leinen (SPD)
Dr. Peter Liese (CDU)
Dagmar Roth-Behrendt (SPD)
Dr. Horst Schnellhardt (CDU)
Dr. Anja Weisgerber (CSU)
Sabine Wils (DIE LINKE)
Jorgo Chatzimarkakis (FDP)
Rebecca Harms (GRÜNE)
Jutta Haug (SPD)
Birgit Schnieber-Jastram (CDU)
Dr. Renate Sommer (CDU)
Dr. Thomas Ulmer (CDU)

Verbreiten Sie diesen Text – ermutigen Sie andere dazu, sich an der Politik von Europa zu beteiligen!

Wenn Sie nicht daran teilhaben – werden es andere tun!

 

Rursus
Dieser Text wurde im Orginal von Clive Bates verfasst.
Thank you Clive – It’s allways a pleasure to read your blog!


  1. Mitglieder des EU Auschuss ENVI 

  2. Alliance of Liberals and DEmocrats for Europe Groupd – ALDE 

  3. European Conservatives and Reformists Group – ECR 

  4. EVP-Fraktion im Europäischen Parlament 

  5. Klaus-Heiner Lehne 

  6. OPINION of the Committee on Legal Affairs on the proposal for a directive oft he European Parliament and oft he Council – 25.06.2013 

Comments

  1. Ich wäre auch dringend gegen Punkt 3a:
    „(a) ,,,, Anweisung für die Meldung von Nebenwirkungen und Details des Herstellers beschriftet ist.“
    Warum?
    Er ermöglicht den Behörden, von ALLEN Inhaltsstoffen „Risiken und Nebenwirkungen“ von den Herstellern zu fordern!
    Das ist nur möglich durch kostspielige Studien (…welche nur die Tabakindustrie finanzieren kann!!!)
    Das betrifft dann auch wieder Aromen!

    Desweiteren ist Punkt 3b anzuzweifeln:
    „Jeder Behälter und jede Verpackung soll folgenden Warnhinweis tragen:
    „Dieses Produkt ist für volljährige Raucher als Alternative für Tabakprodukte bestimmt. Es enthält Nikotin, welches eine sehr süchtig machende Substanz ist.

    Zum Vergleich die EU-TRL:
    Artikel 11
    Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse
    „Dieses Tabakerzeugnis kann Ihre Gesundheit schädigen und macht süchtig.“
    Artikel 18
    Nikotinhaltige Erzeugnisse:
    “ Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.“
    http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs/com_2012_788_de.pdf

    Bei nikotinhaltigen Erzeugnissen FEHLT der Hinweis auf eine suchterzeugende Eigenschaft von Nikotin!!
    Er fehlt auch im Vorschlag des DKFZ zur TRL:
    „Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.“
    http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/Stellungnahmen/DKFZ_Stellungnahme_Vorschlag_EU_TobReg_mit_Anhang.pdf

  2. DAs Aromenverbot wäre zur grössten Not tragbar. Dann gäb es eben nur Basen und die Aromen müsste jeder dazu dosieren. Nicht schön, aber machbar.

  3. Gertrud Groeger
    3. Juli 2013 - 10:44

    Eine Arzneimittelregulierung ist grob übertrieben – In jedem Fall sind die EZigaretten KEINE Arzneimittel, ob nun in Rechtlicher Hinsicht oder auch nach dem gesunden Menschenverstand.
    Warum sollte es schwieriger sein, eine EZigarette als eine Tabakzigarette zu kaufen/zu verkaufen? Warum mehr Bürokratie, Kosten und Einschränkungen für ein Produkt, dass die Menschen vom Rauchen wegbringt – ohne Kostenintensive Behandlung?
    Warum eine Form der Regulierung wählen, die diese Produkte zerstört? Innovation, Vielfalt, Nischenprodukte und die Begeisterung der Nutzer?
    Aromen zu verbieten ist kontraproduktiv – Ezigaretten sind grundsätzlich aromatisierte Nikotinprodukte und es ist gut, wenn sie nach etwas anderem als Tabak schmecken!
    Es gibt praktisch keine Risiken für Kinder oder andere Nachteile bei EZigaretten. Sie sind immer besser und weit weniger riskant als Tabakzigaretten.
    Bitte überdenken Sie das alles!
    Ich habe eine leichte Form der COPD.
    Ich dampfe seit ca. 6 Monaten und seither geht es mir gesundheitlich
    viel besser!
    Meine Lungenwerte haben sich deutlich verbessert!
    Auch mein Lungenarzt befürwortet die E-Zigarette.

  4. Sebastian Rilling
    3. Juli 2013 - 22:56

    Ich rauche leider schon seit meinem 14. Lebensjahr Zigaretten. Heute bin ich 26. Jahre alt.

    Meine Gesundheit hat sich in letzten Jahren ziemlich verschlechtert. Ich hab schwer Luft bekommen und meine Lunge hat mir oft weh getan. Mein Arzt hat mir geraten so schnell wie möglich mit dem Rauchen aufzuhören. Leider ist es nicht sehr einfach für mich. In den letzten 3-4 Jahren habe ich unter der Woche nur gedrehte Zigaretten geraucht und am Wochenende die normalen da ich mir zwei Zigaretten schachteln pro Tag nicht leisten konnte. Ich konnte zwar meine Anzahl an gedrehten und normalen Zigaretten ein wenig reduzieren doch die lungenschmerzen hatte ich immer noch.

    Dank einer guten Freundin die mich auf die E-Zigarette gebracht hat, habe ich heute keine Lungenschmerzen mehr das werde ich ihr nie vergessen. Am 15.01.2013 habe ich angefangen E-Zigaretten zu dampfen. Ich habe mit mit 18mg/ml Nikotin angefangen zu und das vier Monate lang. Danach bin ich von 18mg/ml Nikotin auf 0mg/ml Nikotin gegangen.
    Heute haben wir 03.07.2013 und ich dampfe immer noch 0mg/ml Nikotin. Ich bin wirklich sehr froh das es sowas die die E-Zigarette gibt. Es wär für mich eine Tragödie wieder von der E-Zigarette zum gedrehten Tabak zu greifen. Ich hoffe wirklich sehr das der EU-Ausschuss sich für die E-Zigarette entscheidet und das gute an ihr sieht.

    MFG

    Sebastian

    • Hast Du das an die Abgeordneten geschickt? Genau DAS sind die persönlichen Geschichten, die den Ausschlag geben könnten!

  5. Ich bin nicht so der begnadete Schreiber, aber ich habe mir Mühe gegeben.

    Sehr geehrte

    ich verfolge mit großem Interesse die aktuelle Diskussion zur Tabakrichtlinie und hier speziell das Thema E-Zigarette.

    Ich bin jetzt 43 Jahre alt und habe von diesen 27 Jahre als starker Raucher hinter mir.
    In diesen 27 Jahren habe ich einige Versuche unternommen mit dem Rauchen aufzuhören.
    Dies war für mich dringend geboten. Raucherhusten und Kurzatmigkeit waren schon vorhanden.
    Als Hilfsmittel habe ich Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis verwendet.
    Leider ist mir der Absprung von der Zigarette nie geglückt.

    Im Oktober 2011 hatte ich die Möglichkeit bei einem Bekannten die E-Zigarette zu probieren.
    Ich war sehr angetan, da mir die E-Zigarette alles das bot was ich bei den o.g. Hilfsmitteln vermisste. Dieses für einen Raucher angenehme Kratzen im Hals, so etwas wie Rauch (hier Dampf) den ich auspuste, meine Hände sind beschäftigt und ganz wichtig mein Verlangen nach Nikotin ist gestillt. Ich habe anfangs mit einer Dosierung von 18 mg/ml Nikotin gedampft. Weniger wäre seinerzeit nicht erfolgreich gewesen. Ich habe die Dosierung im Laufe der Zeit auf 12 mg/ml gesenkt. Ich habe zu keiner Zeit irgendwelche negativen Erfahrungen in Bezug auf eine
    Nikotinvergiftung oder irgendwelche Allergien gemacht. Ganz im Gegenteil. Gesundheitlich stellte sich relativ schnell eine Verbesserung ein. Der Husten war als erstes weg, ich konnte besser riechen und schmecken. Laut meinem Arzt alle Gesundheitsparameter im grünen Bereich. Das sah nicht immer so aus. Allerdings hat die E-Zigarette nichts geheilt. Ich konsumiere weiterhin Nikotin mit meinen gewohnten Ritualen nur halt ohne die bei der Verbrennung von Tabak entstehenden Giftstoffe.
    Augenblicklich gehe ich trotz Konsum der E-Zigarette drei mal die Woche fünf Kilometer joggen.
    Vor 2 Jahren ein unmögliches Vorhaben. Dies habe ich der E-Zigarette zu verdanken.

    Wahrscheinlich haben Sie schon einige dieser Schreiben erhalten und ich hoffe, dass Sie dieser Schreiben nicht überdrüssig geworden sind.

    Zur Zeit steigt bei mir aber die Angst, dass die E-Zigarette als Arzneimittel oder Tabakprodukt deklariert werden soll. Bei der Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist der Nikotingehalt für mich zu niedrig. Bei der Einstufung als Tabakprodukt würden die Aromen entfallen.
    Beides ist für mich als Nutzer der E-Zigarette jedoch sehr wichtig. In letzter Konsequenz wäre eine Beschaffung auf dem Schwarzmarkt eine mögliche Option. In diesem Fall hätte ich keine Produktsicherheit bezüglich der Inhaltsstoffe. Und da ich mich nicht strafbar machen möchte, würde ich sehr wahrscheinlich erneut auf die überall erhältliche Tabakzigarette zurückgreifen. Die geplanten Warnbilder schocken mich jetzt nicht wirklich. Als Zivildienstleistender hatte ich das fragwürdige Vergnügen solche Leute persönlich zu betreuen.
    Auch das hatte mich seinerzeit nicht dazu bewogen mit dem Rauchen aufzuhören.

    Seit ca. 2007 hat sich in Deutschland ja bereits ein Markt für die E-Zigarette etabliert.
    Die Hersteller von nikotinhaltigen Liquids haben sich selbst einige Qualitätsstandards auferlegt,
    welche in meinen Augen den Bedürfnissen der Dampfer und der Sicherheit genügen.
    Als da wären beispielsweise:

    Angabe der Inhaltsstoffe,
    Kindersicherer Verschluss,
    Abgabe nur an Volljährige,
    Warnhinweise
    Angabe der Nikotinmenge i.d.R. 6 mg, 9 mg, 12 mg, 18 mg, 24 mg pro ml,
    Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich dies rentiert hat. Es ist mir kein Fall von Nikotinvergiftung oder ähnlichem bekannt.
    Das es trotzdem immer wieder Leute geben wird, die damit Missbrauch betreiben, liegt wohl in der Natur des Menschen, siehe Alkoholkonsum, und lässt sich wohl nicht vermeiden.
    Die mir bekannten Dampfer gehen allerdings sehr verantwortungsvoll mit der Materie E-Zigarette um.

    Das Liquids, gerade wenn Kinder im Haus sind, sicher gelagert werden sollten, versteht sich von selbst. Dies mache ich auch mit Reinigungs- und Lösungsmitteln, welche ich im Haus habe.

    Das die E-Zigarette als Einstieg in den Tabakkonsum dient halte ich persönlich für unwahrscheinlich.
    Man könnte dann auch im Gegenzug die Behauptung aufstellen alkoholfreies Bier sei der Einstieg in den Alkoholismus.
    Eine gezielte Aufklärung zeigt hier meiner Meinung nach die beste Vorsorge.

    Ich kenne auch den Einwand des DKFZ man bräuchte Langzeitstudien über die Nutzung der E-Zigarette. Die gibt es ja bereits, sie werden aber aus was für Gründen auch immer konsequent ignoriert. Und warum hat das DKFZ seit 2007 keine eigenen Studien durchgeführt.
    Wie auch immer, ich selbst habe die Erfahrung machen können wie sich der dauerhafte Konsum der E-Zigarette auf mich auswirkt. Positiv und zwar in jeder Beziehung.

    Ich kann Sie deshalb nur inständig darum bitten sich genau über das Produkt E-Zigarette zu informieren. Stimmen Sie nicht für eine Einstufung als Arzneimittel oder Tabakprodukt.
    Verbauen Sie den Rauchern nicht die Möglichkeit eine für sie akzeptable Alternative zur Tabakzigarette zu nutzen. Sollte die E-Zigarette wirklich Arznei oder Tabakprodukt werden,
    haben Raucher nicht mehr die Möglichkeit umzusteigen und viele Dampfer kehren zurück zur Tabakzigarette.

    Mit hoffnungsvollen Grüßen

    Möller

    • Viele glauben ja, dass 1ml mit einer Tabakzigarette zu vergleichen ist. Das ist jedoch NICHT so! 1 ml ist in den meisten Fällen ca. 1/3 bis 1/4 des Tagesverbrauchs eines Dampfers. Wenn man also von einem Tabakverbrauch von 2 Schachteln a 20 Zigaretten am Tag bzw. von 4 ml Liquid am Tag ausgeht, dann sind (gem. dieser SEHR groben Überschlagsrechnung) vielmehr 0,1 ml mit einer Zigarette gleichzusetzen.

      2mg Nikotin pro 0,1 ml Liquid… Das würde sogar noch funktionieren, weil dann im Endeffekt eine Dosierung von 20 mg pro 1 ml herauskommen würde – Und das ist auch laut Wissenschaftlern auch die Dosis die ein Raucher benötigt um „Erfolgreich umzusteigen“.

  6. Ingolf Pärcher
    10. Juli 2013 - 19:28

    Für Snus schaut’s auch böse aus.
    Schaut euch mal das vergleichsweise an: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=151815
    Und den Thread: http://www.snus-world.de/snus/faq/3246-jogi-vs-zoll/?s=f1fe1dfc773218a7cac3efc6efc6cabed921ff57

    Selbst, wenn die Rechtslage noch eindeutig ist, kann sie noch gebeugt werden.

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