Was die EZigarette nicht ist – Teil 1: Zigarette?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich „das Pferd von hinten aufzäume“ und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Teil 1: Ist die EZigarette eine Zigarette?

Gestolpert bin ich über die Antwort bei einer Recherche über „Nikotinersatzpräparate“ in der deutschen Wikipedia, genauer gesagt bei dem Artikel „Kräuterette„. „Kräuteretten“ oder auch „Kräuterzigaretten“ werden teilweise bei der Rauchentwöhnung eingesetzt und sind Zigaretten ohne Tabak und Nikotin. In dem Wikipediaartikel steht:

Trotz des nicht enthaltenen Tabaks unterliegen Kräuteretten in Deutschland der Tabaksteuer, da es sich um Raucherwaren handelt.

Wie kann denn etwas unter das Tabaksteuergesetz (TabStG) fallen, wenn es gar keinen Tabak enthält? Wäre das evtl. vielleicht sogar eine Begründung für die Einstufung der EZigarette als Tabakzigarette?

Nun, Steuergegenstand des Tabaksteuergesetz sind erst mal Tabakwaren. Diese werden in §1 des TabStG sehr genau definiert. Kurz zusammengefasst sind dies:

Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) sowie den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen. [1]

Ah ja… Da haben wir ja die Begründung für die Kräuterette: „die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen„. Und tatsächlich, hat auch der Zoll diese Definition bei den „Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnissen„:

Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen für Zigaretten oder Rauchtabak erfüllen (z.B. „Kräuterzigaretten“).
Ausgenommen sind Erzeugnisse ganz aus anderen Stoffen als Tabak, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinn des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 9 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung sind. [2]

Damit hätte wir schon einmal drei Dinge herausgefunden:

1. Kräuterretten ohne Tabak sind den Tabakzigaretten gleichgestellt, weil sie geraucht werden.
2. Kräuterretten werden ganz normal wie Tabakzigaretten versteuert und
3. Kräuterretten dienen keinen medizinischen Zwecken und sind kein Arzneimittel im Sinnn des Arzneimittelgesetzes.

Trotzdem bleibt immer noch die Frage offen: „Ist die EZigarette eine Zigarette im Sinne des TabStG?“

Da das Liquid nicht aus Tabak besteht, fällt diese Definitions schon einmal weg. Jetzt könnte ja jemand kommen und behaupten „das Liquid besteht aber aus anderen Stoffen als Tabak“ – Jedoch würde das auch auf einen Bleistift oder einen Gummibären zutreffen (die bestehen auch aus anderen Stoffen als Tabak – da bin ich mir ganz sicher!!).

Also muss es da noch etwas anderes geben, oder? Und tatsächlich steht im TabStG:

(8) Als Zigaretten oder Rauchtabak gelten Erzeugnisse, die statt aus Tabak ganz oder teilweise aus anderen Stoffen bestehen und die sonstigen Voraussetzungen nach Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 erfüllen.

Und der Verweis auf „Absatz 2 Nummer 3“ bringt uns zu:

3. Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak): geschnittener oder anders zerkleinerter oder gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet.

Aus dem selben Grund warum die Kräuterette den Tabakwaren gleichgestellt wurde, ist die EZigarette nicht den Tabakwaren gleichgestellt: Das RAUCHEN des Produkts! Eine EZigarette wird nun einmal nicht geraucht! Auf den Seiten der „Gesundheitsberichterstattung des Bundes“ heißt es:

„Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge.“ [3]

Kein Inhalieren von verbrannten Pflanzenteilen = Kein RAUCHEN!

Deswegen ist die EZigarette auch keine Zigarette – Weil man sie nicht raucht!
Und deswegen ist auch völlig egal, wie man das Produkt nennt: Ob nun Dampfe, Dampfgerät, Vaporisator, Schlörz, Hildegard oder EZigarette – Alle diese Bezeichnungen haben eins Gemeinsam: Sie sind keine Zigarette!

Gruß

Rursus

P.S. Übrigens hätte ich mir die Antwort auf die Frage „Ist die EZigarette eine Zigarette?“ auch ganz einfach machen können, indem ich festgestellt hätte: „Nein, weil keine Tabaksteuer für sie gezahlt werden muss!“ – Wenn die EZigarette nämlich ein „den Tabakwaren gleichgestelltes Produkt“ wäre, hätte garantiert unlängst der Staat sein Steuersäckel freundlich lächelnd geöffnet und viele viele viele Euros hineinplumpsen lassen.

[1] Tabaksteuergesetz in der Fassung 22.12.2011
[2] Steuergegenstand im Tabaksteuerrecht auf Zoll.de
[3] Gesundheitsberichterstattung des Bundes – Definition: Rauchen

Comments

  1. Vom rechtlichen Standpunkt ist es keine Zigarette.
    Von der praktischen Nutzung für Raucher ist sie allerdings die unschädlichste Zigarette der Welt…ganz ohne Tabak…und diese unschädlichste Zigarette der Welt wollen sie nun verbieten..ääh…also…“regulieren“…,
    http://blog.rursus.de/2012/09/eu-kampagne-will-bei-tabakzusatzstoffen-aufklaren-und-verbieten-lasst-dabei-den-todlichsten-inhaltstoff-aussen-vor-tabak/

    …während sie „zum Schutze der Volksgesundheit“ bei Tabak seit über einem Jahrzehnt um ein paar einzelne Zusatzstoffe (von TAUSENDEN) „erbittert kämpfen“.
    Seit der Existenz der E-Zigarette steht nun die Frage im Raum:
    Ist das nur ein Scheinkampf….?

    Und noch etwas zu den Kräuterzigaretten:
    Es gibt sie seit 15 Jahren und man darf sie in Kneipen rauchen! Hat bisher keinen Gesetzgeber interessiert:
    Nichtraucherschutz GSG Bayern:
    „Da vom Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz das Rauchen aller Tabakprodukte sowie das Inhalieren des Tabakrauches erfasst ist, ist das Rauchen von Kräuterzigaretten, die keinen Tabak enthalten, in den Innenräumen von Gaststätten zulässig“
    (Quelle: http://www.landkreis-ansbach.de/media/custom/1504_2899_1.PDF )

    Es ist ein Skandal, bei dem man gar nicht weiss, wo man anfangen soll…

    • Das ist jedoch nur in Bayern so, weil der VGH Bayern festgestellt hat, dass der Gesetzgeber beim Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (so der Name des Bayerischen Nichtraucherschutzgesetz) lediglich Tabakrauch gemeint hat. Dies wurde per Beschluss festgestellt und daraus wurde ein Leitsatz hergeleitet. Und der bedeutet letztendlich :“Das GSG in Bayern betrifft nur Tabakrauch!“. Deswegen unterfällt dort die Kräuterette nicht unter dieses Gesetz.

  2. …und is das nich witzig im Bundesland mit dem strengsten NRSG? „g“
    Und diese Farce steht nur stellvertretend für die gesamten Schwerpunkte der „Tabak-Aufklärung“ der letzten Jahrzehnte:
    Für Nichtraucherschutz: Hauptsache es brennt kein Tabak..
    Für Raucher selbst: Egal, was da brennt…hauptsache kein Nikotin drin.
    (ganz grob aufgezeichnet)

  3. Ingolf Pärcher
    5. April 2013 - 10:10

    Das ist ja das Bizarre:

    Bei der Kräuterzigarette interessiert der Nichtraucherschutz auf einmal nicht mehr. Dabei entwickeln die Dinger Rauch wie normale Zigaretten, der sich in Einrichtung und Klamotten festsetzt und auch für den Kohlenmonoxidschock sorgt.
    Wer mal einen Zimmerbrand löschen mußte und sich danach eine halbe Stunde lang die Lunge aus dem Leib gehustet hat, könnte auf die empirisch bewiesene Idee kommen, daß es der Rauch ist, was die Sache ungesund macht.

    Daß Nikotin allenfalls ein geringes kardiovaskuläres Risiko darstellt (da besteht eher die Gefahr der Überdosierung), ist schon länger bekannt, exemplarisch seien mal die Studien von Groman und Fagerström benannt.

    Böses Nikotin und guter Kräuterzigarettenrauch? Das Zeitalter der Aufklärung scheint wirklich vorbei zu sein. 😉

  4. …und hier ist der wahre Skandal, den wir Dampfer eigentlich aufdecken:
    Es gab nie ein Zeitalter der Aufklärung…
    Die ganze „Tabakaufklärung“ ist im Prinzip falsch…und zwar seit (mindestens) 40 Jahren!
    Der Schwerpunkt der Aufklärung wurde auf das Nikotin gelegt (seit 1988 komplett per Begriffsänderung von „Tabakkonsum“ auf „Nikotinabhängigkeit“ durch die WHO).
    Ein Spiegelartikel von 1974:
    „Traum von schadlosem Genuss“….endlich nikotinfreie Zigaretten!
    Raucher stürzen sich darauf…im Glauben, nun „gesund“ rauchen zu können. Muss es ja sein, wenn kein „Nervengift“ mehr drin is….

    Und jetzt guggt mal, was die „Tabakaufklärer“ bei der E-Zigarette machen:
    „Nikotin ist ein Nervengift und macht stark abhängig“…mehr kommt meist nicht bei der E-Zigarette und zwar von Pöla, BzgA und Co!!!
    Sie VERSCHWEIGEN die Tatsache, dass Nikotin in den geringsten Mengen, welche über den Tag verteilt konsumiert werden, bei einem gesunden Erwachsenen (MUSS man als Voraussetzung nehmen wie bei allen Genussmitteln) nach heutigem Stand der Wissenschaft KEINE gesundheitlichen Folgen hat und…..praktisch kaum süchtig macht im Gegensatz zu „Zigarettennikotin“.

    Die Gegner speien Gift und Galle, wenn es um Nikotin geht….aber kaum ist nur noch RAUCH im Spiel, werden sie seltsam still… (obwohl der RAUCH der Teufel ist).

  5. Link vergessen vom Spiegelartikel von 1974…:
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41652278.html

    Ich klebe noch einen Artikel von 1994 dazu:
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13692194.html

    Hier haben sie wohl begonnen, den Nikotingehalt in Zigaretten senken zu wollen.
    Das wurde 2004 oder 2005 umgesetzt….Ergebnis:
    Die Leute rauchten MEHR, um an ihre gewohnte Nikotinmenge zu kommen…die Zigarettenindustrie freut sich.
    „Verkauft“ wurde das der Öffentlichkeit dann als „schadstoffärmere Zigaretten“ im Grossen und Ganzen.

  6. Ingolf Pärcher
    7. April 2013 - 0:23

    Ach, ich habe ja selbst eine Raucherhistorie hinter mir. Wie sehr hat uns die Regulierung des Teer- und Nikotingehalts geholfen?
    Null – ich habe dann erst recht das Schloten begonnen – einfach, weil man mit 10/0,8 weniger reinbekam.
    Geholfen hat’s dem Staat, weil ich dann eine Schachtel mehr pro Tag ge(b)raucht habe – Eigenerfahrung.
    Unterm Strich habe ich über die Zeit ein Auto aus der Premiumklasse verfeuert. So blöd muß man erstmal sein.

  7. Was ist denn mit einem Dampfbad oder eine Sauna mit kreuteraufguss wird das demnächst auch mit Rauchen gleichgestellt ?

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