Interessante Zeiten

Während hierzulande die Gesundheitslobby noch immer Sturm gegen die EZigarette läuft und sich für nichts zu schade ist, um eine „Schädlichkeit der EZigarette“ herbeizufabulieren, wandelt man sich andernorts vom Saulus zum Paulus.

Eigentlich ist die Weltweit tätige (Nicht-Staatliche) Gesundheitsorganisation „ASH – Action on Smoking and Health“ gegen die EZigarette und verdammt sie im Allgemeinen. In England ist man jedoch pragmatischer – Das mag daran liegen, dass dort die Gesundheitsversorgung in Staatlicher Hand ist und somit nicht wie hier in Deutschland der Bürger für die „Krankenkasse“ zahlt, sondern der Staat diese aus den klammen Haushaltskassen finanziert. Ergo: In England schaut man also eher darauf, ob ein Produkt der Staatskasse nutzen könnte, bevor man es verbieten will.

Und so hat die “ ASH – England“ einen Flyer über die EZigarette veröffentlicht, in dem die EZigarette als (ja, man muss es so ausdrücken) „Sehr gutes Produkt angespriesen“ wird.

Dies z.B. mit den Worten:

– EZigaretten sind eine wirksame Nikotinquelle
– EZigaretten weisen wenig reale Hinweise auf, dass sie schädigen
– ASH unterstützt Regelungen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit von EZigaretten zu gewährleisten
– hält es aber in Ermangelung eines Schadens für Dritte nicht für angebracht EZigaretten unter die Nichtraucherschutzgesetze zu stellen.

Ich rate dazu, den Flyer zu lesen den man HIER herunterladen kann und welcher viele Informationen enthält, die hier im Blog und in meiner Faktenbasierten Ausarbeitung schon angesprochen worden sind

Für die, die im englischen nicht so Sattelfest sind, hier die wichtigsten Punkte aus dem ASH-Flyer:

Nikotin Substitution
1976 hat Professor Michael Russel geschrieben:
„Die Leuten rauchen wegen dem Nikotin, sterben aber wegen dem Teer“ [1]

Tatsächlich ist es so, dass der durch das Rauchen von Tabak angerichtete Schaden fast ausschließlich auf die Verbrennung des Tabaks freigesetzten Giftstoffe zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu, sind Produkte die nur Nikotin enthalten – obwohl Suchterzeugend – deutlich weniger schädlich. EZigaretten stellen somit für Raucher, die nicht in der Lage oder Willens sind mit dem Rauchen aufzuhören, eine sicherere Alternative zu Tabakzigaretten dar.

Propylenglykol
Es gibt kaum Hinweise darauf, dass eine wiederholte Exposition von Propylenglykol eine schädliche Wirkung hat. [2,3]
Eine Studie kommt zu dem Schluss, dass EZigaretten ein geringes toxisches Profil, nur milde Nebenwirkungen haben und gut verträglich sind. [4]

Information am Rande: In der zuletzt genannten Studie wird festgestellt, dass der Propylenglykoldampf Bakterien und Viren in geschlossenen Räumen hemmt bzw. sogar abtötet. [5,6]

Passivdampf

„Obwohl EZigaretten keinen Rauch produzieren, atmen EZigarettennutzer einen Rauchähnlichen Dampf aus. Dieser besteht größtenteils aus Wasser. Die gesundheitlichen Risiken einer Passivexposition gegenüber dem Dampf beschränken sich wahrscheinlich auf einen ggf. auftretenen Hustenreiz. In einer Studie wurden Tier für 12 bis 18 Monate Propylenglykol-Dampf ausgesetzt – und zwar in einer Dosis, die 50 bis 700 mal höher war, als die Tiere über das Einatmen aufnehmen könnten. Im Nachhinein wurden die Organe der Tiere mit Organen von Tieren vergleichen, die nicht dem Dampf ausgesetzt waren. Ergebnis: Es wurden keine lokalisierten oder generalisierten Reizungen gefunden und Niere, Leber, Milz und Knochenmark waren im normalen Bereich. [7]

Während ASH sich über viele Jahre hinweg intensiv gegen die Tabakindustrie gestellt hat, veröffentlichen sie jetzt auf ihrer Homepage quasi ein

„Es funktioniert! Es minimiert den Schaden, der durch Tabak verursacht wird“.

 

Die andere Seite der Medaille

Wie das in Deutschland aussieht, kann man hier in einem Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sehen:

Ankündigung: Neuer Flyer der BZgA informiert über Gesundheitsgefahren und Risiken durch E-Zigaretten

Download: Flyer „Elektrische Zigaretten ( E-Zigaretten)“

So ist es bezüglich des BZgA-Flyers schlicht Unwahr, dass bereits „Mögliche Entzündungsvorgänge in den Bronchien“ durch Propylenglycol nachgewiesen sind. Die BZgA nimmt hier vermutlich Bezug auf die sog. „Chest-Studie“ alias „Studie an 30 Rauchern“ von Vardavas et al., von der in der Presse falsch berichtet wurde und im Fall von „Lungenärzte im Netz“ sogar wissentlich falsch dargestellt wurde [8] – Diese habe ich hier im Blog bereits vor längerer Zeit betrachtet [9] und habe lange davor (am 08.02.2012) die Verantwortlichen angeschrieben und auf den Fehler in ihrer Berichterstattung aufmerksam gemacht. Herr Prof. Michael Pfeifer, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, hat mir am 10.02.2012 geantwortet:

„vielen Dank für Ihr Schreiben. Für eine Gegendarstellung ergibt sich aber keine Veranlassung“

Geradezu an eine Lüge grenzt , dass unklar ist, welche Zusammensetzung der Passivdampf hat. Bereits 2010 hat Prof. Dr. Siegel 16 Studien zu Liquids und deren Inhaltsstoffen ausgewertet und die Ergebnisse veröffentlicht.

Seitdem sind viele Studien hinzu gekommen:

Comparison of the effects of e-cigarette vapor and cigarette smoke on indoor air quality
Characterization of chemicals released to the environment by electronic cigarettes use (ClearStream-AIR project): is passive vaping a reality?
Non-clinical safety and pharmacokinetic evaluations of propylene glycol aerosol in Sprague-Dawley rats and Beagle dogs.
Acute effects of electronic and tobacco cigarette smoking on complete blood count
Does e-cigarette consumption cause passive vaping?

Diese Studien haben eins gemeinsam: Eine Schädlichkeit des Dampfes bzw. Passivdampf wurde NIE festgestellt – Im Gegenteil!

Eine nähere Betrachtung der zuletztgenannten Studie des Fraunhofer WKI (Schripp et al.) finden sie HIER.

Besonders schön, finde ich die Bewertung der EZigarette bezüglich des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, welche man in dem BZgA-Flyer lesen kann:

Wo das Bundesgesetz zum Nichtraucherschutz gilt, also in Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr, ist der Konsum von E-Zigaretten nicht zulässig.

Besonders schön ist dies, weil das nicht so ist! Zwar hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE am 29.02.2012 geschrieben:

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass elektronische Zigaretten

grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass das Rauchen hinsichtlich desKonsums bestimmter Produktgruppen wie z. B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird. [10]

Vergessen wir mal, dass hier jemand „Rauch“ (verbrennen von Pflanzenteilen/Tabak) mit „Dampf“ verwechselt und dass das Bundesnichtraucherschutzgesetz SEHR WOHL differenziert was die Produkte angeht (wie HIER bereits beleuchtet).

Schauen wir einfach mal auf die ersten fünf Wörter in dem Satz: „Die Bundesregierung vertritt die Auffassung„. Eine Auffassung kann jeder vertreten – Jeder darf und soll eine Meinung haben! Eine Meinung ist jedoch KEIN Gesetz. Wie das BZgA hier aus einer Meinung eine Tatsache konstruiert, ist abenteuerlich – jedoch wenn man sich die anderen Aussagen aus dem BZgA-Flyer anschaut, auch nicht weiter verwunderlich 😉 !

Die nachfolgende Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist geradezu Pervers:

„Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt mit qualitätsgesicherten Angeboten beim Rauchstopp“

Damit meint die BZgA nämlich die Nikotinersatzpräparate wie Nikotinkaugummi, Nikotinpflaster und Co., welche NICHT wirken, wie eine vor kurzem bekannt gewordene Studie offenbart.

Eine Erkenntnis, die mittlerweile auch zum Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) durchgedrungen ist.

Tja… und in diesen seltsamen Zeiten, fordert doch wirlich unsere Bundesdrogenbeauftragte Frau Dyckmans, dass diese wirkungslosen Produkte von den Krankenkassen und damit letztendlich vom Beitragszahler bezahlt werden sollen.

Zusammenfassend
Eine aufgeklärte Gesundheitsorganisation klärt offen und mit Quellen über die Vorzüge der EZigarette auf und eine andere verschleiert die Wahrheit und äußert fast schon Lügen über das Produkt und hält die Menschen damit von einem wesentlich unschädlicheren Produkt ab.

Eine Studie zeigt klar auf, dass Nikotinersatzpräparate nicht wirken und eine Bundesdrogenbeauftragte will diese von den Krankenkassen bezahlen lassen.

In dem einen Land werden die Gesundheitsleistungen aus der Staatskasse bezahlt und in dem anderen Land nicht.

Interessante Zeiten… Nur der Ort ist falsch… Eine derart dilettantische Posse, würde ich eher in einer Bananenrepublik, als in der Bundesrepublik vermuten.

Die Fragen, die ich mir immer wieder stelle:

Können diese hoch bezahlten Damen und Herren nicht lesen?

und wenn doch:

Warum wollen sie dann unbedingt die Menschen von der EZigarette fern und nah bei der Tabakzigarette halten?

Grübelnd

Rursus

[1] Low-tar medium-nicotine cigarettes: a new approach to safer smoking.
[2] Tests for the chronic toxicity of propylene glycol and triethylene glycol on monkeys and rats by vapor inhalation and oral administration
[3] Electronic cigarettes: A safe substitute?
[4] Effect of an electronic nicotine delivery device (e cigarette) on desire to smoke and withdrawal, user preferences and nicotine delivery: randomised cross-over trial.
[5] THE BACTERICIDAL ACTION OF PROPYLENE GLYCOL VAPOR ON MICROORGANISMS SUSPENDED IN AIR. I.
[6] THE PROTECTION OF MICE AGAINST INFECTION WITH AIR-BORNE INFLUENZA VIRUS BY MEANS OF PROPYLENE GLYCOL VAPOR.
[7] Tests for the chronic toxicity of propylene glycol and triethylene glycol on monkeys and rats by vapor inhalation and oral administration.
[8] Lungenärzte im Netz: Lungenärzte warnen vor dem Konsum von E-Zigaretten
[9] Blog.Rursus.de: Studie an 30 Rauchern
[10] Drucksache 17/8652 – Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage vom 29.02.2012

Comments

  1. So muss dat sein. Klasse Fund und Artikel, danke dafür. 😉

    • Super Arbeit Rursus!,
      die wissen es doch schon lange das die ganzen Nikotinersatzprotukte wie
      (Pflaster oder Kaugummi überhaupt nichts nützen, aber sie kosten viel Geld genau um das GELD geht es ihnen nicht um unsere Gesundheit, echt traurig das man um sowas harmloses wie die E-Zigarette kämpfen muss, ich frage mich immer öfters in was für Welt ich lebe!

  2. Gregor Kulewei
    11. März 2013 - 8:39

    Ganz großes Kino Rursus.

    Deine Arbeit ist wirklich gut und sinnvoll. Weiter so.

    Es bleibt zu Hoffen, daß viele Europaabgeordnete „englisch denken“

  3. Theo Pimpertz
    11. März 2013 - 12:19

    hi,
    die letzte Frage kann ich Dir beantworten.
    Es geht denen nur ums Geld. Das ist meine Meinung. Tabak-,Pharmalobby und die Regierung wollen alle nur unser Bestes, nämlich unser Geld.
    Mach weiter so. Ich finde es gut.

  4. Michael Geiger
    11. März 2013 - 20:08

    In der Bundesrepublik geht es um Steuereinnahmen und nicht um Gesundheit! Die wissen genau das andere Hilfsmittel wie Pflaster, Kaugummi usw nicht funktionieren und die meisten irgendwann auf die Zigarette zurück fallen! Deshalb wollte man die Liquids auch unters Arzneimittelgesetzt stellen, denn das wäern zumindest wieder Einnahmen für die Kassen gewesen!

  5. Ich vertrete auch die Auffassung,daß es den besagten Institutionen nicht wirklich um die Gesundheit der Bürger geht,sondern schlicht und einfach nur ums Geld. Zweifelsohne stellt das Rauchen von Tabak eine nicht zu verachtende Gefahr für die Gesundheit dar. Auf diese Gefahr wird auch auf jeder Zigarettenpackung hingewiesen. Warum ist man dann im Gegenzug nicht so konsequent und verbietet den Konsum von Tabak? Weil die Tabaksteuer schlicht und einfach eine ergiebige Einnahmequelle darstellt( genauso wie die Branntweinsteuer). Bis jetzt…
    Mit der E-Zigarette gibt es eben doch eine Alternative für Raucher mit der man seiner Gesundheit wenigstens nicht ganz so schadet und ganz nebenbei auch noch spart. Die Tatsache,daß hierdurch nichts im Steuertopf landet ist eigentlich schon Grund genug das Dampfen von E-Liquids zu verteufeln. Dass ganz nebenbei auch noch Lobbyismus für die Tabakindustrie betrieben wird lässt sich zwar nicht eindeutig beweisen,ist aber dennoch denkbar. Für mich ist das Alles nur scheinheilig.

    • Den Satz, dass bei der EZigarette und den Liquids „nichts im Steuertopf landet“ höre und lese ich in ähnlicher Form immer wieder und schmunzele dabei. Man sollte hier nicht vergessen, dass es nicht nur die Tabaksteuer gibt (welche dem Staat knapp 74 % des Kaufpreises einer Zigarettenschachtel einbringt). Es gibt da ja auch noch die Umsatzsteuer. Und die sorgt dafür, dass auch bei EZigaretten und Liquids knapp 20 % in den Staatshaushalt fließen.

      Natürlich ist es so, dass die Tabaksteuer nach der Energiesteuer die ertragreichste besondere Verbrauchsteuer ist und damit viele Projekte finanziert werden; so werden z.B. Gelder aus der Tabaksteuer für die Terrorbekämpfung, Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, Leistungen rund um die Schwangerschaft finanziert. Weiterhin wird unser Staatshaushalt damit zum Teil konsolidiert. Wäre natürlich blöd, wenn diese Einnahmen wegfallen würden. Immerhin kann man wunderbar an der Steuerschraube für Tabak drehen und nach außen kann man dies (und das ist praktisch) als „für die Gesundheit“ verkaufen – Bei der Umsatzsteuer sieht das natürlich ganz anders aus, wie man an der letzten Umsatzsteuererhöhung gesehen hat regt das ein paar Leute mehr auf. 😉

  6. Warum auch immer ich dieses Blog erst jetzt entdeckt habe, weiß ich nicht. Sicher ist, dass es absolut lesenswert ist. Wenn ich darf, komme ich gerne wieder 😉 Chapeau für für diese Seiten!

  7. Stefan Kleist
    14. März 2013 - 7:06

    In der Faktenbasierten Ausarbeitung steht:

    Im Vergleich dazu enthält eine Tabakzigarette ca. 12 mg bis 18 mg

    Dies ist wohl ein Fehler, eine Zigarette hat nur max. 1mg Nikotin.

    Gruß
    Stefan

    • Vielen Dank für den Hinweis, jedoch: Da liegst Du falsch.
      Einfach mal auf eine Zigarettenschachtel schauen – Da steht drauf: „Der Rauch einer Tabakzigarette enthält max 1 mg Nikotin.“
      Der Tabak einer Zigarette enthält tatsächlich ca. 12 bis 18 mg Nikotin.
      Dies „max 1 mg Nikotin im Rauch“ kommt aus der EU-Richtlinie 2001/37/EG . Da diese 1 mg mit einem Zugroboter im Labor gemessen werden, sieht das in der „realen Welt“ ganz anders aus. Ein Raucher kann (je nach Zugtechnik) bis zu 4 mg Nikotin aus einer Zigarette ziehen.

  8. Danke Rursus

    Wir werden für unser recht kämpfen und uns unsere gesunde alternative nicht verbieten lassen!!
    Wer sich nicht wehrt ist selber schuld!
    Schade nur das es so sein muss und die minderheit immer um ihr recht kämpfen muss.

    Grüsse an alle Dampfer und haltet die Ohren steiff 🙂

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