Arzneimitteleinstufung droht: Schreiben Sie an das BMELV

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

 

Update 14. Oktober 2013

Seit der Veröffentlichung des nachfolgenden Blogposts am 13. Oktober 2013 geht ein Riesenseufzer durch die Community. Einige sind jetzt der Meinung, dass „alles bisherige Umsonst gewesen ist“ und „jetzt alles von vorne losgeht“.

Dem ist nicht so!

Der Beschluss des Parlaments ist immer noch ein BESCHLUSS! Und der ist Grundlage für die Verhandlungen mit dem EU-Rat!
Weitreichende Änderungen (und eine komplette 180°-Wende bei Artikel 18 wäre auf jeden Fall eine „Weitreichende Änderung“) muss dann erst einmal wieder vom EU-Parlament genehmigt werden – Und welche Meinung das EU-Parlament vertritt, hat es am 08. Oktober deutlich gemacht: „EZigaretten sind kein Arzneimittel!“ und „EZigaretten werden zwar in der Tabakrichtlinie geregelt, sind dort jedoch als NICHTTABAKPRODUKT“ aufgeführt.

Sollte wirklich eine Änderung des Artikel 18 angestrebt werden, muss das (wie schon geschrieben) noch mal durch das Parlament… Und das dauert.. und dauert und dauert 😀

Da aber ein Großteil der Abgeordneten, so auch Frau McAvans und Herr Florenz, die Richtlinie noch VOR der nächsten EU-Wahl im Frühjahr 2014 über die Bühne bringen wollen (ansonsten müssten sie nämlich komplett von vorne beginnen!) sieht es gar nicht mal so übel für die Dampfergemeinde aus.

Die Abstimmung letzte Woche war auf jeden Fall ein Grund zum Feiern – WIR wurden gehört! Die Fakten haben gesiegt! Es war ein Riesensieg für die öffentliche Gesundheit!

Jetzt müssen wir halt beim EU-Rat und damit beim BMELV unseren Standpunkt ruhig, sachlich und auch mal emotional vertreten!

Also: Schreibt – Und wenn es nur ein paar Zeilen sind!

Ursprünglicher Blogbeitrag vom 13. Oktober 2013:

Entgegen der von der Presse kolportierten Meinung, hat das EU-Parlament am 08. Oktober 2013 keine neue Tabakrichtlinie verabschiedet. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben lediglich über den Entwurf einer neuen Tabakprodukt-Richtlinie (TPR2) abgestimmt.

Zur Verdeutlichung, hier der grobe Ablauf bei der EU-Gesetzgebung:

  1. Die einzelnen EU-Mitgliedsländer stellen einen Kommissar für ein bestimmtes Resort ab.
  2. Diese Kommissare entwickeln einen Vorschlag für ein Gesetz.
  3. Dieser Vorschlag geht dann an die EU-Ausschüsse und wird dort weiter entwickelt (oder auch nicht).
  4. Nachdem die Ausschüsse damit fertig sind, wird dieser Vorschlag vom EU-Parlament abgenickt (oder ggf. angepasst).
  5. Mit diesem abgenickten Vorschlag geht es dann zum EU-Rat – Der Rat kann diesen Vorschlag zustimmen, anpassen, ablehnen.
  6. Erst wenn der Rat zugestimmt hat kann das Parlament dieses neue Gesetz verabschieden
    .

1. Was ist passiert?
Da die „Erste Lesung“ nicht mit einer Schlussabstimmung endete, hat die TPR2 am 08. Oktober 2013 den Punkt 4. lediglich Teilweise passiert. Die Schlussabstimmung wurde verschoben, damit man quasi eine „Abkürzung“ nehmen konnte und die TPR2 bereits in der ersten Lesung zum Abschluß bringen kann (und nicht den „Umweg“ über eine evtl. zweite oder gar dritte Lesung nehmen muss).

Aber das sind Nebenschauplätze – Wichtig für die EZigarettenanhänger ist jetzt erst einmal, dass die Berichterstatterin und EU-Abgeordnete Linda McAvan vom EU-Parlament den Auftrag erhalten hat, mit dem EU-Rat in Verhandlung über die TPR2 zu treten.

Was heißt das jetzt?
Die wichtigste Instanz bei der EU-Gesetzgebung ist der Rat! Das Parlament kann beschließen was es will – Solange der EU-Rat den Richtlinienvorschlag nicht genehmigt, wird der Vorschlag nie zur Abstimmung kommen.

Der EU-Rat repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und diese werden im EU-Rat durch die jeweils zuständigen Minister und Beauftragten vertreten. Im Fall der TPR2 ist in Deutschland das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zuständig.

Kurz und knapp: Die EU-Mitgliedsstaaten entsenden jetzt ihre zuständigen Minister und diese werden als EU-Rat mit Frau McAvan über die TPR2 verhandeln.

Verhandeln?
Wie schon weiter oben beschrieben: Ohne den EU-Rat läuft bei der Gesetzgebung gar nichts. Der EU-Rat kann Richtlinen ablehnen oder billigen. Wenn der EU-Rat den Richtlinienvorschlag für die TPR2 billigt, dann geht diese unmittelbar zurück in das EU-Parlament und wird dort in der ersten Lesung verabschiedet und der Rechtsakt wird erlassen (die TPR2 tritt in Kraft).

Sollte der EU-Rat den Richtlinienvorschlag für die TPR2 ganz oder in Teilen ablehnen, wird Frau McAvan über die Inhalte verhandeln und sollte es zu einer Einigung kommen, wird dieser zurück in das EU-Parlament gehen und dort in der ersten Lesung verabschiedet und der Rechtsakt wird erlassen.

Sollten die Verhandlungen scheitern, wird wohl der „Vermittlungsausschuss“ angerufen werden müssen – In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die TPR2 wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt (am 25. Mai sind Europawahlen!) und somit in der nächsten Legislaturperiode alles von vorne beginnt.

Ein scheitern ist jedoch nicht im Sinn von Frau McAvan – Sie will die Verhandlungen schnellstmöglich abschließen, damit die TPR2 noch vor den Wahlen in Kraft treten kann.

Überraschungsmoment
Womit vor einem Jahr noch niemand gerechnet hat, ist eingetroffen: Die Europäischen EZigarettenkonsumenten (Dampfer) haben sich Gehör verschafft. Noch am Anfang des Jahres gingen die meisten EU-Abgeordneten davon aus, dass die TPR2 wie mit Gleitmittel eingerieben sanft durch die Gremien und das Parlament flutschen wird und die EZigarette nur als „Punkt nebenbei“ auf der Tagesordnung erscheinen wird.

Tja… Pustekuchen! Die Dampfer wurden nicht Müde ihre Abgeordneten anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass eine Regulierung der EZigarette als Arzneimittel die schlimmste aller Möglichkeiten ist. Das Ergebnis dieser Bemühungen kann sich sehen lassen: Bei der Abstimmung am 08. Oktober war nicht eine Rede ohne das Thema „EZigarette“ und letztendlich hat das Parlament beschlossen, dass die EZigarette nicht pauschal unter die Arzneimittelrichtlinie fallen soll.

2. Was kann ich jetzt tun?
Da die Gefahr besteht, dass der EU-Rat dem Beschluss des EU-Parlaments ablehnt und auf einer Arzneimitteleinstufung für EZigaretten besteht, sollte jetzt jeder Dampfer und/oder Angehöriger eines Dampfers ein paar Zeilen an das BMELV schreiben.

Obwohl das Risiko um 95-99% reduziert wird, wenn Nikotin ohne Rauch konsumiert wird, denken viele Politiker weiterhin, dass es besser ist diese Produkte zu verbieten – OBWOHL sie potentielle Lebensretter für die Menschen sein können, die das Nikotin nicht aufgeben können oder wollen. Wenn SIE diese Produkte selbst nutzen, würde die Richtlinie SIE in ihren Wahlmöglichkeiten beschränken und vergrößert ihre Gesundheitsrisiken.

Der EU-Rat könnte die meisten Nicht-Tabak-Produkte / Nikotinprodukte, wie EZigaretten, unter die sehr restriktiven Regelungen für Arzneimittel stellen. Dies würde von den Herstellern und Händlern erfordern, dass sie sich für die therapeutische Wirkung rechtfertigen und beweisen müssen, dass die Vorteile der Produkte die Risiken überwiegen.
Obwohl das für die meisten Menschen auch eine Möglichkeit sein mag, ist das jedoch ein teurer und langwieriger Weg, welcher wohl nur von Organisationen wie der Pharma und Tabakindustrie finanziert werden könnte (Die Zulassung für z.B. ein Liquid würde ca. 800.000 Euro kosten).

Fakt ist: Diese Produkte werden als Genussmittel konsumiert – Die Menschen nutzen sie als weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen – Und so sollten sie auch beurteilt werden.
Je nach Tagesform der betreffenden Stellen, könnte diese Art der Regulierung diverse negative Auswirkungen haben:

  • Die Richtlinie könnte zu einem Quasi-Verbot führen, wenn unmögliche zu erfüllende Standards erhoben werden oder
  • die Produkte könnten bereits 2014 vom Markt genommen werden.
  • Die Hersteller würder danach viele Jahre benötigten um die erforderlichen Regularien zu erfüllen, die ein Arzneimittel benötigt.
  • Die Produkte für Raucher durch Handelsbeschränkungen, Werbeverbote, Geschmacksverbote und technische Einschränkungen unattraktiv machen;
  • Dringend benötigte Innovationen vom Markt zu nehmen und damit den Markt den großen Pharma und Tabakfirmen überlassen.

Der EU-Rat und auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in der Vergangenheit bereits mit der Möglichkeit angefreundet, EZigaretten ab einem Nikotingehalt von 1mg als Arzneimittel einzustufen. Diese Grenze würde allerdings dazu führen, dass die EZigarette bei Rauchern nicht mehr wirkt.

Auf den ersten Blick mag die Regelung “max. 1mg Nikotin pro 1ml Liquid” vernünftig erscheinen – vor allem wenn man im Hinterkopf hat, dass der Rauch einer Zigarette max. 1mg Nikotin enthält. Jedoch ist es so, dass 1ml Liquid nicht mit einer Zigarette zu vergleichen ist. Vielmehr ist es so, dass das verdampfen von 1ml Liquid viel länger dauert als eine Zigarette zu rauchen:

An einer Tabakzigarette zieht ein Raucher durchschnittlich 8 bis 10 mal, bis die Tabakzigarette zu Ende geraucht ist. Das Liquid verdampft anders:

Für 1ml Liquid benötigt man im Schnitt 80 bis 100 züge, was letztendlich bedeutet, dass 1ml Liquid mit ca. 10 Tabakzigaretten zu vergleichen sind.

Wenn die Grenze von 1mg pro 1ml kommt, ist das ungefähr so, als ob man Tabakzigaretten auf einen Nikotingehalt von 0.025mg Nikotin begrenzen würde.
Was zuerst sich zunächst wie eine wunderbare Idee anhört, würde für die öffentliche Gesundheit schnell zu einem Bumerang werden: Ein Raucher, konsumiert so viele Zigaretten bis er/sie bei einem bestimmtes Nikotinpegel angekommen ist. Um mit einer 0.025mg-Zigarette auf das verlangte Level zu kommen, müsste ein Raucher dann 40mal mehr Tabakzigaretten rauchen und damit 40 mal mehr schädlichen Rauch einatmen.

Siehe auch: 1 ml Liquid ist NICHT mit einer Zigarette zu vergleichen

Und das ist auch ein Fakt: Das gefährliche am Rauchen ist nicht das Nikotin, sondern der Rauch des verbrannten Tabaks – Welcher Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Acrolein, Blausäure, Arsen und krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe enthält.

Gering dosiertes Nikotin hat auch bei Langfristigem Konsum keine nennenswerten Auswirkungen auf den Menschen. Wie auch der von der WHO ausgezeichnete Prof. Dr. Fagerström betont: “Das giftige im Tabakrauch ist der Rauch und nicht das Nikotin!”

Siehe auch: Top-Gesundheitsexperten sagen der Regierung: EZigaretten retten Leben!

Warum sollte es also die Regierung diesen wesentlich weniger schädlichen Produkten schwieriger machen, als den gefährlichen Produkten die sie ersetzen bzw. mit denen sie konkurieren sollen?

Wir wissen, dass es eine „sichere Produktion der EZigarette“ auch unter der bisherigen Regulierung geschehen kann – Dafür braucht es keine Einstufung als Arzneimittel.

Siehe auch: Wenn die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel die Lösung ist – was war dann die Frage?

Mittlerweile ist mehr als bekannt, dass Befürworter der Einstufung als Arzneimittel davor warnen, dass Jugendliche über die EZigarette zur Tabakzigarette „verleitet“ werden können. Das ist nicht wahr! Sämtliche bis jetzt veröffentlichte Studien zeigen auf, dass wenn Jugendliche EZigaretten ausprobieren – diese Jugendliche zum (sehr) großen Teil Raucher waren.

Siehe auch: Studien beweisen: EZigaretten sind für Jugendliche Nichtraucher nicht interessant!

3. Die EU verhindert das Wissen, dass “es weniger schädliche Produkte als Tabak gibt – obwohl sie auch Nikotin enthalten”
Das Problem dabei ist: Das entspricht der Wahrheit! Rauchfreie Tabakproudkte wie Snus sind wahrscheinlich 10 bis 1000 mal weniger schädlich als Tabakzigaretten. Was also aussieht wie ein Versuch aussieht, Falschaussagen zu stoppen, richtet tatsächlich erheblichen Schaden an:

Verbrauchern werden wichtige Informationen bezüglich des geringeren Risikos vorenthalten.
Mit diesen Informationen könnten die Verbraucher das Risiko von Tabakprodukten erheblich verringern.
Hersteller dürfen mit diesen Informationen keine Werbung machen!
Aus diesem Grund macht sich kein Hersteller die Mühe und investiert in eine neue Alternative zur Tabakzigarette.

Diese Maßnahmen erreichen nur eins: Der “Status Quo” wird eingefroren – Tabakzigaretten bleiben weiterhin erlaubt und erhebliche weniger schädlichere Alternativen verschwinden vom Markt.

4. Ein Gesetz um die Verbraucher in die Irre zu führen? Wer profitiert davon? Spielt das überhaut eine Rolle?
Ja, es spielt eine Rolle! Die Gesundheit der Menschen spielt eine Rolle und diese steht hier auf dem Spiel! Tabakrauchen ist nicht Gesund – Das ist Wissenschaftlich erwiesen. Durch das Rauchen, erhöht sich die Gefahr an Krebs zu erkranken und Herz und Lunge zu schädigen.

Trotzdem können oder wollen viele Menschen nicht mit dem Tabakrauchen aufhören. Die “Aufhörraten” stagnieren seit Jahren und Nikotinersatzpräparate wie Nikotinpflaster, Nikotininhalatoren und Nikotinkaugummi haben sich letztendlich als wirkungslos erwiesen, wie auch das Deutsche Krebsforschungszentrum betont.

Im Durchschnitt rauchen 28% aller Menschen der EU Tabakprodukte – Aber nur 13% aller Schweden! Was macht die Regierung in Schweden anders als der Rest von Europa? Die Antwort ist: Schadensminimierung!
Viele Schweden konsumieren Snus – Im Vergleich zur Tabakzigarette hat Snus nur ein geringes Risiko (das ist ebenfalls Wissenschaftlich untermauert!) und wie Schweden zeigt, greifen die Konsumenten, wenn man ihnen die Wahl lässt, zu Produkten die ein geringeres Risiko beinhalten. In Schweden funktioniert das – Warum nicht auch in der Rest der EU? Würden die Menschen in der EU nicht viel lieber zu einem wesentlich weniger schädlichen Produkt wie Snus oder der EZigarette greifen?

5. Was kann man tun?
Das ist einfach: Schreiben sie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz!

Die EMailadresse ist: 223@bmelv.bund.de

Die Postadresse ist: BMELV, Referat 223, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Bei dem was Sie schreiben, ist es wichtig, dass sie es selbst tun: Damit ihre Gedanken und Hoffnungen beim BMELV Gehör findet, müssen es Ihre ganz persönlichen Worte sein!

Ein paar Tipps, wie man an Politiker schreibt:

  • Angemessen! Seien Sie immer höflich und würdevoll! Machen sie keine Anschuldigungen und vor allem verurteilen Sie die Motive der Politiker nicht – Die meisten Menschen tun ihren Job aus Überzeugung und mit der Motivation das richtige zu tun!
  • Einnehmend! Gehen Sie davon aus, dass das BMELV zwar dabei ist, sich eine Meinung zu bilden aber ihnen zuhört. Geben Sie ihm oder ihr Hinweise – Sie sollten andere Meinungen nicht ignorieren, sondern diese in Frage stellen!
  • Authentisch! Schreiben sie IHRE Absichten mit IHREN Worten! Politiker, Angestellte und Beamte lesen den ganzen Tag trockene Behördentexte und Wissenschaftliche Ausarbeitungen – Aus dem Herzen kommende Worte finden viel eher Gehör! Und: Es sollten ihre eigenen Worte sein – Egal ob Sie der Meinung sind, dass Sie nicht schreiben oder ihre Worte elegant verpacken können: Es zählt was SIE denken!
  • Natürlich! Fangen Sie nicht an geschwollen oder in juristischer Sprache zu schreiben. Das müssen Sie nicht! Schreiben Sie mit Ihren Worten – Es ist der Job der Staatsbediensteten SIE zu verstehen – Nicht umgekehrt!
  • Prägnant! Konzentrieren Sie sich auf die Dinge, die wirklich wichtig sind für Sie und bleiben Sie dabei! Wenn Sie über die EZigarette schreiben, dann schweifen Sie nicht ab – Sie würden höchstens ihre Nachricht verwässern! Und: Halten Sie sich kurz und bringen Sie es auf den Punkt – Der Text sollte nicht mehr als 2 Seiten umfassen!

6.1 Was soll ich schreiben?
Wie schon erwähnt: Schreiben Sie mit ihren eigenen Worten. Berichten Sie von ihren Erfahrungen – Welche Auswirkungen hatte z.B. die EZigarette auf Sie und ihre Familie?
Das ist zu wichtig, um es nicht zu wiederholen: Es müssen ihre Worte sein! Authenzität kommt an!

Ein guter Brief an das BMELV könnte aus folgenden Dingen bestehen:

  • Wer sind Sie? Wie lange haben Sie z.B. schon geraucht?
  • Wie oft haben Sie schon versucht aufzuhören – Welche Mittel haben Sie dazu benutzt?
  • Weisen Sie darauf hin, dass sie von der Tabakzigarette auf die EZigarette gewechselt haben. Die EZigarette ist ein Substitut.. eine Alternative zur Tabakzigarette und kein Rauchentwöhnungsmittel.(Ein Rauchentwöhnungsmittel setzt immer einen definierten Zeitpunkt voraus, an dem Sie die Nutzung des Mittels einstellen).
  • Warum denken Sie, dass die geplante Einstufung als Arzneimittel schlecht für SIE ist?
  • Was sollte Ihrer Meinung nach getan werden?
  • Was würden Sie persönlich tun?
  • Wollen Sie eine Antwort haben? Dann stellen Sie Fragen! Fragen sind der beste Weg um eine Reaktion zu erhalten!

6.2 Gründe, warum die neue Tabakrichtlinie schlecht sein könnte
Die nachfolgenden Gründe brauchen Sie nicht zu verwenden – Aber sie könnten hilfreich sein, einen Brief zu formulieren. Dabei sollten Sie nicht vergessen, den Inhalt zu personalisieren, um Ihre eigene Situation zu beschreiben.

  • Die Einstufung als Arzneimittel scheint Rauchern die Option zu verweigern oder zu erschweren auf weniger schädliche Nikotinprodukte oder Rauchlose Tabakprodukte umzusteigen. Dies ist nicht nur Riskant, sondern auch unverantwortlich und könnte zu mehr Tod und Krankheit führen.
  • Es sieht so aus, als ob die vorher vom BMELV genehmigte Tabakrichtlinie erdacht wurde um die EZigarette und ihre Hersteller in das Arzneimittelregal zu stellen. Dies könnte zu einem Verbot der EZigarette „durch die Hintertür“ sein – Liquids mit einem Nikotingehalt über 1mg pro 1ml als Arzneimittel anzusehen und nur als Arzneimittel zuzulassen ist de facto ein Verbot! Es macht einfach keinen Sinn die EZigarette zu verbieten, während Tabakzigaretten weiter auf dem Markt bleiben. Was wir brauchen ist eine „sanfte Regulierung“, so dass die Konsumten Vertrauen in die Qualität und Sicherheit der Produkte haben können – mehr jedoch nicht!
  • Selbst wenn die Einstufung als Arzneimittel die EZigarette nicht vom Markt verschwinden lässt, so legt die Arzneimitteleinstufung der EZigarette Beschränkungen auf, die dazu führen dass sie teurer, weniger attraktiv und weniger innovativ werden. Zum Beispiel würde ein Verbot der Aromen, Arzneimittelverpackungen und limitierte Werbung genau diesen Effekt haben.
  • Eine Arzneimittelzulassung würde ca. 2 bis 3 Jahre benötigen – Selbst wenn ein Hersteller eine solche beantragen würde, könnte das dazu führen, dass die EZigarette für diesen Zeitraum nicht zu erhalten ist.
  • Es ist falsch zu behaupten, dass alle Tabak und Nikotinprodukte gleich sind – Raucher sollten alle relevanten Informationen über die wahren Risiken haben, so dass sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

6.3. Was sollte getan werden?
Wiederum sind die folgenden Punkte nur Anregungen… Bitte wählen Sie diejenigen, die Ihnen wichtig sind und fügen Sie Ihre eigenen Ansichten hinzu – Wichtig: Mit Ihren eigenen Worten!

  • Es sollte kein Verbot von Snus geben – anstelle dessen sollten alle Rauchfreien Produkte reguliert und zugelassen werden um die giftige Substanzen im Tabak zu reduzieren. Produkte wie Snus sind wesentlich weniger schädlich als Tabakrauch. Da das Beispiel Schweden zeigt, dass Snus funktioniert, sollte Rauchern diese Option nicht verweigert werden.
  • EZigaretten sollten als das zugelassen werden, was sie auch sind: Genussmittel! Angemessen wäre eine Unterstellung unter die EU-Direktive „General Product Safety Regulation“.
  • Nur wenn Hersteller oder Vertreiben von EZigaretten ein „therapeutisches Verspechen“ wie „Hilft beim Rauchstopp“ machen, sollte die EZigarette als Arzneimittel zugelassen werden – Ansonsten fehlt der EZigarette jedwede Heilmitteleigenschaft und sollte somit als Genussmittel reguliert werden.
  • Es macht einfach keinen Sinn, die EZigarette mit den geplanten Bürokratischen Fesseln zu belegen, wenn die Tabakzigarette weiterhin frei und quasi ungehindert verkauft werden darf. Es gibt bereits Hersteller, die an einer EZigarette für die Rauchentwöhnung arbeiten und diese entsprechend zulassen wollen – Das sollen sie auch tun können! Die Hersteller sollten wählen können, in welcher Form sie ihr Produkt auf dem Markt zulassen wollen!
  • Wenn der EU-Rat entschlossen sein sollte, die Tabakdirektive zu ändern und die EZigarette als Arzneimittel zu regulieren – Dann sollte es eine Übergangsfrist von zumindest 3 Jahren geben, damit die Hersteller entsprechende Zulassungsverfahren beantragen und durchlaufen können. Es gibt einfach zu viele Menschen, die bereits auf diese wesentlich weniger schädlichere Variante des Nikotinkonsums umgestiegen sind.
  • Die EZigarette sollte auf dem EU-Markt bleiben – Ansonsten würde der Markt auf den Internetverkauf verlegt werden und jedweder Umsatz wäre dann bei Händlern außerhalb der EU.
  • Die Europäische Union sollte Wege finden, wie Raucher überzeugt werden können auf die EZigarette oder Rauchlose Tabakprodukte umsteigen um sich selbst und andere nicht bzw. viel weniger zu schaden. Ein Verbot würde den Menschen in der EU schaden zuführen!

6.4 Was Sie das BMELV fragen könnten

Bitten Sie das BMELV um eine Reaktion. Fragen Sie nach deren Ansichten und Meinungen zu der geplanten neuen Tabakrichtlinie.

  • Wenn Sie ein EZigarettenbenutzer (Dampfer!) sind, bitten Sie das BMELV darum die Einstufung als Arzneimittel nicht zu unterstützen. Eine solche Richtlinie wird die meisten, wenn nicht sogar alle EZigaretten vom EU-Markt verbannen. Weisen Sie darauf hin, wie wichtig dies für Ihre Gesundheit ist!
  • Bitten Sie das BMELV darum, diese Kritikpunkte intern zu besprechen!
  • Bitten Sie das BMELV darum, die Kritikpunkte bei einer Debatte im EU-Rat anzusprechen!

7. Abschließend
Sollte die EZigarette als Arzneimittel eingestuft werden, wird die Tabakindustrie und die Pharmaindustrie gewinnenverlieren werden die Konsumenten!

Die Tabakindustrie wird sich freuen, dass die erste ernsthafte Bedrohung der Tabakzigarette vom Markt reguliert wird (die durchschnittlich 7% Umsatzrückgang bei Tabakprodukten in den USA und Europa im letzten Jahr, sprechen eine deutliche Sprache – Das war kein Erfolg der Tabakpolitik – Dieser Rückgang ist einmalig in den letzten Jahren und lässt sich zum grossen Teil auf die EZigarette zurückführen!)

Die Pharmaindustrie wird sich freuen, dass eine ernsthafte Bedrohung der wirkungslosen Nikotinersatzprodukte wie Nikotinkaugummi und Nikotinpflaster vom Markt reguliert wird.

Der Konsument wird verlieren, weil die wesentlich unschädlichere EZigarette nur noch in der Apotheke zu erhalten ist (während die Tabakzigarette weiter an jeder Straßenecke zu bekommen ist).

Wenn Sie dem BMELV schreiben, wäre es nett, wenn Sie eine Kopie des Textes hier als Kommentar hinterlassen würden.

 

Rursus


Comments

  1. Holger Klammer
    14. Oktober 2013 - 15:46

    Habe mal eine kurze Mail an BMELV geschrieben. Einfach und höflich.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern.
    Ich heiße Holger Klammer und bin 51 Jahre alt. Ich habe mit 15 Jahren angefangen zu rauchen und habe eigentlich nie den Drang verspürt damit aufzuhören. Das Rauchen einer Zigarette war für mich immer ein Genuss . Es hat mich einfach entspannt. Ich habe so ca. 15 Zigartetten am Tag geraucht. Dennoch habe ich mit 49 Jahren dazu entschlossen statt Tabakzigaretten zu rauchen, Liquid mit E-Zigartetten zu dampfen. Die Umstellung erfolgte mit 12 mg Nikotin/ml innerhalb von 3 Tagen problemlos. Ich habe den selben schönen Genuss wie beim Rauchen nur ohne Gestank zu erzeugen und ohne den gesundheitlichen Beeinträchtigungen die das Rauchen so mitbringt.
    Die E-Zigarette ist für mich eine gesündere Alternative zum Rauchen, hat aber den gleichen genüsslichen Effekt.
    Eine Einstufung zum Arzeneimittel würde eine E-Zigarette vollkommen verändern und der eigentliche Sinn der E-Zigarette als alternatives Genussmittel zur Tabakzigartette oder Tabakpfeife ginge verloren.
    Ich bin daher der Meinung, dass ein freier Handel wie er zur Zeit in Deutschland vorhanden ist beibehalten werden muss. Liquids, Basen und Aromen aus deutscher Herstellung sind kontrolliert und als Lebensmittel zugelassen. Viel mehr muss meines Erachtens nicht getan werden.
    Ich persönlich Befürworte eine Herausnahme der E-Zigarette aus der EU-Tabakrichtlinie zum Wohle der Bevölkerung als gesündere Alternative zum Rauchen.

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben meine Email zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Klammer

  2. Meine Email an BMELV

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Dazu möchte ich mich gerne äußern. Ich heiße Oliver Röhl und bin 43 Jahre alt. Ich habe mit 15 Jahren angefangen zu rauchen und ca. 15- 20 Zigaretten am Tag geraucht. Als ich bemerkte das es mir durch das Rauchen schlechter ging habe ich nach mehreren gescheiterten Versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören, eine alternative gefunden, die mich vom Zigaretten rauchen wegbrachte. Ich in zum sogenannten „Dampfer“ geworden und benutze nur noch die E-Zigarette, mit einem Liquid das 12mg Nikotin beinhaltet. Seitdem bin ich nicht mehr Kraftlos, wie ich beim Zigaretten rauchen war, ich bekomme wieder Luft und habe mehr Kondition, was natürlich auch meinen Kindern, beim Spielen zugute kommt. Durch die E-Zigarette kann ich also mein altes Ritual einhalten ohne mich und meine Umwelt zu schädigen. Ich bitte Sie hiermit der Einstufung der E-Zigarette, als Arzneimittel, nicht zu unterstützen. Es darf nicht so weit kommen, dass eine Gesündere alternative zum Rauchen nur noch in der Apotheke zu bekommen ist und die wirklich schädlichen Zigaretten in jedem Supermarkt an der Kasse stehen.

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben meine Email zu lesen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Oliver Röhl

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Dazu möchte ich mich sehr gerne äußern.
    Mein Name ist Gina Lauber und ich bin 46 Jahre alt. Ich habe, wie fast alle Raucher, mit 14 Jahren das Rauchen in der Schule angefangen und habe eigentlich nie den Drang verspürt damit aufzuhören. Das Rauchen einer Zigarette war für mich immer ein purer Genuss . Es half mir mitunter mich zu entspannen.
    Doch im Laufe der Jahre stieg mein Konum auf nahezu 20 Zigaretten am Tag an, dieses gefiel mir nicht und ich belastete damit auch meine Familie. Denn diese fühlte sich durch den Qualm gestört und fanden dies ziemlich ekelig. Ich bin dann durch einen Bekannten an die E-Zigarette gekommen.
    Der Umstieg erfolgte problemloser als ich zunächst dachte, ich begann mit 18 mg Nikotin/ ml. Doch der entspannende Effekt blieb, ich hatte kein Verlangen nach einer herkömmlichen Tabakzigarette und empfand die E-Zigarette als ein tolles Genussprodukt, ähnlich wie eine Tasse Kaffee. Meine Lieben begrüssten dies sehr. Zumal es nicht mehr nach Rauch im Hause roch, weder die Zimmer „verqualmt“ waren. Sie ermutigten mich dabei zu bleiben, und ich tat dies – bis heute!
    Auch meine Gesundheit hat es mir gedankt, waren meine Geschmacksnerven zuvor regelrecht taub, so schmecke ich wieder alles was ich zu mir nehme. Das leidige „schnaufen“ am Morgen, wenn ich den steilen Berg zu unserem Bahnhof hochlaufe, ist wie weggeblasen. Ich vermisse diese ständige Kurzatmigkeit sicher nicht. Mir geht es super und meine Vitalität kehrte zurück.
    Die E-Zigarette stellt für mich eine gesündere Alternative zum Rauchen dar, hat aber den gleichen genüsslichen Effekt.
    Eine Einstufung zum Arzneimittel würde den eigentlichen Sinn der E-Zigarette vollkommen verändern, es ist lediglich eine echte Alternative zum herkömmlichen Rauchen.
    Ich bin der Meinung, dass ein freier Handel wie er zur Zeit in Deutschland vorhanden ist beibehalten werden muss. Liquids, Basen und Aromen aus deutscher Herstellung sind kontrolliert und als Lebensmittel zugelassen. Viel mehr muss meines Erachtens nicht getan werden. Die normale Tabakzigarette ist ebenfalls frei erhältlich, diese bekommt man in jedem erdenklichen Ladengeschäft.
    Ich begrüße eine Herausnahme der E-Zigarette aus der EU-Tabakrichtlinie zum Wohle der Bevölkerung als gesündere Alternative zum Rauchen.

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben mein Anliegen zu lesen.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    den Vorschlag zur Änderung der Tabakrichtlinie in der EU habe ich mitverfolgt. Aus meiner Sicht möchte ich Ihnen dazu folgendes mitteilen:

    Mein Name ist Theo Pimpertz und ich bin 51 Jahre alt. Ich habe ca. 35 Jahre geraucht, zum Schluss ca. 30 selbst gedrehte Zigaretten am Tag.

    Dann habe ich am 09.11.2012 meine erste E-Zigarette bekommen (Ego-C). Seit diesem Tag habe ich keine Tabakzigarette mehr geraucht.

    Der Grund für die E-Zigarette war mein Husten, mein Asthma und meine vielen grippalen Infekte. Meine Lungenfunktion war eingeschränkt. Ich sollte laut Arzt nicht mehr rauchen, aber ich kam nicht davon los, sei es mit Pflaster, Kaugummi oder ähnlichen unwirksamen Mitteln, nichts hat geholfen.

    Mit der E-Zigarette ahmte ich das Rauchen nach, nur der Genuss derselben war viel intensiver. Zudem konnte ich die Geschmäcker der Liquids nach Lust und Laune wechseln. Da der Dampf nicht stinkt und unschädlich ist riecht es bei mir zu hause besser, meine Frau und meine beiden Hunde danken es mir.

    Heute, nach fast einem Jahr als Nichtraucher geht es mir wesentlich besser, mein Lungenvolumen hat sich auf Grund der Tatsache, dass ich nicht mehr rauche, um knapp 15 % verbessert (nachweisbar), mein Geruch- und Geschmackssinn ist intensiver und ich habe in den letzten 11 Monaten keinen grippalen Infekt mehr gehabt.

    Ich bin der Meinung, dass der zur Zeit in Deutschland herrschende freie Handel beibehalten werden sollte. Die Händler und Hersteller von Liquids, Basen und Aromen haben sich selber zu einer freiwilligen Kontrolle verpflichtet und ich meine, dass diese Regelung reicht.

    Auch wenn Politiker mit dem Hinweis auf die jugendlichen Einsteiger kommen, so werden meiner Meinung nach viele Jugendliche gar nicht mit der E-Zigarette einsteigen, weil sie entweder zu teuer (im Vergleich zur Tabakzigarette) oder „uncool“ ist.

    Ich möchte den Genuss der E-Zigarette nicht mehr missen und wäre sehr enttäuscht, wenn sie als Arzneimittel eingestuft würde. Zudem ist sie in meinen Augen auch kein Tabakprodukt, da ja kein Tabak verbrannt wird. Sie müsste eigentlich in eine eigene Kategorie eingeordnet werden.

    Tabakzigaretten gibt es an fast jeder Ecke, warum sollte die E-Zigarette in dieser Hinsicht benachteiligt werden?

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um meine email zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Theo Pimpertz

  5. Meine Mail wurde – wie immer – etwas umfangreicher: Im ERF …

    Das Referat 223 ist übrigens „Produktsicherheit“ [ BMELV Abteilung 2 Verbraucherpolitik ]

  6. Ingolf Pärcher
    9. November 2013 - 20:46

    Jetzt die Frage des „advocatus diaboli“ (hoffe, das war richtiges Latein):

    PG und VG sind in der Apotheke in medizinischer Qualität ebenso erhältlich, wie destilliertes Wasser und hochreines Isopropanol, also so ziemlich alles, was auf den Deklarationen der fertigen Liquids steht. Daß PG und VG Nikotin binden können, wird von Spezialversendern genutzt.
    Die Aromen haben alle Lebensmittelzulassung.

    Was also hindert mich daran, das Liquid selbst anzumischen, wo soll der Gesetzgeber also einhaken?

    Ich habe mich frühzeitig mit der Selbstmischerei befaßt, nachdem Amazon und ebay plötzlich einen Koller bekommen haben und die Versorgungssicherheit meiner Lieblings- Labels gefährdet war.

    Eine ähnliche Lösung verfolgen die Selbmach- Rezepte beim Snus:

    Man darf durchaus selber legal Tabak anbauen, wer dazu weder Fläche, noch geeigneten Boden hat, kiann nötigenfalls auf Rauchtabak zurückgreifen und den zu Snus „überarbeiten“. Gilt in gleichem Sinne für Snuff, Chew und Dip. Habe mal sowas probieren dürfen, schmeckt wirklich wie Snus. Die Kehrseite: Viele Chargen gehen grandios schief, wenn nur ein wenig nicht komplett eingehalten wird. Ist halt kein industrieller Fertigungsprozeß.

    Letztes Jahr habe ich mit meinem Vater (Chemiker A.D.) an ein paar Blatt Tabak Sorte Machorka (extrem nikotinhaltiger Rohtabak) Nikonexcerptionsversuche unternommen. Was rauskam, war eine gelbliche PG/VG- Lösung mit einem zu hohen Schwebteilchenanteil, der Verdampfer ziemlich schnell zusetzte, trotz mehrstufiger Filtration. Pur gedampt geschmeckt hat das, sagen wir mal „komisch“, sagen wir mal, da würde ich keine Himbeere oder sowas dazugeben.

    Das Hauptproblem aber ist, daß mit Hausmitteln der Nikotinanteil überhaupt nicht kontrolliert werden kann, wenn man die Rohware Tabak in die Hand nimmt. Das gilt für Selbstbausnus genauso wie das Ausköcheln in PG/VG.

    Wie uns die amerikanische Prohibition zeigt, solche Verbote führen zu Umgehungsmaßnahmen, legal, illegal, scheißegal. Beim Thema Alkohol hat das nicht nur zu zunehmendem Konsum geführt, sondern zu durch gepanschte Waren hunderttausende von Toten und Erblindeten sowie einem Bandenkrieg, der die Mafia in den USA erst groß machte.

    Für Dampfer gibt es wenigstens die sichere Variante, selbst zu mischen, wenn hochreine PG/VG- Basen mit garantiertem Nikotinanteil am Markt verbleiben. Die Kardinalsfrage ist, inwieweit die als pharmazeutisches oder Tabakprodukt eingestuft werden – also, ich sehe die TPR 2in der Hinsicht als keine Gefahr an.
    Sieht das jemand anders?

    P.S: Rezepte für selbstgebastelten Snus findet ihr auf http://snus-world.de, Rezepte für Liquids in den einschlägigen Dampferforen.

  7. SOEBEN MEINE MAIL GESCHRIEBEN
    BITTE TUTS AUCH LIEBE DAMPFERFREUNDE ———>
    THX

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern:

    Ich heiße …….. und bin 39 Jahre alt. Ich habe mit 17 Jahren angefangen zu rauchen und habe dies bis bis Frühjahr 2013 auch getan.

    Ich habe Pro Tag 1 Schachtel geraucht.Das Rauchen einer Zigarette war für mich immer ein Genuss bis ich mich gesundheitlich so schlecht fühlte das ich mir überlegte was ich alternativ machen könnte.Aufhören konnte ich nicht und dachte mir ich könnte ja nur mal testweise eine Professionellere EZigarette kaufen, was ich dieses Frühjahr auch tat.

    Ich war sehr skeptisch ob mir das auch schmeckt, aber ich muss sagen es war angenehm, auch die Wirkung des Nikotins – die etwas langsamer ist als bei normalen Zigaretten – die ist da. Die Umstellung ging bei mir sehr schnell.Nach 4 Tagen rauchte ich keine einzige Zigarette mehr, obwohl ich 22 Jahre lang jeden Tag 1 Schachtel Zigaretten geraucht habe.

    Heute frag ich mich WARUM BLOS?

    Heute fühle ich mich viel Vitaler, hab mehr Luft, mache sogar mehr Sport was ich früher nie tat da bei mir schnell die Puste ging 🙂

    Diese EZigaretten sind wirklich eine „gesunde“ Alternative ohne ganz auf Nikotin verzichten zu müssen.

    Bis heute sind keine belegbahren Hinweise auf Gesundheitliche Schäden durch den Konsum von EZigaretten und deren Liquids bekannt.
    Auch desshalb finde ich eine Einstufung der EZigaretten und deren Liquids zum Arzeneimittel übertrieben und unnötig.

    Die Auswirkung wäre doch dass viele Menschen die dadurch Zigarettenfrei leben können, wieder zurück zur schädlichen Zigarette greiffen müssten.

    Ich finde mann sollte diese doch sehr gute „gesunde“ alternative, für alle zugänglich lassen.

    So ginge der eigentliche Sinn der E-Zigarette als alternatives Genussmittel zur Tabakzigartette verloren.

    Ich bin daher der Meinung, dass ein freier Handel wie er zur Zeit in Deutschland vorhanden ist beibehalten werden muss.

    Liquids, Basen und Aromen aus deutscher Herstellung sind kontrolliert und als Lebensmittel zugelassen. Viel mehr muss meines Erachtens nicht getan werden.
    Ich persönlich Befürworte eine Herausnahme der E-Zigarette aus der EU-Tabakrichtlinie zum Wohle der Bevölkerung als gesündere Alternative zum Rauchen.

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben meine Email zu lesen.

    G.C. aus O.

  8. Ich habe jetzt auch noch mal ’ne Mail nachgelegt (im ERF).
    Anläßlich des Briefs von Frédérique Ries

  9. Sehr geehrte Damen und Herren,

    der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern.
    Mein Name ist Carl-Heinz Müller, ich bin 38 Jahre alt und habe im Alter von 15 Jahren mit dem Rauchen begonnen. Mein Tageskonsum in den letzten Jahren betrug 20-30 Zigaretten.
    Das Rauchen hat mich in den letzten Jahren immer mehr belastet, zum einen die persönliche gesundheitliche Belastung die durch immer stärker werdende Parodontitis regelrecht sichtbar wurde und auch das Wissen um die Belastung meiner Umwelt. Es gab Versuche das Rauchen aufzugeben, die jedoch alle scheiterten.
    Durch die E-Zigarette und das Dampfen fand ich eine Möglichket zum Alternativkonsum und obwohl
    ich das Rauchen eigentlich nur reduzieren wollte habe ich die letzten Wochen keine Zigarette mehr gebraucht. Dampfen wurde nicht nur für mich, sondern auch für meine Freundin zur echten Alternative.
    Positives Feedback gab es vor allem auch durch das im Haushalt lebende Kind. Es wird mit seinen eigenen Worten „endlich nicht mehr zugequalmt“. Die Wohnung stinkt nicht mehr nach kaltem Qualm und wenn wir mit unseren Nichtrauchenden Bekannten und Freunden zusammen sind, werden wir auch nicht mehr auf den Balkon oder vor die Tür verbannt. Einige waren anfänglich Skeptisch, haben sich dann aber informiert und das Dampfen stört sie auch nicht wenn wir zu Besuch sind. Selbst die Zahnärztin findet es „auf jeden Fall besser als Rauchen“.

    Wie vielen anderen ehemaligen Rauchern die sich der Alternative E-Zigarette zugewand haben, ist auch mir bewusst das Nikotin keinesfalls Gesundheitsfördernd ist. Man solte jedoch nicht vergessen, wir haben vorher geraucht. Wir haben damit uns und unserem Umfeld noch ganz andere Schadstoffe zugemutet. Und genau diese Belastung mit über 4800 zusätzlichen Stoffen von denen über 70 nachweislich Krebserzeugend sind fällt durch das Dampfen weg.

    Die E-Zigarette und Liquids sind meiner Meinung nach weder mit der Tabakzigarette noch mit Arzneimitteln vergleichbar und sollten auch nicht mit diesen in einen Topf geworfen werden.
    So wie es in Deutschland momentan läuft bringt die E-Zigarette wohl weder der Tabakindustrie noch den Pharmakonzernen Profit, sie bietet aber uns den Bürgern eine Alternative die wesentlich weniger schädlich als die Tabakzigarette ist. Für uns und unsere Mitmenschen.
    Etwas daran zu ändern, würde uns Dampfer nur wieder zur Tabakzigarette greifen lassen, mit all den negativen Folgen für uns und unsere Mitmenschen.
    Ich bitte sie daher, uns nicht dadurch zu entmündigen in dem dafür gestimmt wird die E-Zigarette der Tabakzigarette gleichzusetzen oder sie als Arzneimittel einzustufen das sie nicht ist.

    mit freundlichen Grüßen

    Carl-Heinz Müller

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Der geänderte Vorschlag zur EU-Tabakrichtlinie wurde verhandelt und geändert. Jetzt soll Diese im EU-Rat verabschiedet werden. Hierzu möchte ich mich wie folgt äußern:

    Ich heiße ………und bin 54 Jahre alt. Ich habe mit 17 Jahren angefangen zu rauchen und habe dies bis Anfang November 2013 auch getan.

    Ich habe Pro Tag mindestens 1 Schachtel geraucht. Das Rauchen einer Zigarette war für mich immer ein Genuss. Aufhören wurde versucht aber immer kamm etwas dazwischen. Durch einen Kollegen wurde ich schon vor zwei Jahren auf die EZigarette aufmerksam aber ich war skeptisch. Anfang November habe ich mir testweise eine Professionelle EZigarette gekauft.

    Ich war sehr skeptisch obs geht, ich muss sagen es geht schon in der ersten Woche wo ich auf dem Übungsplatz war klappte die Umstellung, obwohl ich über 25 Jahre lang jeden Tag mindestens 1 Schachtel Zigaretten geraucht habe bin ich jetzt Taback frei.

    Diese EZigaretten sind für mich und viele Leidensgenossinnen und genossen wirklich eine gut Alternative ohne ganz auf Nikotin verzichten zu müssen.

    Meinens Wissens und nach tagelangen Recherchen im Internet konnte ich keine Belegbahren Hinweise auf Gesundheitliche Schäden durch den Konsum von EZigaretten und deren Liquids bekannt. Deshalb finde ich die geplante Einstufung der EZigaretten und deren Liquids zum Arzneimittel als unangemessen.

    Ich befürchte das dieses zu einem Schwarzmarkt führen wird denn alle Inhaltsstoffe werden in der Lebensmittelindustrie verwendet und könne ja kaum in die Apotheke verbannt werden oder wie soll es gehen.

    Ich möchte eine Herausnahme der E-Zigarette aus der EU-Tabakrichtlinie zum Wohle der Bevölkerung als gesündere Alternative zum Rauchen anregen.

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben meine Email zu lesen.

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