Suizidversuche mit Liquid – Sinnlos
Auch wenn es einigen nicht gefallen dürfte, handelt der heutige Artikel über ein in der Gesellschaft eher mit einem Tabu belegten Thema: Die beabsichtigte Beendigung des eigenen Lebens!
Schon immer haben Menschen Suizid begangen. Bei Plutarch können wir z.B. von einem der berühmtesten Freitode lesen: Kleopatra, welche sich von Giftschlangen beissen ließ.
Aber es gibt noch viele andere prominente Beispiele für den Suizid. Da wären z.B. Ernest Hemingway (durch erschießen), Karen Carpenter (durch Magersucht), Jim Morrison (mit Drogen), Jennifer Nitsch (Sprung aus dem Fenster), Hannelore Kohl (durch Tabletten), Sid Vicious (Überdosis Heroin).
Das EU-Parlament und insbesondere der EU-Rat und die EU-Kommission haben scheinbar die Befürchtung, dass die Nikotinkonzentration in den Liquids für EZigaretten zu versehentlichen oder absichtlichen tödlichen Vergiftungen führen könnten und haben ein paar Regeln in der neuen Tabakrichtlinie aufgestellt, die genau das verhindern sollen:
- Nikotinkonzentration bis max. 20mg pro 1ml Liquid.
- Nachfüllfläschchen bis max. 10ml Liquid Fassungsvermögen.
- Einwegzigaretten und Nachfüllbare Tanks sowie Einwegkartuschen bis max. 2ml Liquid Fassungsvermögen.
- Nachfüllfläschchen müssen einen Mechanismus haben, der ein Auslaufen verhindert – Technische Spezifikationen werden von der Kommission definiert.
Dabei ignorieren EU-Rat und Kommission nicht nur die geringe Anzahl (und immer harmlos verlaufenen) der in den letzten Jahren aufgetretenen Falle von versehentlicher Nikotinvergiftung durch EZigarettenliquid, sondern auch die aktuelle Datenlage zu der tatsächlichen Giftwirkung von Nikotin.
Die Fakten
Im Mai 2013 wurde in der Fachzeitschrift „Clinical Toxicology“ ein Artikel über drei Suizidversuche mit Nikotinhaltigen EZigarettenliquid veröffentlicht:
[important]1. Im ersten Fall wird eine 36jährige Frau beschrieben, die zu dem Zeitpunkt Patientin auf einer psychiatrischen Station war. Diese Frau hat im Rahmen eines Suizidversuchs 20ml „18mg/ml Liquid“ getrunken – Somit hat die Frau 360mg Nikotin zu sich genommen. Bereits 10 Minuten später wurde der Giftnotruf benachrichtigt und die Frau wurde auf die Notfallstation gebracht.
Das erstaunliche: Bei der Patientin konnten keine Symtome von Vergiftung beobachtet werden.
Behandlung: Ihr wurde Aktivkohle verabreicht und anscheinend wenig später aus der Notfallstation entlassen.[/important]
Entweder wurde es der Frau auf der Notfallstation gesagt oder sie ist von alleine auf die Idee gekommen, dass wenn sie keine Symtome einer Vergiftung hat – wohl das Mittel nicht potent genug war…
[important]2. Die selbe Frau wie in Fall 1 wurde wieder auf die Notfallstation eingeliefert, nachdem sie 50ml „30mg/ml Liquid“ und somit ca. 1500mg Nikotin für einen weiteren Suizidversuch getrunken hatte.
Bei dieser sehr hohen Dosierung wurden folgende Symtome bei der Frau beobachtet: Bauchschmerzen, Übelkeit und umfangreiches Erbrechen.
Behandlung: Ihr wurde Aktivkohle verabreicht und für sechs Stunden beobachtet.[/important]
[important]3. Ein 13jähriger Teenager schluckte 3ml EZigarettenliquid für einen Suizidversuch. 15 Minuten nach dem schlucken traten folgende Symtome auf: Übelkeit und Zittern.
Behandlung: Dem Teenager wurde Aktivkohle verabreicht und nach einer Stunde wurden die Symtome schwächer.[/important]
Drei Fälle… In einem Fall wurde eine Dosis von 1500mg und damit die nahezu 50fache Menge der vermuteten tödlichen Dosis von 30 bis 60mg genommen. Und die einzigen Symtome waren Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen.
Die Giftigkeit von Nikotin
Obwohl Wissenschaftler und Ärzte seit langem wissen, dass der Wert nicht stimmen kann, wird seit Jahrzehnten die tödliche Dosis von Nikotin mit 30 bis 60mg angegeben. Viele dokumentierte Vorfälle mit unabsichtlicher und absichtlicher Nikotinüberdosierung zeigen seit Jahrzehnten auf, dass diese 30 bis 60mg nicht stimmen können.
Prof. Dr. Mayer von der Karl-Franzens Universität in Graz hat sich unlängst daran gemacht und beleuchtet, woher dieser Wert stammt und hat im August 2013 die Ergebnisse dieser Recherche in der Fachzeitschrift „Archives of Toxicology“ veröffentlicht:
Die tödliche Dosis Nikotin – Ein über 150 Jahre alter Irrtum
Weil vor über 150 Jahren ein Wissenschaftler einen Fehler gemacht hat, haben danach Generationen von Wissenschaftlern bei dieser falschen Quelle abgeschrieben. Prof. Dr. Mayer kommt nach Betrachtung der Datenlage zu dem Schluss, dass die tödliche Dosis von Nikotin nicht bei 60mg, sondern eher bei über 500mg liegt.
Am 18. Dezember haben Prof. Dr. Goniewicz und Kollegen einen neuen Forschungsbericht veröffentlicht, der sich mit genau diesem Thema beschäftigt:
In der Studie wurden drei in England verfügbare 18mg und fünf 24mg Liquids einer näheren Untersuchung unterzogen und auf Schädlichkeit beleuchtet:
[important]
Es existiert ein sehr geringes Risiko der Giftigkeit von Nikotin bei führenden EZigarettenmarken in England. Abweichende Nikotinkonzentrationen im Dampf, sind bei den untersuchten Marken gering. Von der Nikotinkonzentration im Liquid kann man nicht gut auf die Nikotinkonzentration im Dampf schließen. Andere EZigarettenmarken können von geringerer Quailität sein und für einen Schutz der Konsumenten sollte eine Regulierung umgesetzt werden, jedoch in Bezug auf die Genauigkeit der Kennzeichnung des Nikotingehaltes und der Risiken der Nikotindosis. Eine Regulierung darüber hinaus scheint unnötig.
Original:
There is very little risk of nicotine toxicity from major electronic cigarette (EC) brands in the United Kingdom. Variation in nicotine concentration in the vapour from a given brand is low. Nicotine concentration in e-liquid is not well related to nicotine in vapour. Other EC brands may be of lower quality and consumer protection regulation needs to be implemented, but in terms of accuracy of labelling of nicotine content and risks of nicotine overdose, regulation over and above such safeguards seems unnecessary.
[/important]
Im Volltext des Forschungsbericht wird Prof.Dr. Goniewicz genauer, was die Giftigkeit angeht:
[important]
Obwohl die unbegründete Behauptung, dass 30 bis 60 mg Nikotin tödlich sind, oft wiederholt wurde, zeigen mehrere aufgezeichnete Selbstmordversuche, bei denen Menschen bis zu 1500 mg Nikotin aus E-Liquid tranken (das heißt 50 × mehr als die vermutete tödliche Dosis) – keine Konsequenzen außer Bauchschmerzen und „umfangreiches Erbrechen“ .
Eine kürzlich veröffentliche Studie gelang es, die Aussage über die letale Toxizität von Nikotin auf zweifelhafte Selbstversuche im 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Seitdem wurde das unkritisch wiederholt. Angesichts der geringen Toxizität von Nikotin in den beobachteten Dosierungen und dem Fakt, dass lange bevor irgendwelche gefährlichen Konzentration erreicht werden könnte, würde ein ein übereifriger Nutzer durch Übelkeit gewarnt. Es gibt wenig Anlass zur Sorge, dass EZigaretten ihre Nutzer durch die Bereitstellung von einem toxischen Nikotingehalt schaden könnten.
Original:
Although an unsubstantiated claim is often repeated that 30–60 mg of nicotine is fatal, several suicide attempts have been recorded where people drank up to 1500 mg of nicotine in e-liquid (i.e. 50× the presumed lethal dose) without any consequence other than abdominal pain and ‘voluminous vomiting’ [13]. A recent study managed to trace the statement concerning the lethal toxicity of nicotine to dubious self-experiments in the 19th century. It has been repeated uncritically ever since. Given the low toxicity of nicotine at the doses observed and the fact that, long before any dangerous levels of nicotine concentration could be reached, an over-enthusiastic user would be warned by nausea, there is little concern that e-cigarettes can harm their users by delivering toxic nicotine levels.
[/important]
Laut Goniewicz geht von den normalen Liquid bis zu 24mg keine Gefahr aus. Also sind die überzogenen Regelungen, wie sie zur Zeit eingeführt werden sollen, völliger Unsinn und Überflüssig.
Mein Fazit:
Die Regulierung der EZigarettenliquids in der geplanten Tabakrichtlinie ist völlig übertrieben. Genau so gut könnte die EU in Zukunft vorschreiben, dass Haushaltsreiniger nur noch in 20ml Fläschchen vertrieben werden dürfen – Oder Schmerztabeltten wie Paracetamol nur noch in „2-Stück-Packungen“ angeboten werden.
Was man auf jeden Fall aus den oben genannten Fällen mitnehmen kann: Wenn jemand Suizid begehen will, dann sollte er auf keinen Fall Nikotinhaltiges Liquid trinken. Außer Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen hat Liquid anscheinend keine Wirkung auf den Menschen.
Ein Versuch sich mit Liquid aus dieser Welt zu verabschieden, ist in mehr als in einer Hinsicht nur eins:
SINNLOS!
Rursus
Quellen:
1 Clinical Toxicology: Suizidversuche mit Nikotinhaltigen EZigarettenliquid (Seite 290, Punkt 85)
2 Goniewicz et al: Nicotine content of electronic cigarettes, its release in vapour and its consistency across batches: regulatory implications
3 Blog Rursus: Prof. Dr. Mayer – Die tödliche Dosis Nikotin – Ein über 150 Jahre alter Irrtum
4 Blog Rursus: Report: Vergiftungsfälle durch Nikotinliquids in den USA
5 Blog Rursus: Wie fehlinformiert ist der EU-Rat?
sue108
23. Dezember 2013 - 9:03
Von dem ganzen Verneigen vor deinen unerreichten Fähigkeiten als Eklärbär hab ich inzwischen Rückenschmerzen 😉
Deinen Ausführungen kann man nur noch hinzufügen, dass es doppelt gemoppelt ist, sowohl die Nikotinmenge im Liquid zu begrenzen, als auch die Größe der Behälter. Kombiniert mit den Erkenntnissen über die Nikotinmenge, die sowieso unterhalb der liegt, die TZ an den Konsumenten abgeben, wird das Ausmaß der Kaputtregulierung erst so richtig deutlich. Die Nikotinbegrenzung ist nicht völlig willkürlich festgesetzt worden, sondern so gewählt, dass sie etwa 1/3 unter der für Entwöhnprodukte erlaubten Obergrenze von 64mg/Tag liegt. Daraus schließe ich, dass mit 20mg/ml wiederum die Interessen der Pharmaindustrie geschützt werden sollen. Auf keinen Fall sollen EZ so „wirksam“ sein, wie geprüfte NET aus der Apotheke. Für ein Produkt, das als Konkurrenz für Tabakprodukte beworben, verkauft – und unberechtigterweise auch als Tabakware reguliert – wird (unabhängig davon, wie manche Leute es einzusetzen beabsichtigen), ist das „einen Unschuldigen zum Tode verurteilen“.
Herrn Lieses überaus pragmatische Lösung „Zieht euch doch einfach mehr davon rein!“ (sinngemäßes Zitat) mutet besonders zynisch an, wenn man die weiteren Bedenken der Regulierenden berücksichtigt: „Man weiß ja nicht, wie sich das Zeug langfristig auf den Konsumenten auswirkt.“
eisen
23. Dezember 2013 - 11:18
Danke für’s Zusammentragen und Auswerten der Infos!
Aber „Sinnlos“ als Wertung kann man auch falsch verstehen. Suizide sind meistens „sinnlos“ 😉 Auch wenn hier keine letale Wirkung erwartet wird. Die Kernaussage ist ja, dass Suizid mittels Nikotinliquid schwieriger ist als angenommen. Angebracht wäre hier eher sowas wie „ungeeignet“. Oder, wenn du dabei bleiben willst: „das Sinnen nach Selbsttötung geht mit Nikotinliquids nicht auf.“.
Gruß, eisen
PS: Suizid kann man auch mit Wasser vollziehen, wir sollten Meere und Seen abpumpen und Wasser nur noch in 10ml Flaschen zur Verfügung stellen!
Rursus
23. Dezember 2013 - 13:44
Lies doch bitte den letzten Satz im Artikel noch einmal 🙂
Stefan_Holle
23. Dezember 2013 - 13:17
mit dem suizid mit liquids ist sowiso schwachsinn, weil das nikotin in gebundenenform in liquid ist und nach und nach abgegeben wird… bevor alles vom propylenglykol freigegeben muss man sich übergeben… wer einmal ausversehen durch dem verdampfer liquid im mund bekommen hat weiß was ich meine…
Dirk Gottschalk
24. Dezember 2013 - 2:47
Hallo,
Mal wieder ein sehr treffender und fundierter Artikel.
Leider ist hier nur vom Trinken die Regel. Wir haben gelernt das es da nur als Brechmittel taugt.
Allerdings frage ich mich was passiert, wen jemand nun auf die „glorreiche“ Idee kommt, das Zeug i.V. Zu sich zu nehmen. Dann wäre Erbrechen ja raus und bei 50ml 18er hätte der Jenige immerhin 960mg direkt in der Blutbahn. Die Toxizität dann wäre sicherlich eine Andere, schätze ich als Laie nun einfach.
Gruß und Frohe Feiertage,
Dirk
Rursus
24. Dezember 2013 - 13:50
Sinn und Zweck des Artikels war und ist es, auf die geringe Gefahr beim versehentlichen und ggf. absichtlichen verschlucken hinzuweisen.
Wenn man sich das Zeug spritzt, sieht das ganz anders aus – Da reichen aber auch ganz andere Handelsübliche Mittel in geringen Mengen (z.B. Badreiniger, Batteriesäure), um sich aus dieser Welt zu verabschieden.
Dirk Gottschalk
25. Dezember 2013 - 18:00
Das ist schon richtig. Ich dachte es ginge generell um die Giftigkeit von Nikotin. PG ist zündest auch i.V. ungiftig da es Trägerstoff in vielen Injektionslösungen ist.
Stefan
5. Januar 2014 - 16:10
Nun ja – „ungiftig“ – diese Klassifikation ist m.E. ungeeignet schonmal. Frage einfach mal einen Internisten oder noch besser – Notfallarzt – was passiert, wenn 50ml PG schlagartig in den Kreislauf gelangen.
Am Unfallbeispiel : Nehmen wir eine grosse Verletzung mit hohem Blutverlust. Nehmen wir an, die Blutung ansich konnte gestoppt werden. Jetzt ist die Gefahr für den Verletzten : Der Volumenverlust im Kreislauf – sprich die geringe Blutmenge – es fehlt schlicht Volumen das herumgepumt werden könnte. Für wenige Minuten – bis echte Blutkonserven evtl. zur Verfügung stehen, würde der Notarzt dann wässrige Lösungen per Infusion verabreichen, die sich in ihrem Mineral- u. Glucosegehalt in etwa dem menschlichen Blutplasma angleichen – also sich neutral verhalten. Damit hat der Kreislauf wieder reine Masse, die gepumt werden kann. Das ersetzt allerdings nicht die mangelhafte Sauerstoffversorgung des Körpers durch die fehlenden roten Blutkörperchen -das muss auch schnellstens geregelt werden.
20 ml Wasser ausm Wasserhahn und n Löffel Zucker darin aufgelöst – i.v. gespritzt – Ende im Gelände. Badreiniger oder Batteriesäure braucht es gar nicht 🙂 Selbst destilliertes Wasser -in der richtigen Menge und richtigen Zeit in den kreislauf eingebracht – ist 100% tödlich. Das mal so am Rande.
Rursus
5. Januar 2014 - 16:55
Bereits vor 1541 hat Paracelsus gesagt: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei.“
oder auch kurz: ALLES ist Gift – Es kommt nur auf die Dosis an!
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Stückchen Wassermelone ist für die meisten sicher lecker.. An einem heissem Sommertag sogar mehr als Willkommen.
Ein Stückchen… Wenn jedoch die Dosis nicht mehr stimmt: KLICK für Wassermelonenbeispiel
Ingolf Pärcher
26. Dezember 2013 - 23:39
Mei, ich bin Selbstmischer, da geht gelegentlich schon was daneben, so sauber man auch arbeiten will. Nichtmal Hautreizungen waren drin, völlig enttäuschend 😉
Und wenn man seinen Cartomizer unzureichend ausgepustet hat, kriegt man ein paar Tröpfchen mit – na und?
Nichts davon hat mich umgebracht, keine Brechanfälle, nix.
Ein Sohn der Mieter meiner Großeltern hat mal so ungefähr 2/3 einer Schachtel Reval gefuttert, als die noch nicht EU-normiert waren, also richtige Nik- Bringer. Die haben dem nichtmal den Magen ausgepumpt.
Wir sind keine Insekten, unsere Physiologie funktioniert anders.
Ich rate nicht zu Selbstexperimenten, aber die Hysterie ist tatsächlich unangebracht.
Tobias Claren
26. November 2014 - 9:41
Ich kann das „sinnlos“ nicht nachvollziehen.
Angeblich liegt die Tödliche Dosis ja bei 50mg für einen „Erwachsenen“.
Ich finde 0,5mg bis 1mg pro Kg Körpergewicht.
Wenn man also „zur Sicherheit“ von 1mg pro Kg Körpergewicht ausgeht, sollte sich mit 10ml der Stärke 12mg/ml problemlos eine 10Kg schwere Person umbringen können.
Diese Größen gibt es ja zu kaufen. 18mg/ml kosten in einem Shop das Gleiche wie 12mg. Wobei es bei einem Suizid auch nicht auf ein paar Euro ankommt…
Ein Fläschchen der kleinsten Menge bei höchster Dosierung für evtl. €6 plus Porto würde also für eine maximal 180Kg schwere Person ausreichen. Auch für zwei 90Kg schwere Menschen.
Bei Zigaretten sollen laut den Tatort-Schreibern „3-5“ Stück ausreichen.
Bei angenommenen 12mg pro Stück, und 1mg/Kg tödlicher Dosis wären das für eine 75Kg schweren Person 7 Zigaretten.
(bin kein Konsument…)
Rursus
26. November 2014 - 12:44
Wie im Artikel beschrieben: Die oft zitierte letale Dosis für Nicotin von 0,5mg pro Kg Körpergewicht ist FALSCH!
Siehe: Die tödliche Dosis Nikotin – Ein über 150 Jahre alter Irrtum
Vergleicht man nun die damaligen Selbstversuche mit den gut dokumentierten Fällen von Vergiftung durch Nikotin in den letzten Jahren, kommt dabei heraus, dass die letale Dosis von Oral aufgenommenen Nikotin nicht bei 60 Milligramm, sondern bei 0.5 bis 1.0 Gramm liegt und damit mind. 8 mal höher ist, als bisher angenommen.
Sich also mit einem 10ml ELiquid-Fläschchen mit 18mg/ml aus dieser Welt zu verabschieden, dürfte für einen Erwachsenen mehr als Schwer werden – Da bräuchte man schon mind. 5 Fläschchen! Und wie die vielen dokumentierten Fälle von Nicotinvergiftung aufzeigen, wird vermutlich nicht mal das funktionieren, weil man dann seinen Mageninhalt erbricht – Außer Magen und Kopfschmerzen wird so etwas wohl keine Folgen haben.
Was die „drei bis fünf Stück bei Tatort-Schreibern“ angeht: Sie nehmen wirklich Angaben aus einem Fernsehkrimi für bare Münze?
Tipp: Schauen Sie doch mal nach, wie viele Fälle von tödlichen Nicotinvergiftungen bzw. Zigarettenvergiftungen (absichtlich oder unabsichtlich) es so in den letzten Jahrzehnten hier in Deutschland so gab.
Hier finden Sie übrigens alle Daten: DESTATIS
Hinweis: Ich habe mir die Mühe bereits gemacht und die letzten 20 Jahre durchforstet: Es gab nicht einen Fall!
Nii
19. April 2016 - 15:12
“ Symtome“ , es heißt „Symptome“ (;
Nächstes mal einfach ein Rechtschreibprogramm drüber laufen lassen.
Hans-Peter
14. Januar 2019 - 20:53
Wenn jemand Suizid begehen will, brauch er mit Sicherheit kein Nikotin oder Liquid!!!
Die EU sollte sämtliche Reinigungsmittel wie z.B. Meister Propper oder Pril aus dem Handel nehmen, auch Uhu oder Pattex Kleber müssen Weg, Da das inhalieren oder I. V. spritzen zum Tode führt!! Auch die Spritzen für Diabetiker müssen Weg, die Menschen könnten sich ja eine Luftblase in die Vene spritzen!!
Zu guter letzt!! Alle Zigaretten vom Markt nehmen, denn wen ein Kleinkind eine halbe Zigarette isst und das geht schnell, macht es Suizid!!! „Sarkasmus offline“👈👍🙏
Solche Institute, Die von Staat gelenkt werden gehören eingestampft und mit den Steuergelder Tierheime finanziert!!👈👍🙏
Peter
19. April 2019 - 22:26
Der Ausgang der Fälle wundert mich nicht.
Im Text ist komischerweise auch nur die Rede von 50-60 mg. Was aber fehlt ist, dass sich diese Menge auf jeweils 1 Kilogramm Körpergewicht bezieht. So ist es auf anderen Seiten nachzulesen.
Wer hier nachrechnet, würde dann erkennen, dass man zig Fläschchen zu sich nehmen müsste.
Also eher im zweistelligen Bereich.
Und weil hier der Tatort aufgeführt wird. Auf der Seite dieses Senders wird bei einer Wissenssendung beschrieben, dass mehrere Hundert Zigaretten notwendig wären. Daher stimmt die Geschichte mit den 1-5 Zigaretten auch nicht.
Somit dürfte bestätigt werden, dass das ganze ziemlich hysterisch betrachtet wird.