Report: Vergiftungsfälle durch Nikotinliquids in den USA
Der Bericht Adverse Effects of e-Cigarette Exposures von F. Lee Cantrell liest sich im Detail sehr interessant!
In dem Bericht werden die Vergiftungsfälle durch die Nutzung von EZigaretten in den USA betrachtet. Dort wurde 2010 ein neues Indexverfahren (POISINDEX CODE) für Vergiftungen etabliert. Der Autor des Berichts, hat eben diese Datenbank nach Vergiftungsfällen durch EZigaretten durchsucht.
Herausgekommen ist dabei folgendes:
Von 2010 bis 2012 wurden lediglich 35 Fälle von Vergiftungen bei Personen im Alter zwischen 8 Monaten und 60 Jahren bekannt:
- 4 in 2010,
- 12 in 2011 und
- 19 in 2012
Die Vorfälle ließen sich auf EZigarettenliquid in den Stärken zwischen 4 und 30 mg/ml zurückführen.
Die Symptome waren allesamt mild und vorübergehend. Insgesamt wurden fünf Personen in Notaufnahmen untersucht aber keine wurde da behalten.
Das Fazit von F. Lee Cantrell
Die Ergebnisse zeigen, dass Nebenwirkungen und unbeabsichtigte Expositionen gegenüber EZigarettenkartuschen mit Nikotin wahrscheinlich nicht in schweren Vergiftungen enden.
Fazit von mir
Von den 37.253.956 Einwohnern Kaliforniens, hatten
- 4 in 2010,
- 12 in 2011 und
- 19 in 2012
mild verlaufende Vergiftungserscheinungen (z.B. Schwindel) ohne Spätfolgen.
35 von über 37 Millionen hatten lediglich milde Symptome!
Wie war das nochmal mit der Begründung des EU-Rates und der EU-Kommission für die maximale Größe der EZigarettentanks auf 2ml?
[notice]
Original:
In order to limit risks associated with nicotine, maximum sizes for containers, cartridges and tanks are set.
Übersetzung:
Um Risiken mit Nikotin zu begrenzen, werden Maximalgrößen für Fläschchen, Patronen und Tanks festgelegt.
Quelle: Clive Bates – Info post: political agreement on e-cigarette text
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Welche Risiken bitte?
Die Tanks werden durch die Tabakrichtlinie auf 2ml und damit auf eine maximale Nikotinkonzentration von 40mg begrenzt. Das ist dann wahrscheinlich 12 mal weniger als die LD50.
Nicht vergessen: Eine Schachtel Zigaretten enthält 240mg Nikotin! Eine Stange mit 10 Schachteln schon 2400mg Nikotin. Diese gibt es überall zu kaufen. Bei Rauchern liegen teilweise (offene) Zigarettenschachteln auf dem Wohnzimmertisch. Und trotzdem verzeichnet das Statistische Bundesamt in den letzten Jahrzehnten keine Todesfälle oder Spätfolgen aufgrund von versehentlicher Nikotinvergiftung.
Und warum ist nichts passiert? Weil die Menschen normalerweise darauf achten, dass erstens sie selbst keine Zigaretten essen und zweitens ihre Kinder das auch nicht tun.
Der Wert der EU-Kommission und des EU-Rates von 2ml für EZigarettentanks, 10ml für Nachfüllfläschchen und 20mg/ml wurde scheinbar völlig Willkürlich ausgewählt. Ist er aber meiner Meinung nach nicht:
- Begrenzung der Nikotinkonzentration auf max. 20mg pro ml
- Begrenzung der Verkaufsmenge des Nikotinhaltigen Liquids auf max. 10ml (Ja, es betrifft auch die Basen!)
- Begrenzung der Tanks und Wegwerfkartuschen auf eine maximale Füllmenge von 2ml.
Zu den Beschränkungen bei der Füll und Nikotinmenge kommt hinzu, dass die Tanks/Kartuschen geschützt sein müssen gegen “Bruch, Leckage und einen Mechanismus haben müssen, der ein Tropffreies befüllen gewährleistet (dieser Mechanismus wird später von der Kommission definiert!)”.
Ich fasse zusammen:
Ein Tank der max. 2ml Liquid enthält und (nahezu) vollkommen Abgekapselt ist. Nach was für einem Produkt hört sich das an?
Der ganze §18 ist mMn Maßgeschneidert für die Tabak und Pharmaindustrie: Raucher die mit diesen „cig-a-likes“ den Umstiegsversuch wagen, werden vermutlich scheitern und weiterrauchen (weil die abgegebene Nikotinmenge einfach nicht für einen Raucher ausreicht)… und dann ab und an die wirkungslosen Nikotinkaugummi oder Nikotinpflaster kaufen. Oder gleich die neuen Nikotinsprays von BigPharma die nicht nur insgesamt 150mg Nikotin beinhalten, sondern einem Menschen sogar 1mg Nikotin pro Sprühstoss geben
Bei den Sprays von BigPharma gelten übrigens bis zu 64mg Nikotin innerhalb von 16 Stunden als unbedenklich.
Genau so wie die Inhaltsstoffe:
[notice]
Nikotin, Propylenglycol, Ethanol, Trometamol, Poloxamer, Glycerol, Natriumhydrogencarbonat, Levomenthol, Minze-Aroma,Frische-Aroma, Sucralose, Acesulfam-Kalium, Salzsäure 10 % (zur pH-Wert-Einstellung) und gereinigtes Wasser
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Und die EZigaretten will die EU wegen Glycerin, Propylenglykol, Wasser, Aroma und Nikotin verbieten regulieren…
Kopfschüttelnd
Rursus
elZette
18. Dezember 2013 - 23:52
Sehr schön!
Besser gehts nicht, gerade in der Gegenüberstellung zu den ‚tollen‘ Aussagen von BigPharma.
Perfekt.
Ich bin stinksauer, aber hoch motiviert den EU-Regulierern gehörig in die Suppe zu spucken.
Und dazu sind natürlich die gut aufbereiteten Infos aus diesem Blog eine perfekte Grundlage.
Jetzt muss und wird was passieren. ES REICHT – LIEBE EU!
Dank dem Blogbetreiber für die unermütliche Arbeit.
sue108
20. Dezember 2013 - 10:49
Wenn sich die Händler nicht darauf versteifen, innerhalb der bereits festgelegten Regulierung vereinzelte Zugeständnisse zu erfeilschen, sondern sich darauf berufen, dass sie ein Konkurrenzprodukt zu Tabakzigaretten anbieten, das als solches eben auch konkurrenzFÄHIG sein muss, sollte diese ganze hirnverbrannte Regulierung vor Gericht kassiert werden.
Wenn ich eine „Sparolade“ erfinden würde, die aus einem verfestigten Gelee mit künstlichen Aromastoffen basiert, normaler Schokolade täuschend ähnlich sieht und schmeckt, aber nur 2 Kalorien pro Kilo hat, dann ist sie dennoch ein Konkurrenzprodukt für Schokolade, und NICHT für Diätpillen. Es wäre ganz und gar ungerechtfertigt, von mir zu verlangen, dass sie nur noch 0 Kalorien haben darf, oder, dass sie nur in Päckchen verkauft werden darf, die maximal 1/10 so groß sein dürfen wie echte Schokolade, dass ich nachweisen muss, dass sie einen konstanten Geschmack abgibt und ähnliche Auflagen, die echte Schokolade nicht erfüllen muss – Diätpillen aber schon.
Hier wird die Arzneimittelrichtlinie fröhlich mit der Tabakrichtlinie vermischt, und die EZ kriegt aus beiden fast nur die Nachteile ab. Umso mehr ärgert es mich, dass gewisse Abgeordnete uns vorwerfen, nur Rosinen picken zu wollen, wenn wir z.B. auf Aromen beharren, was ja ein Vorteil gegenüber TZ wäre.
Nein…ich bleib dabei…diese ganze Regulierung ist so hanebüchen, schlecht durchdacht, schlecht gerechnet, strotzt vor mangelnder Sachkenntnis, und einseitig so benachteiligend, dass das vor Gericht einfach keinen Bestand haben kann.
alioqui
13. Mai 2014 - 21:54
Vorsicht, in dem erwähnten Bericht von Cantrell geht es nur um Fälle aus Kalifornien, nicht aus den gesamten USA. Landesweite Zahlen nennt die „American Association of Poison Control Centers“ (http://www.aapcc.org/). Danach gab es 1467 „Vorfälle“ im Zusammenhang mit Nikotin aus Liquids allein im Jahr 2013. „Vorfall“ ist nicht identisch mit Vergiftung, die Zahlen sind auch nicht endgültig, aber es geht doch um eine andere Größenordung
Rursus
13. Mai 2014 - 22:30
Verda…. Ich hatte mir bis dato den Volltext nicht durchgelesen.
Vielen Dank für den Hinweis!
Na ja… Kalifornien hat 37.253.956 Einwohner – Das macht die Anzahl der Vorfälle also nicht schlimmer.