Verwirrter E-Zigaretten-Handelsverband unterstützt die E-Zigaretten-Regulierung, die er eigentlich ablehnt

Info vorweg: Im nachfolgenden Brief der TVECA (Der „Dachorganisation“ der EZigarettenhändler, der auch der VdeH – Verband des eZigarettenhandels e.V.- angehört) an die EU-Abgeordneten, werden an einigen Stellen die großen Unterschiede der TVECO zur Tabakindustrie herausgearbeitet.

Interessierte, sollten auf die Seite http://www.tveca.com/tveca-affiliates gehen und dort lesen, mit wem der Verband „TVECA“ unter einer Decke steckt: Dort steht unter anderem, dass TVECA ein stolzes Mitglied von „CORESTA“ ist.

Wenn TVECA der Dachverband der Händler ist – was ist nun „CORESTA“?

CORESTA“ ist das „Cooperation Centre for Scientific Research Relative to Tobacco“. Aufschlussreich ist, wenn man sich die Vorstandsmitglieder von „CORESTA“ (Annex 1) anschaut:

Trilog zur Tabakrichtlinie – Was wurde beschlossen?

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Eine einfache Frage verdient eine einfache Antwort: Ich weiß es nicht!

Alles was bis jetzt öffentlicht bekannt gemacht wurde, basiert auf Hörensagen. Normalerweise verbreite ich nichts, was ich nicht vorher verifiziert habe… Diesmal jedoch mache ich eine Ausnahme.

Die bis dato reputabelste Quelle ist meiner Meinung nach Clive Bates (welcher sich seinerseits auf den Europaabgeordneten Chris Davies bezieht).

In seinem Blog habe ich nachfolgende Informationen zu den Abstimmungen des Trilogs vom 16.12.2013 gefunden:

 

[important]

Wenn die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel die Lösung ist – was war dann die Frage?

Als die MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency – Die Britische Behörde für Arzneimittelregulierung) im Jahr 2010 die Öffentlichkeit fragte, wie die EZigarette reguliert werden sollte, gab die MRHA drei Möglichkeiten vor.

Ich fasse die ersten beiden zusammen und zitiere die dritte:

  • Option 1. EZigaretten wie ein Arzneimittel regulieren und nicht zugelassene Produkte innerhalb von 21 Tagen einziehen.
  • Option 2. EZigaretten wie Arzneimittel behandeln und nicht zugelassene Produkte innerhalb von einem Jahr (Juni 2011) einziehen.
  • Option 3. „Nichts tun und diese unregulierten Nikotinhaltigen Produkte, welche nicht auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit geprüft worden sind, auf dem Markt belassen.“