New York City verbietet die EZigarette

Quasi als Abschiedsgeschenk, für den scheidenden Bürgermeister Michael Bloomberg, hat der Stadtrat von New York City wieder einmal ein neues umstrittenesGesetz durchgesetzt: In vier Monaten wird der Konsum von EZigaretten überall dort verboten sein, wo jetzt schon das Tabakrauchen verboten ist.

Erst im März diesen Jahres war „die Stadt nie niemals schläft“ in die Schlagzeilen geraten, als ein ebenfalls umstrittenes Gesetz für das Verbot von grossen Trinkbechern (sog. „Big Gulp“) von einem Gericht als „nicht Verfassungsfgemäß“ gestoppt wurde.

Jetzt hat man sich jedoch die EZigarette als Ziel ausgesucht und vorher diverse Anhörungen durchgeführt und dabei auch Experten aus der Wissenschaft geladen.

Die letztendliche Begründung für das Verbot von EZigaretten in Innenräumen ist:

 

[important]

Da viele der E-Zigaretten so konzipiert sind, dass sie wie Zigaretten aussehen… kann es zu Verwirrung und Konfrontation führen

Original (Christine Quinn, Sprecherin des Stadtrates)

Because many of the e-cigarettes are designed to look like cigarettes and… can lead to confusion and confrontation

[/important]

Die Reaktion von „Fox News“:

[youtube]hhpKtyEAevg&feature=youtu.be[/youtube]

Verbote werden in Amerika also wegen der Unwissenheit und Kurzsichtigkeit von einigen wenigen Menschen verabschiedet. Nur weil etwas so aussieht wie Tabakzigaretten…

Dann könnte man ja auch gleich das Trinken von einem Glas Wasser verbieten – Das sieht immerhin so aus, als ob man ein Glas Wodka trinkt… Oder das Ausatmen im Winter – Das sieht immerhin so aus, als ob man gerade Zigarettenrauch ausatmet.

Nun ja… Zumindest ist der Stadtrat von New York City ehrlich – Um die EZigarette in Europa zu daran zu hindern, dass sie sich bei Rauchern weiter durchsetzt, saugt sich die Europäische Kommission und der Europäische Rat Gründe aus den Fingern bzw. deutet wissenschaftliche Studien um. Frei nach dem Motto: „Was nicht passt, wird passend gemacht.“

Suizidversuche mit Liquid – Sinnlos

Wie man aus Mücken Elefanten macht: Nikotin im Passivdampf

Wie fehlinformiert ist der EU-Rat?

Studien beweisen: EZigaretten sind für Jugendliche Nichtraucher nicht interessant!

Übrigens finde ich das Ziel der geplanten Tabakrichtlinie für genau so wortgewaltig, wie die Begründung für das Verbot der EZigarette in Innenräumen in New York City:

[important]“Die Zahl der Raucher in den nächsten fünf Jahren um zwei Prozent zu senken“

Quelle: http://diepresse.com[/important]

Unter anderem wurden dank der EZigarette 2012 sechs bis acht Prozent weniger Tabakzigaretten verkauft und damit ist dieses Ziel schon lange Realität.geworden. Und der EU-Rat und die EU-Kommission will genau dieses wichtige Werkzeug für die Gesundheit der Raucher bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln.

 

Irgendwie ist mir diese Logik fremd…

Rursus

Comments

  1. Neulich, bei den Tabaktrollen:

    „Pittiplatsch, wir haben ein Problem mit dem Grundgesetz. E-Zigaretten schädigen keine Dritten.“
    „Na komm, so ein bisschen doch bestimmt.“
    „Nee. Das ist so so so wenig, das kauft uns kein Gericht ab.“
    „Also Statistiken fälschen geht diesmal nicht?“
    „Keine Chance. Die Werte sind so gering, selbst wenn wir sie auf das hundertfache hochmogeln, sind sie immer noch zu winzig.“
    „Scheiße. Was machen wir denn jetzt?“
    „Ich hab eine Idee. Wir sagen einfach, die sehen Tabakzigaretten so schrecklich ähnlich, dass man sie ständig verwechselt. Das gibt nur Ärger, also müssen sie trotzdem verboten werden….aus Sicherheitsgründen…oder weil den Ordnungshütern nicht zugemutet werden kann, den Unterschied zwischen brennender Glut und einem LED zu erkennen. Irgendwie so was in der Art.“
    „Super, Urmel! Aber dein Plan hat einen Haken.“
    „Das blöde Grundgesetz wieder, oder?“
    „Ach, scheiß auf das Grundgesetz. Nee, viel schlimmer.“
    „Nämlich?“
    „Die meisten von den Dingern sehen Tabakzigaretten gar nicht so täuschend ähnlich.“
    „Ach, nein?“
    „Nee…die sehen eher aus wie…Schraubenzieher, Funkgeräte oder Riesenkugelschreiber.“
    „Ups. Das ist ja blöd.“
    „Mhm. Und nun?“
    „Da hilft eigentlich nur eins. Wir müssen irgendwie die Teile verbieten, die aussehen wie Schraubenzieher, Funkgeräte und Riesenkugelschreiber.“
    „Also dafür sorgen, dass nur noch die Dinger auf den Markt kommen können, die wirklich aussehen wie Zigaretten?“
    „Genau.“
    „Ja, aber das Grundgesetz…?“
    „Jetzt nerv doch nicht immer rum mit dem scheiß Grundgesetz, das interessiert doch keine Sau, Sicherheit geht vor! Basta!“
    „Okay, okay, tut mir Leid…“
    „Und außerdem kräht in 2-3 Jahren kein Hahn mehr danach, wenn der Markt ausgetrocknet ist, und die Händler alle pleite gehen.“
    „Ja, aber was ist mit den komischen E-Zigaretten, die von der Tabakindustrie auf den Markt gebracht werden?“
    „Spielt doch keine Geige. Die sind genau da, wo wir sie haben wollen: Zu schwach, um zu funktionieren, als Tabakwaren reguliert und in die Nichtraucherschutzgesetze eingeschlossen. Und wir können mit unserem alten Plan weitermachen, als wär nix gewesen.“
    „Na Gottseidank!“
    „Sowas überlässt man nicht Gott, Urmelchen. Da müssen schon Profis ran.“

  2. Ingolf Pärcher
    24. Dezember 2013 - 2:36

    Du wirst lachen, aber gernau deswegen komme ich bei Nachtlokalen nicht weiter. Sieht aus wie Ziggirauch, Ziggis sind in Bayern verboten, keiner mag sich den Erklärungsaufwand antun.
    Punkt, Ende der Diskussion. Habe ich nicht nur einmal gehört.

    • Dann drucke dir das

      Merkblatt Rauchverbot in Gaststätten (Bayern) vom Landratsamt Amtsbach aus und zeige das vor.
      Darin steht unmissverständlich:

      5. Shisha-Cafés, elektronische Zigaretten und Kräuterzigaretten:

      In Shisha-Cafés ist das Rauchen aller Tabakprodukte sowie das Inhalieren des Tabakrauches mittels Wasserpfeife verboten. Mit Beschluss vom 30.11.2010 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bezüglich eines Shisha-Cafés entschieden, dass ein Betrieb zulässig ist, wenn dort ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten (z.B. Trockenfrüchte aus Äpfeln, Rosinen u.a.), die mit einer Flüssigkeit aus aromatischer Melasse befeuchtet werden, angeboten und geraucht werden.

      Elektronische Zigaretten („e-smoker“) sind in Innenräumen von Gaststätten zulässig, wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes und dürfen deshalb in Innenräumen von Gaststätten nicht geraucht werden.

      Da vom Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz das Rauchen aller Tabakprodukte sowie das Inhalieren des Tabakrauches erfasst ist, ist das Rauchen von Kräuterzigaretten, die keinen Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, in den Innenräumen von Gaststätten zulässig.

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