Wie man aus Mücken Elefanten macht: Nikotin im Passivdampf

Diverse Anti-Rauch-Befürworter benutzen die Ergebnisse einer neuen Studie um zu argumentieren, dass EZigaretten ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Umstehende sind. In der Studie von Goniewicz et al. steht, dass EZigaretten geringe Mengen von Nikotin an die Raumluft abgeben.

So hat zum Beispiel Stanton Glantz in seinem Blog geschrieben:

Übersetzung:
„die Studie zeigt, dass EZigarettennutzer Nikotin und Feinpartikel ausatmen und so an die Luft und damit auch an Umstehende abgeben“

Original:
„new study shows e-cig users exhale nicotine and fine particles into the air where bystanders are breathing.“

Artikel 18 der geplanten neuen Tabakprodukterichtline (Stand: 19.12.2013, engl.)

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

Der vorläufige Text des Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie (TPR), wie er im Triolog zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission im Dezember 2013 abgestimmt wurde:

 

[notice]

Nicotine-containing products

Article 18

Electronic cigarettes

(Presidency’s proposal)

(Text as submitted to Coreper on 13 December 2013 in doc. 17506/13 ADD2 with latest modifications indicated by strikethrough for deletions and bold underlined for additions)

Report: Vergiftungsfälle durch Nikotinliquids in den USA

Der Bericht Adverse Effects of e-Cigarette Exposures von F. Lee Cantrell  liest sich im Detail sehr interessant!

In dem Bericht werden die Vergiftungsfälle durch die Nutzung von EZigaretten in den USA betrachtet. Dort wurde 2010 ein neues Indexverfahren (POISINDEX CODE) für Vergiftungen etabliert. Der Autor des Berichts, hat eben diese Datenbank nach Vergiftungsfällen durch EZigaretten durchsucht.

Herausgekommen ist dabei folgendes:

Von 2010 bis 2012 wurden lediglich 35 Fälle von Vergiftungen bei Personen im Alter zwischen 8 Monaten und 60 Jahren bekannt:

  • 4 in 2010,
  • 12 in 2011 und
  • 19 in 2012

Wie fehlinformiert ist der EU-Rat?

Eine Frage die ich mir nicht erst heute stelle…

Der Europäische Rat verhandelt heute (wieder einmal) mit der Europäischen Kommission und den Berichterstattern des Europäischen Parlaments über die geplante neue Tabakrichtlinie. Ein gewichtiger Tagespunkt ist dabei die EZigarette.

Der Rat und die Kommission drängen un­miss­ver­ständ­lich darauf, dass das EZigarettenliquid erheblich bei der Nikotinkonzentration beschnitten wird. Außerdem sollen Nachfüllbare Tanks verboten werden, so dass in Zukunft nur noch fertig befüllte Kartuschen verfügbar wären.

Wie eine Pressemitteilung von uk.Reuters.com aufzeigt,  ist der Rat nicht sonderlich gut über die Eigenschaften der EZigarette informiert. So steht in dem Artikel unter anderem folgendes:

Skandalöse Propaganda von einem Pharmaunternehmen Falschinformation der Europäischen Union, um Entscheidungen über elektronische Zigaretten zu manipulieren

Von Dr. Farsalinos

Obwohl meine Arbeit sich auf die Wissenschaft konzentriert, muss ich zu meinem Bedauern einen Kommentar zu einem politischen Thema abgeben. Allerdings ist dieses Thema von großer wissenschaftlicher und gesundheitlicher Bedeutung.
Vor wenigen Tagen erhielt ich eine E-Mail mit der Information, dass ein Brief von einem Pharmaunternehmen an alle Abgeordneten (über eine PR-Firma) gesendet wurde. Sie präsentierten Beweise aus einer Studie von Bullen und Mitarbeitern, um zu befürworten, dass der Nikotingehalt in E-Zigaretten auf 12 mg/ml gesenkt werden sollte. Im Folgenden wird der Brief der Öffentlichkeit zum ersten Mal präsentiert:

Schreiben

Arzneimitteleinstufung droht: Schreiben Sie an das BMELV

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

 

Update 14. Oktober 2013

Seit der Veröffentlichung des nachfolgenden Blogposts am 13. Oktober 2013 geht ein Riesenseufzer durch die Community. Einige sind jetzt der Meinung, dass „alles bisherige Umsonst gewesen ist“ und „jetzt alles von vorne losgeht“.

Dem ist nicht so!

Big Business: Die Pharmaindustrie in Brüssel

hope_EU_Lobby_netAm 08. Oktober 2013 hat das EU-Parlament über den Entwurf für eine neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Der Ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass EZigaretten ab 4mg pro ml als Arzneimittel unter die Arzneimittelrichtlinie fallen sollen.1

Diesen Vorschlag hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am 10. Juli 2013 durch den “Consolidated amendment 57″ abgeändert damit beschlossen, dass in Zukunft alle Nikotinhaltigen Produkte als Arzneimittel definiert werden.23

Diesen und anderen Vorschlägen ist das EU-Parlament jedoch nicht gefolgt und kam in der Abstimmung am 08. Oktober zu dem Entschluß, dass EZigaretten zukünftig nicht pauschal als Arzneimittel eingestuft sein, jedoch als „Nichttabakprodukte“ unter die Tabakrichtlinie fallen sollen.4

Was die Welt falsch macht

Nur noch ganz schnell vor dem schlafen gehen:

Anscheinend haben einige Journalisten die Artikel zur Tabakrichtlinie schon vorher geschrieben (oder haben einfach nicht aufgepasst).

Anders kann ich mir z.B. diesen Absatz aus einem Artikel der „Welt“ nicht erklären:

 

Hallo Welt?

Die Arzneimitteinstufung der EZigarette ist vorerst „vom Tisch“! Das EU-Parlament hat mit überwältigender Mehrheit gegen eine solche Einstufung votiert. Aber nett zu sehen, wie bei einer der größten Zeitungen so recherchiert wird…

Grinsend
Rursus

Artikel 18 der geplanten TPR

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Hier ist er nun – Der Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie, wie er heute abgestimmt wurde.

Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nikotinhaltige Erzeugnisse allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, und insbesondere der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, entsprechen.

2. Nikotinhaltige Erzeugnisse, die als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen sind.

EU-Parlament: EZigaretten sind kein Arzneimittel

jedenfalls solange niemand behauptet, dass man mit der EZigarette irgendetwas heilen kann!

Das ist die gute Nachricht des Tages:

Die Mitglieder des EU-Parlaments haben bei der heutigen Abstimmung mit überwältigender Mehrheit entschieden die EZigarette nicht als Arzneimittel einzustufen.

Und auch wenn einige Medien schon etwas in der Richtung berichten:

Ein Tabakprodukt ist die EZigarette auch nicht geworden. In der betreffenden Tabakrichtlinie ist der Artikel 18 nämlich wie folgt überschrieben: „Nicht Tabakprodukte„.

Ok… Damit haben wir zwar die seltsame Kombination, dass in der EU-Tabakrichtlinie ein Nicht-Tabakprodukt nicht zum Arzneimittel definiert wird.

Klingt komisch? Ist aber so 😀