Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Der „Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz – IMCO“ vom 27.03.2013 liegt mittlerweile auch auf Deutsch vor und damit ist es an der Zeit sich diesen etwas genauer anzuschauen. Hier wird Vorgeschlagen, die Liquide für EZigaretten pauschal als Arzneimittel einzustufen – egal welcher Nikotingehalt in diesen vorliegt.

Auf Seite 30 kann man die Begründung für den Änderungsantrag 44 für den Artikel 18 (Nikotinhaltige Erzeugnisse) nachlesen:

Abgeordnetenwatch zensiert die Dampfer!

Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurden auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ (AW) beantwortete Fragen besorgter Bürger nachträglich gelöscht!

Mindestens 7 Antworten von Frau Evelyne Gebhardt zur anstehenden Revision der Tabakprodukterichtlinie (Schwerpunkt e-Zigarette) wurden nachträglich vom Moderationsteam von AW entfernt.

Wohlgemerkt: Fragen die bereits durch die Abgeordnete beantwortet wurden!

Da dies nur bei Frau Gebhardt geschehen ist, kann davon ausgegangen werde, dass Frau Gebhardt selbst diesen Eingriff in das „virtuelle Wählergedächtnis Abgeordnetenwatch” beauftragt hat.

Die berechtigten Fragen von einzelnen Bürgern, wurden seitens AW als “Kampagne” bezeichnet und „einfach so“ gelöscht – Das schlägt den Fass den Boden aus!

Fällt die EZigarette unter das neue Nichtraucherschutzgesetz von NRW?

Update vom 25.02.2014:

Bevor Sie sich den Beitrag durchlesen, möchte ich zuerst auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 7 K 4612/13) hinweisen.

Bei diesem Gerichtsverfahren ging es darum, dass ein Gaststättenbetreiber dagegen geklagt hatte, dass die E-Zigarette dem Nichtraucherschutzgesetz NRW unterfallen würde. Das VG Köln der Klage des Gaststättenbetreibers statt.

Auszug aus dem Urteil:

Fakten zur EZigarette

Die bis zum heutigen Datum 9873 mal heruntergeladene Ausarbeitung

„Die elektrische Zigarette – Eine faktenbasierte Ausarbeitung unter Berücksichtigung von publizierten Quellen“

wurde einem Update auf Version 1.0.2 unterzogen.

Dazu gekommen ist diesmal ein kompletter Abschnitt über das Suchtpotential und die Vor- und Nachteile von „Nikotin ohne Tabak“.

Es ist schön zu sehen, dass diese „Ausarbeitung“ bisher solch einen Anklang gefunden hat und scheinbar weiträumig als Argumentations- und Informationsquelle genutzt wird.

Mit Kuchen essendem Gruss

Rursus

Berichtsentwurf Linda McAvan – ENVI

Dieser Beitrag richtet sich besonders an all jene, die froh darüber wären, wenn EZigaretten nicht als Arzneimittel, sondern als Tabakprodukt eingestuft werden.

Die Berichterstatterin des „Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ENVI„, Linda McAvan, hat am 28.03.2013 scheinbar ihren ersten Berichtsentwurf vorgelegt – Dieser Berichtsentwurf ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments verfügbar:

DRAFT REPORT – Linda McAvan – 28.3.2013

Bevor ich auf das Dokument eingehe, möchte erst einmal erklären was ein „Berichterstatter“ eigentlich ist.

 

Das konnte man vorher nicht wissen, oder?

Im Oktober 2011 hatte ich knapp 25 Jahre lang geraucht und war bei einem „Tagesverbrauch“ von bis zu 75 Zigaretten angekommen. Obwohl es mir Gesundheitlich immer noch gut ging (das Deutsche Sportabzeiche lege ich jedes Jahr ab) war das doch eine Zahl die mir zu Denken gab.

Und so kam es, dass ich einem Kollegen interessiert zuhörte, der so einen „seltsamen Kugelschreiber“ hatte, an welchen er regelmäßig nuckelte. Nach einer kurzen Recherche im Internet war klar: Eine EZigarette könnte mir helfen meinen Tabakkonsum zu minimieren – Ich kaufte mir am 17. Oktober 2011 für knapp 80 Euro eine EZigarette mit Liquiden…

Was die EZigarette nicht ist – Teil 3: Funktionsarzneimittel?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich “das Pferd von hinten aufzäume” und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Nachdem ich in Teil 1 geklärt habe, warum die EZigarette keine Tabakzigarette bzw. nicht ein den “Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis” ist, und in Teil 2 das Präsentationsarzneimittel unter die Lupe genommen wurde, kommen wir heute zu der Frage:

 

Ist die EZigarette ein Funktionsarzneimittel?

Entwarnung für: Metalle in EZigarettendampf gefunden

Entwarnung:

Vielleicht hat der eine oder andere den Artikel vom 01. April 2013 gelesen, in dem es um eine Studie ging in der „Spuren von Metallen im EZigarettendampf“ gefunden worden sind. In dem Artikel wurden schon einige Vergleiche zu gefundenen Metallspuren in Nikotininhalatoren gezogen und teilweise die unfaire und einseitige Präsentation der Studienergebnisse dargestellt:

Scaremongering: Metalle in EZigarettendampf gefunden

 

Was die EZigarette nicht ist – Teil 2: Präsentationsarzneimittel?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich “das Pferd von hinten aufzäume” und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Nachdem ich in Teil 1 geklärt habe, warum die EZigarette keine Tabakzigarette bzw. nicht ein den „Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis“ ist, kommen wir heute zu der Frage:

Ist die EZigarette ein Präsentationsarzneimittel?

Was genau ein Präsentationsarzneimittel ist, wird in dem  Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel oder auch  Richtlinie 2001/83/EG geklärt. Genauer gesagt, ist in dem Abschnitt „Begriffsbestimmungen“ auf Seite 5 der verlinkten Richtlinie zu lesen:

Was die EZigarette nicht ist – Teil 1: Zigarette?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich „das Pferd von hinten aufzäume“ und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Teil 1: Ist die EZigarette eine Zigarette?

Gestolpert bin ich über die Antwort bei einer Recherche über „Nikotinersatzpräparate“ in der deutschen Wikipedia, genauer gesagt bei dem Artikel „Kräuterette„. „Kräuteretten“ oder auch „Kräuterzigaretten“ werden teilweise bei der Rauchentwöhnung eingesetzt und sind Zigaretten ohne Tabak und Nikotin. In dem Wikipediaartikel steht: