Kurz und knapp: Es kommt auf die Nikotinkonzentration, Nikotinresorption und vor allem die persönlichen Gegebenheiten an!
Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 18mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „18er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 16 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „18er“ Fläschchen entspricht ca. 30 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10ml „18er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.
Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 9mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „9er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 8 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht ca. 15 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.
Update 5. Juli: Das Aromenverbot ist aus dem Änderungsantrag ALDE/ECR entfernt worden. Der Änderungsantrag des Rechtsausschusses JURI ist in den Antrag von ALDE/ECR eingearbeitet worden (siehe unten).
Wir sind jetzt in einer entscheidenden Woche, bevor der EU-Ausschuss „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ (ENVI)1 am 10./11. Juli die Änderungsanträge zur neuen Tabakdirektive abschließend bearbeitet und ggf. annimmt oder ablehnt.
An all jene, die bisher nur Zuschauer waren: Es ist höchste Zeit aktiv zu werden!
JETZT müssen die Abgeordneten Post bekommen! JETZT müssen Fragen gestellt werden! Fragen wie:
Ob die Abgeordneten die übertriebene und unangemessene Regulierung der EZigarette als Arzneimittel zurückweisen werden?
Vielleicht hat der eine oder andere die Sitzung des EU Auschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 30.05.2013 bezüglich der geplanten Tabakdirektive verfolgt.1
Bei dieser Sitzung wurde auch die EZigarette angesprochen und wieder einmal haben viele Abgeordnete kritische Fragen gestellt, welche leider nicht immer offen beantwortet wurden.
Den sprichwörtlichen Vogel schoss dabei der Vertreter der EU-Kommission Dr. Dominik Schnichels ab, welcher als letzter ein Statement abgeben durfte:
Er wies auf einen Bericht an die franz. Regierung2 hin, welcher wiederum auf die Studie E-Cigarette: A New Tobacco Product for Schoolchildren in Paris verweist.3
Dieser Text ist eine Übersetzung und stammt im Original von Prof. Dr. Michael Siegel von der „Boston University School of Public Health“.1
Prof. Dr. Siegel hat 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Bekämpfung des Tabakkonsums, der Sozial und Verhaltenswissenschaften, der Massenkommunikation und der Volksgesundheit.
Er zeichnet sich dadurch aus, dass er seit Jahren kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Falsch- und Fehlinformationen sowohl der Tabak- als auch der Pharmaindustrie und der sog. „Gesundheitsexperten“ öfftl. zu brandmarken.
In seinem Blog „The Rest of the Story: Tobacco News Analysis and Commentary“ nimmt er regelmäßig politisch und finanziell motivierte wissenschaftliche Veröffentlichungen „auseinander“ und offenbart dem Leser damit einen Blick hinter die Kulissen von „Big Tobacco“ und „Big Pharma“.
PKW verursachen erhebliche gesundheitliche Schäden. Die Auswirkungen sind Bewegungsmangel, Übergewicht, Tod und Verletzung infolge von Unfällen, Herz- und Atemwegserkrankungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Klimawandel und der Trennung der Menschen von Grünanlagen durch zu viele Strassen.Die Autolobby verhindert Maßnahmen, welche die PKW-Nutzung beschränken würden. Dabei greift sie zu ähnlichen Taktiken wie die Tabakindustrie. Standort- und Gestaltungsentscheidungen bei der Städteplanung haben Umgebungen hervorgebracht, die eine KFZ-Abhängigkeit wiederspiegeln. Der Besitz und die Nutzung von KFZ haben in den letzten Jahrzehnten zugenommen und es gibt für Maßnahmen, welche dies verringern würden, wenig öffentliche Unterstützung.
Im Licht der in den vergangenen Monaten veröffentlichten Pressemitteilungen will ich heute auf einen wichtigen Bestandteil der Diskussion „EZigarette“ hinweisen:
Die Steuereinnahmen!
Eventuell ist der geneigte Leser bereits über diesen Artikel von mir gestolpert:
In dem Artikel beleuchte ich, warum die sechs Prozent weniger Steuereinnahmen durch Tabakverkäufe, nicht alleine auf die Antitabakpolitik der Bundesregierung zurückzuführen sind. Sondern vielmehr auf den Sprunghaften Anstieg der EZigarettenverkäufe!
Als Beweis liefere ich nicht nur die Zahlen aus Deutschland, sondern auch aus den USA: Auch dort wurden erhebliche Rückgänge bei den Tabakverkäufen verzeichnet! [1,2]
Wie die akutelle Diskussion in den EU-Ausschüssen zeigt, sind viele Politiker besorgt, dass die EZigarette eine Einstiegsdroge für den Zigarettenkonsum sein könnte.
Jedenfalls ist es genau das, was die Kommissionsmitglieder und die Berichterstatter immer wieder von sich geben.[1,2,3] Zum Beispiel verweist die Berichterstatterin des “Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ENVI“, Linda McAvan, immer wieder darauf, dass es Studien gibt die genau dies nahelegen…
Diese Aussagen sind Grund genug, sich diese Studien mal näher anzuschauen. Soweit ich weiss, sind in den letzten Monaten nur drei größere Studien zu dem Thema „EZigaretten und Jugendliche“ veröffentlicht worden:
Fallen EZigaretten unter die Nichtraucherschutzgesetze?
Die Antwort findet der, der sich bewusstmacht aus welchem Grund Nichtraucherschutzgesetze erlassen wurden:
Um Nichtraucher vor Passivrauch zu schützen!
EZigaretten emittieren keinen schädlichen Passivrauch und somit fallen EZigaretten, in welchen ein Liquid verdampft wird, unter KEIN Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland!
Punkt… Das war es! Keine lange Begründung… Das ist der einzige Fakt der zählt!
auf Ihrer Homepage findet man unter dem Link „Kontakt“ die Worte
„POLITIK LEBT VOM DIALOG“.
Dies und Ihre Antworten vom 17. April 2013 auf dem Internetportal „Abgeordnetenwatch“, nehme ich zum Anlass um Ihnen ein „paar“ Zeilen zu schreiben. Bitte entschuldigen Sie bereits jetzt, dass ich mich leider nicht sehr kurz fassen konnte – Jedoch ist das Thema einfach zu umfangreich um es „einfach mal so in ein paar Sätzen“ abzuhandeln.
Ich wäre Ihnen Dankbar, wenn Sie sich die Mühe machen die folgenden Zeilen zu lesen und mir ggf. eine Antwort zukommen zu lassen.
Als die MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency – Die Britische Behörde für Arzneimittelregulierung) im Jahr 2010 die Öffentlichkeit fragte, wie die EZigarette reguliert werden sollte, gab die MRHA drei Möglichkeiten vor.
Ich fasse die ersten beiden zusammen und zitiere die dritte:
Option 1. EZigaretten wie ein Arzneimittel regulieren und nicht zugelassene Produkte innerhalb von 21 Tagen einziehen.
Option 2. EZigaretten wie Arzneimittel behandeln und nicht zugelassene Produkte innerhalb von einem Jahr (Juni 2011) einziehen.
Option 3. „Nichts tun und diese unregulierten Nikotinhaltigen Produkte, welche nicht auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit geprüft worden sind, auf dem Markt belassen.“