Tabakrauchen bei Highschool-Schüler in den USA: Weiter rückläufig

Dieser Text ist im Original von Prof. Brad Rodu. Er ist Professor der Medizin an der Universität von Louisville. Er hält  einen Lehrstuhl in der Erforschung der Schadensminimierung von Tabak (Tobacco Harm Reduction – THR) und ist seit 20 Jahren in der Erforschung und Weiterentwicklung von THR tätig.

Die Universität von Michigan hat die Ergebnisse der Studie „Monitoring the Future“ veröffentlicht. Laut dieser, ist die Anzahl der rauchenden Jugendlichen auf ein Rekordtief gefallen (Datenblätter).

Quelle: Prof. Rodu

Quelle: Prof. Rodu

Die Grafik zeigt über einen Zeitraum von 1975 bis 2013, die Anzahl der Highschool-Schüler in Prozent, welche während „der letzen 30 Tage vor der Befragung“  Alkohol, Marihuana, Tabakzigaretten und Rauchlose Tabakprodukte (z.B. Snus, Snuff und Kautabak)  benutzt haben.

New York City verbietet die EZigarette

Quasi als Abschiedsgeschenk, für den scheidenden Bürgermeister Michael Bloomberg, hat der Stadtrat von New York City wieder einmal ein neues umstrittenesGesetz durchgesetzt: In vier Monaten wird der Konsum von EZigaretten überall dort verboten sein, wo jetzt schon das Tabakrauchen verboten ist.

Erst im März diesen Jahres war „die Stadt nie niemals schläft“ in die Schlagzeilen geraten, als ein ebenfalls umstrittenes Gesetz für das Verbot von grossen Trinkbechern (sog. „Big Gulp“) von einem Gericht als „nicht Verfassungsfgemäß“ gestoppt wurde.

Jetzt hat man sich jedoch die EZigarette als Ziel ausgesucht und vorher diverse Anhörungen durchgeführt und dabei auch Experten aus der Wissenschaft geladen.

Suizidversuche mit Liquid – Sinnlos

Auch wenn es einigen nicht gefallen dürfte, handelt der heutige Artikel über ein in der Gesellschaft eher mit einem Tabu belegten Thema: Die beabsichtigte Beendigung des eigenen Lebens!

Schon immer haben Menschen Suizid begangen. Bei Plutarch können wir z.B. von einem der berühmtesten Freitode lesen: Kleopatra, welche sich von Giftschlangen beissen ließ.
Aber es gibt noch viele andere prominente Beispiele für den Suizid. Da wären z.B. Ernest Hemingway (durch erschießen), Karen Carpenter (durch Magersucht), Jim Morrison (mit Drogen), Jennifer Nitsch (Sprung aus dem Fenster), Hannelore Kohl (durch Tabletten), Sid Vicious (Überdosis Heroin).

Trilog zur Tabakrichtlinie – Was wurde beschlossen?

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Eine einfache Frage verdient eine einfache Antwort: Ich weiß es nicht!

Alles was bis jetzt öffentlicht bekannt gemacht wurde, basiert auf Hörensagen. Normalerweise verbreite ich nichts, was ich nicht vorher verifiziert habe… Diesmal jedoch mache ich eine Ausnahme.

Die bis dato reputabelste Quelle ist meiner Meinung nach Clive Bates (welcher sich seinerseits auf den Europaabgeordneten Chris Davies bezieht).

In seinem Blog habe ich nachfolgende Informationen zu den Abstimmungen des Trilogs vom 16.12.2013 gefunden:

 

[important]

Wie fehlinformiert ist der EU-Rat?

Eine Frage die ich mir nicht erst heute stelle…

Der Europäische Rat verhandelt heute (wieder einmal) mit der Europäischen Kommission und den Berichterstattern des Europäischen Parlaments über die geplante neue Tabakrichtlinie. Ein gewichtiger Tagespunkt ist dabei die EZigarette.

Der Rat und die Kommission drängen un­miss­ver­ständ­lich darauf, dass das EZigarettenliquid erheblich bei der Nikotinkonzentration beschnitten wird. Außerdem sollen Nachfüllbare Tanks verboten werden, so dass in Zukunft nur noch fertig befüllte Kartuschen verfügbar wären.

Wie eine Pressemitteilung von uk.Reuters.com aufzeigt,  ist der Rat nicht sonderlich gut über die Eigenschaften der EZigarette informiert. So steht in dem Artikel unter anderem folgendes:

Skandalöse Propaganda von einem Pharmaunternehmen Falschinformation der Europäischen Union, um Entscheidungen über elektronische Zigaretten zu manipulieren

Von Dr. Farsalinos

Obwohl meine Arbeit sich auf die Wissenschaft konzentriert, muss ich zu meinem Bedauern einen Kommentar zu einem politischen Thema abgeben. Allerdings ist dieses Thema von großer wissenschaftlicher und gesundheitlicher Bedeutung.
Vor wenigen Tagen erhielt ich eine E-Mail mit der Information, dass ein Brief von einem Pharmaunternehmen an alle Abgeordneten (über eine PR-Firma) gesendet wurde. Sie präsentierten Beweise aus einer Studie von Bullen und Mitarbeitern, um zu befürworten, dass der Nikotingehalt in E-Zigaretten auf 12 mg/ml gesenkt werden sollte. Im Folgenden wird der Brief der Öffentlichkeit zum ersten Mal präsentiert:

Schreiben

Arzneimitteleinstufung droht: Schreiben Sie an das BMELV

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

 

Update 14. Oktober 2013

Seit der Veröffentlichung des nachfolgenden Blogposts am 13. Oktober 2013 geht ein Riesenseufzer durch die Community. Einige sind jetzt der Meinung, dass „alles bisherige Umsonst gewesen ist“ und „jetzt alles von vorne losgeht“.

Dem ist nicht so!

Big Business: Die Pharmaindustrie in Brüssel

hope_EU_Lobby_netAm 08. Oktober 2013 hat das EU-Parlament über den Entwurf für eine neue Tabakrichtlinie abgestimmt. Der Ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass EZigaretten ab 4mg pro ml als Arzneimittel unter die Arzneimittelrichtlinie fallen sollen.1

Diesen Vorschlag hat der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am 10. Juli 2013 durch den “Consolidated amendment 57″ abgeändert damit beschlossen, dass in Zukunft alle Nikotinhaltigen Produkte als Arzneimittel definiert werden.23

Diesen und anderen Vorschlägen ist das EU-Parlament jedoch nicht gefolgt und kam in der Abstimmung am 08. Oktober zu dem Entschluß, dass EZigaretten zukünftig nicht pauschal als Arzneimittel eingestuft sein, jedoch als „Nichttabakprodukte“ unter die Tabakrichtlinie fallen sollen.4

Artikel 18 der geplanten TPR

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Hier ist er nun – Der Artikel 18 der geplanten Tabakprodukterichtlinie, wie er heute abgestimmt wurde.

Artikel 18

Nicht-Tabakprodukte

1. Nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen nur im Einklang mit dem Meldeverfahren nach Artikel 17 dieser Richtlinie in Verkehr gebracht werden.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nikotinhaltige Erzeugnisse allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, und insbesondere der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, entsprechen.

2. Nikotinhaltige Erzeugnisse, die als Mittel zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen sind.

An die Abgeordneten im Europäischen Parlament

Über die Rolle der EZigarette in der geplanten Tabakrichtlinie wurde in den letzten Monaten viel gesagt und geschrieben.

Wenn Sie am 08. Oktober 2013 in die Beratung gehen und ggf. eine Abstimmung über die neue Tabakrichtlinie vollziehen, möchte ich Sie bitten zu beachten:

 

Die Einstufung der EZIgarette als Arzneimittel ist keine „sanfte Regulierung“ – Es gibt nur eine Arzneimittelrichtlinie, diese wird befolgt oder nicht.

Sollte die EZigarette als Arzneimittel definiert werden, haben zwei Parteien gewonnen und eine Partei verloren:

 

Gewinnen werden die Tabakindustrie und die Pharmaindustrieverlieren werden die Konsumenten!