JETZT geht's ums Ganze: EZigaretten und das EU-Parlament

Update 5. Juli: Das Aromenverbot ist aus dem Änderungsantrag ALDE/ECR entfernt worden. Der Änderungsantrag des Rechtsausschusses JURI ist in den Antrag von ALDE/ECR eingearbeitet worden (siehe unten).

Wir sind jetzt in einer entscheidenden Woche, bevor der EU-Ausschuss „Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ (ENVI)1 am 10./11. Juli die Änderungsanträge zur neuen Tabakdirektive abschließend bearbeitet und ggf. annimmt oder ablehnt.

An all jene, die bisher nur Zuschauer waren: Es ist höchste Zeit aktiv zu werden!

JETZT müssen die Abgeordneten Post bekommen! JETZT müssen Fragen gestellt werden! Fragen wie:

Ob die Abgeordneten die übertriebene und unangemessene Regulierung der EZigarette als Arzneimittel zurückweisen werden?

Bewiesen: Das Deutsche Krebsforschungszentrum lügt bei dem Thema EZigarette

Dieser Text ist eine Übersetzung und stammt im Original von Prof. Dr. Michael Siegel von der „Boston University School of Public Health“.1
Prof. Dr. Siegel hat 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Bekämpfung des Tabakkonsums, der Sozial und Verhaltenswissenschaften, der Massenkommunikation und der Volksgesundheit.

Er zeichnet sich dadurch aus, dass er seit Jahren kein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es darum geht, Falsch- und Fehlinformationen sowohl der Tabak- als auch der Pharmaindustrie und der sog. „Gesundheitsexperten“ öfftl. zu brandmarken.
In seinem Blog „The Rest of the Story: Tobacco News Analysis and Commentary“ nimmt er regelmäßig politisch und finanziell motivierte wissenschaftliche Veröffentlichungen „auseinander“ und offenbart dem Leser damit einen Blick hinter die Kulissen von „Big Tobacco“ und „Big Pharma“.

Offener Brief an Herrn Heiko Thomas

Sehr geehrter Herr Thomas,

auf Ihrer Homepage findet man unter dem Link „Kontakt“ die Worte

„POLITIK LEBT VOM DIALOG“.

Dies und Ihre Antworten vom 17. April 2013 auf dem Internetportal „Abgeordnetenwatch“, nehme ich zum Anlass um Ihnen ein „paar“ Zeilen zu schreiben. Bitte entschuldigen Sie bereits jetzt, dass ich mich leider nicht sehr kurz fassen konnte – Jedoch ist das Thema einfach zu umfangreich um es „einfach mal so in ein paar Sätzen“ abzuhandeln.

Ich wäre Ihnen Dankbar, wenn Sie sich die Mühe machen die folgenden Zeilen zu lesen und mir ggf. eine Antwort zukommen zu lassen.

Wenn die Einstufung der EZigarette als Arzneimittel die Lösung ist – was war dann die Frage?

Als die MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency – Die Britische Behörde für Arzneimittelregulierung) im Jahr 2010 die Öffentlichkeit fragte, wie die EZigarette reguliert werden sollte, gab die MRHA drei Möglichkeiten vor.

Ich fasse die ersten beiden zusammen und zitiere die dritte:

  • Option 1. EZigaretten wie ein Arzneimittel regulieren und nicht zugelassene Produkte innerhalb von 21 Tagen einziehen.
  • Option 2. EZigaretten wie Arzneimittel behandeln und nicht zugelassene Produkte innerhalb von einem Jahr (Juni 2011) einziehen.
  • Option 3. „Nichts tun und diese unregulierten Nikotinhaltigen Produkte, welche nicht auf Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit geprüft worden sind, auf dem Markt belassen.“

Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Der „Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz – IMCO“ vom 27.03.2013 liegt mittlerweile auch auf Deutsch vor und damit ist es an der Zeit sich diesen etwas genauer anzuschauen. Hier wird Vorgeschlagen, die Liquide für EZigaretten pauschal als Arzneimittel einzustufen – egal welcher Nikotingehalt in diesen vorliegt.

Auf Seite 30 kann man die Begründung für den Änderungsantrag 44 für den Artikel 18 (Nikotinhaltige Erzeugnisse) nachlesen:

Fakten zur EZigarette

Die bis zum heutigen Datum 9873 mal heruntergeladene Ausarbeitung

„Die elektrische Zigarette – Eine faktenbasierte Ausarbeitung unter Berücksichtigung von publizierten Quellen“

wurde einem Update auf Version 1.0.2 unterzogen.

Dazu gekommen ist diesmal ein kompletter Abschnitt über das Suchtpotential und die Vor- und Nachteile von „Nikotin ohne Tabak“.

Es ist schön zu sehen, dass diese „Ausarbeitung“ bisher solch einen Anklang gefunden hat und scheinbar weiträumig als Argumentations- und Informationsquelle genutzt wird.

Mit Kuchen essendem Gruss

Rursus

Berichtsentwurf Linda McAvan – ENVI

Dieser Beitrag richtet sich besonders an all jene, die froh darüber wären, wenn EZigaretten nicht als Arzneimittel, sondern als Tabakprodukt eingestuft werden.

Die Berichterstatterin des „Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ENVI„, Linda McAvan, hat am 28.03.2013 scheinbar ihren ersten Berichtsentwurf vorgelegt – Dieser Berichtsentwurf ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments verfügbar:

DRAFT REPORT – Linda McAvan – 28.3.2013

Bevor ich auf das Dokument eingehe, möchte erst einmal erklären was ein „Berichterstatter“ eigentlich ist.

 

Das konnte man vorher nicht wissen, oder?

Im Oktober 2011 hatte ich knapp 25 Jahre lang geraucht und war bei einem „Tagesverbrauch“ von bis zu 75 Zigaretten angekommen. Obwohl es mir Gesundheitlich immer noch gut ging (das Deutsche Sportabzeiche lege ich jedes Jahr ab) war das doch eine Zahl die mir zu Denken gab.

Und so kam es, dass ich einem Kollegen interessiert zuhörte, der so einen „seltsamen Kugelschreiber“ hatte, an welchen er regelmäßig nuckelte. Nach einer kurzen Recherche im Internet war klar: Eine EZigarette könnte mir helfen meinen Tabakkonsum zu minimieren – Ich kaufte mir am 17. Oktober 2011 für knapp 80 Euro eine EZigarette mit Liquiden…

Was die EZigarette nicht ist – Teil 3: Funktionsarzneimittel?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich “das Pferd von hinten aufzäume” und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Nachdem ich in Teil 1 geklärt habe, warum die EZigarette keine Tabakzigarette bzw. nicht ein den “Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis” ist, und in Teil 2 das Präsentationsarzneimittel unter die Lupe genommen wurde, kommen wir heute zu der Frage:

 

Ist die EZigarette ein Funktionsarzneimittel?

Entwarnung für: Metalle in EZigarettendampf gefunden

Entwarnung:

Vielleicht hat der eine oder andere den Artikel vom 01. April 2013 gelesen, in dem es um eine Studie ging in der „Spuren von Metallen im EZigarettendampf“ gefunden worden sind. In dem Artikel wurden schon einige Vergleiche zu gefundenen Metallspuren in Nikotininhalatoren gezogen und teilweise die unfaire und einseitige Präsentation der Studienergebnisse dargestellt:

Scaremongering: Metalle in EZigarettendampf gefunden