Das BfR versucht es mal wieder mit Politik

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als Aufgabe diverse offizielle Stellen als Ratgeber im Sinne des Verbraucherschutzes zu beraten.1 Normalerweise macht das dabei auch „einen guten Job“. So hat da BfR zum Beispiel zu Ostern 2012 relativ schnell Entwarnung wegen etwaiger Salmonellen in Eiern gegeben.2 Weiterhin im November 2012 aufgrund einer Zeitungsmeldung über Mineralölbestandteilen in Schokoladen aus Adventskalendern sehr schnell und fundiert „Entwarnung“ gegeben.3

Bei EZigaretten scheint das BfR jedoch den ein oder anderen Bock zu schießen und empfahl z.B. im Mai 2012 ohne irgendwelche gesicherten Daten, dass EZigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen sollten. Und das obwohl

Netzfundstück: Die FDA will regulieren und hat keine Ahnung!

Von Zeit zu Zeit stolpert man im Netz über Dinge, welche einem ein Lächeln ins Gesicht zaubern… Und manchmal sogar in schallendes Gelächter ausbrechen lassen…

Die U.S. Food and Drug Adminstration (FDA) hat sich in der Vergangenheit bemüht EZigaretten als Arzneimittel einzustufen.

Dafür haben sie zuerst versucht die Öffentlichkeit zu verwirren, indem sie eine „Studie“ veröffentlicht haben, in der sich heraustellte, dass in manchen Liquids Nitrosamine sind.

 

Weiter geht es mit dem belügen von EU-Abgeordneten

Die EU-Abgeordneten sind in der Vergangenheit mehr oder weniger offen belogen und/oder getäuscht worden, wenn es darum ging die Schädlichkeit der E-Zigarette hervorzuheben. Nur ein Beispiel aus einer langen Reihe ist z.B. das Statement von Dr. Schnichels als Vertreter der EU-Kommission bei der Sitzung des „EU Auschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ am 30.05.2013.

Wenn es darum geht die Inhaltsstoffe der Liquids zu diskreditieren werden gerne gefährliche Begriffe wie z.B. „Schwermetalle“ in eine Pressemitteilung gepresst und die Ergebnisse dann ohne Vergleichsmöglichkeit auf die Menschheit losgelassen um ein größtmögliches Maß an Angst oder zumindest Verunsicherung zu erzeugen.

Beschwerde bei dem Presserat

Im unteren Teil -> Update 23. Juli 2013, Update 29. August 2013

Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) sowie Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju).

Der Deutsche Presserat hat die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) ausgearbeitet, eine Art Ehrenkodex für Medienvertreter, der 1973 erstmals veröffentlicht und am 3. Dezember 2008 letztmals überarbeitet wurde. Am 12. Dezember 1973 wurde er an Bundespräsident Gustav Heinemann überreicht. Es gehört zur Tradition des Pressekodex, dass auch jede Änderung dem amtierenden Bundespräsidenten übergeben wird.

Ockhams Rasiermesser

Ockhams Rasiermesser: Von mehreren möglichen Erklärungen desselben Sachverhalts ist die einfachste Theorie allen anderen vorzuziehen.

Viele Experten für Raucherentwöhnung wollen das das Rauchen aus Gesundheitlichen Gründen minimieren.

Richtig? Richtig!

Aus diesem Grund ist alles, was die Menschen von der Tabakzigarette weg und zu sichereren Alternativen hinführt gut.

Richtig? Richtig!

EZigaretten haben als Alternative für Tabakzigaretten eine nachgewiesene Erfolgsbilanz mit einer sehr guten Erfolgsquote.1

Sie enthalten erwiesenermaßen keine der vielen giftigen Stoffe, welche in Tabakrauch gefunden wurden. Der Dampf besteht aus Nikotin, Propylenglykol und/oder pflanzliches Glycerin und Lebensmittelzugelassenen Aromastoffen – Alles Stoffe, die nicht Krebserregend sind. Die Rauchentwöhner müssten also alle für EZigaretten eintreten.

Informationen zur EU-Tabakrichtlinie

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Da dieser Text von Michal Dobrajc nahezu alles enthält, was ich seit einigen Tagen Gebetsmühlenartig wiederhole, habe ich ihn leicht abgewandelt und veröffentliche ihn hier in meinem Blog:

Nachfolgend wird ausgeführt, wie der aktuelle Stand der Tabakrichtlinie der EU nach meinem Kenntnisstand und Verständnis ist und welche Auswirkungen sie auf E-Zigaretten hat. Dieser Beitrag dient einem unverbindlichen Überblick und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit und Richtigkeit.

Lügt Dr. Peter Liese oder weiss er es nicht besser?

Auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ hat das Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des EU Auschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) Dr. Peter Liese folgendes als Antwort auf eine Frage einer Bürgerin zum Thema EZigarette geschrieben:

„In vielen Gesprächen und E-Mails wurde die Wirkung der E-Zigarette als völlig harmlos dargestellt. Leider ist sie das nicht. Sie enthält Nikotin in erheblichen Mengen und man muss nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft davon ausgehen, dass die Gefäßschaden, dass heißt Schlaganfälle, Raucherbein und Herzinfarkte, bei der E-Zigarette genauso drohen wie bei der herkömmlichen Zigarette. Andere Wirkungen sind zwar umstritten, aber es ist sicher wahrscheinlich, dass etwa Lungenkrebs deutlich weniger vorkommt.“1

Sämtliche EZigaretten werden zum Arzneimittel reguliert

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Urspünglicher Artikel:

Heute ist im ENVI-Ausschuss das schlimmstmögliche eingetreten.

Ab jetzt ist der Fahrplan der neuen Tabakrichtlinie fest:

Sämtliche EZigaretten mit Liquid und das Liquid an sich, werden als Arzneimittel eingestuft!

Der sogenannte „Consolidated amendment 57“ wurde vom ENVI akzeptiert.12

Alle die jetzt jubeln: „Hurra, keine 2 – 4 mg Grenze!“ – STOP!

Macht euch bewusst: Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah vor, dass alles über 4 mg als Arzneimittel zu behandeln sei (alles darunter nicht).

Verständnisproblem: Harmonisierend deharmonisiert?

Hinweis vom 09.05.2014: Aktuelle Informationen zur veröffentlichten neuen Tabakrichtlinie und den Artikel 20 (E-Zigaretten) finden Sie hier: KLICK

 

Bei den Beratungen zur geplanten neuen Tabakrichtlinie hört man von manchen Abgeordneten, dass der Hauptgrund für die Einstufung der Liquids für EZigaretten auch in der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts begründet ist.

So schreibt z.B. Frau Christa Klaß in einer Antwort auf Abgeordnetenwatch am 03. Juli 2013:

Verständnisproblem: 1 ml Liquid ist NICHT mit einer Zigarette zu vergleichen

Kurz und knapp: Es kommt auf die Nikotinkonzentration, Nikotinresorption und vor allem die persönlichen Gegebenheiten an!

Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 18mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „18er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 16 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „18er“ Fläschchen entspricht ca. 30 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10ml „18er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.

Beispiele anhand eines 10ml Liquidfläschchen mit 9mg Nikotin pro ml:
Nikotinkonzentration – Ein 10ml „9er“ Liquidfläschchen entspricht ca. 8 Tabakzigaretten.
Nikotinresorption – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht ca. 15 Tabakzigaretten.
Persönliche Gegebenheiten – Ein 10 ml „9er“ Fläschchen entspricht knapp zwei Schachteln Tabakzigaretten.