Die Begründung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist keine Begründung!

Der „Entwurf einer Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz – IMCO“ vom 27.03.2013 liegt mittlerweile auch auf Deutsch vor und damit ist es an der Zeit sich diesen etwas genauer anzuschauen. Hier wird Vorgeschlagen, die Liquide für EZigaretten pauschal als Arzneimittel einzustufen – egal welcher Nikotingehalt in diesen vorliegt.

Auf Seite 30 kann man die Begründung für den Änderungsantrag 44 für den Artikel 18 (Nikotinhaltige Erzeugnisse) nachlesen:

Abgeordnetenwatch zensiert die Dampfer!

Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurden auf dem Portal „Abgeordnetenwatch“ (AW) beantwortete Fragen besorgter Bürger nachträglich gelöscht!

Mindestens 7 Antworten von Frau Evelyne Gebhardt zur anstehenden Revision der Tabakprodukterichtlinie (Schwerpunkt e-Zigarette) wurden nachträglich vom Moderationsteam von AW entfernt.

Wohlgemerkt: Fragen die bereits durch die Abgeordnete beantwortet wurden!

Da dies nur bei Frau Gebhardt geschehen ist, kann davon ausgegangen werde, dass Frau Gebhardt selbst diesen Eingriff in das „virtuelle Wählergedächtnis Abgeordnetenwatch” beauftragt hat.

Die berechtigten Fragen von einzelnen Bürgern, wurden seitens AW als “Kampagne” bezeichnet und „einfach so“ gelöscht – Das schlägt den Fass den Boden aus!

Professor John Britton: Die Auswirkungen von Nikotin sind vergleichbar mit Coffein

Professor John Britton, Vorsitzender der „Tobacco Advisory Group“ des „Royal College of Physicians“ wurde am 11. Februar 2013 wie folgt von der „BBC“ zitiert:

„Nikotin selbst ist keine besonders gefährliche Droge“, sagt Prof. Britton – welcher die „Tobacco Advisory Group“ des „Royal College of Physicians“ leitet. „Es ist vergleichbar mit den Auswirkungen von Coffein.“

„Wenn alle Raucher in Großbritannien mit dem Tabakrauchen aufhören und anfangen würden EZigaretten zu konsumieren, könnten wir 5 Millionen Leben retten – von Menschen die heute leben. Es ist ein riesiges Potenzial für die öffentliche Gesundheit.“

Bonny Herzog: Das hat ein wenig was von Apple

Bonny Herzog, angestellt bei „Wells Fargo Securities“ und eine der besten Tabak-Wertpapieranalystinen in den USA, wurde in dem Magazin „Time“ am 08. Januar 2013 folgendermaßen zitiert:

Der Gebrauch von EZigaretten könnte die herkömmliche Tabakzigarette in den nächsten zehn Jahren überholen … und sie werden im laufe der Zeit weiterentwickelt und verbessert – mit weit weniger Risiko. Der Technologieanteil hat ein wenig was von Apple – Und dies ist nur Version 1.

Leider versucht die Europäische Union zur Zeit aus fadenscheinigen Gründen die Version 2 zu verhindern.

Rursus

Lionel Shriver: Teuflische Gründe gegen EZigaretten

Lionel Shriver, Autorin des verfilmten Buchs „We Need to Talk About Kevin, schreibt in der Zeitung „The Guardian“ am 5. Januar 2013 über die Motivation der Prohibitionisten:

Wenn EZigaretten „normal“ werden, dann wäre dies ein unglaublicher Fortschritt für die Öffentliche Gesundheit:

Das Problem dabei ist: Raucher wurden in den letzten Jahren Moralisch und Medizinisch dämonisiert:

Rauchen ist nicht nur für die Öffentliche Gesundheit schlecht – Es ist schlecht PUNKT!

EZigaretten trennen die rationalen wissenschaftlichen gesundheitlichen Bedenken des Tabakkonsums von der reinen kulturellen Abscheu vor einer „schmutzigen“ Angewohnheit – welche sie als „Böse“ kennzeichnet.

Fällt die EZigarette unter das neue Nichtraucherschutzgesetz von NRW?

Update vom 25.02.2014:

Bevor Sie sich den Beitrag durchlesen, möchte ich zuerst auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 7 K 4612/13) hinweisen.

Bei diesem Gerichtsverfahren ging es darum, dass ein Gaststättenbetreiber dagegen geklagt hatte, dass die E-Zigarette dem Nichtraucherschutzgesetz NRW unterfallen würde. Das VG Köln der Klage des Gaststättenbetreibers statt.

Auszug aus dem Urteil:

Fakten zur EZigarette

Die bis zum heutigen Datum 9873 mal heruntergeladene Ausarbeitung

„Die elektrische Zigarette – Eine faktenbasierte Ausarbeitung unter Berücksichtigung von publizierten Quellen“

wurde einem Update auf Version 1.0.2 unterzogen.

Dazu gekommen ist diesmal ein kompletter Abschnitt über das Suchtpotential und die Vor- und Nachteile von „Nikotin ohne Tabak“.

Es ist schön zu sehen, dass diese „Ausarbeitung“ bisher solch einen Anklang gefunden hat und scheinbar weiträumig als Argumentations- und Informationsquelle genutzt wird.

Mit Kuchen essendem Gruss

Rursus

Berichtsentwurf Linda McAvan – ENVI

Dieser Beitrag richtet sich besonders an all jene, die froh darüber wären, wenn EZigaretten nicht als Arzneimittel, sondern als Tabakprodukt eingestuft werden.

Die Berichterstatterin des „Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – ENVI„, Linda McAvan, hat am 28.03.2013 scheinbar ihren ersten Berichtsentwurf vorgelegt – Dieser Berichtsentwurf ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments verfügbar:

DRAFT REPORT – Linda McAvan – 28.3.2013

Bevor ich auf das Dokument eingehe, möchte erst einmal erklären was ein „Berichterstatter“ eigentlich ist.

 

Das konnte man vorher nicht wissen, oder?

Im Oktober 2011 hatte ich knapp 25 Jahre lang geraucht und war bei einem „Tagesverbrauch“ von bis zu 75 Zigaretten angekommen. Obwohl es mir Gesundheitlich immer noch gut ging (das Deutsche Sportabzeiche lege ich jedes Jahr ab) war das doch eine Zahl die mir zu Denken gab.

Und so kam es, dass ich einem Kollegen interessiert zuhörte, der so einen „seltsamen Kugelschreiber“ hatte, an welchen er regelmäßig nuckelte. Nach einer kurzen Recherche im Internet war klar: Eine EZigarette könnte mir helfen meinen Tabakkonsum zu minimieren – Ich kaufte mir am 17. Oktober 2011 für knapp 80 Euro eine EZigarette mit Liquiden…

Was die EZigarette nicht ist – Teil 3: Funktionsarzneimittel?

In den letzten Wochen und Monaten wurde immer wieder die Frage auf den Tisch geworfen, in welche Produktkartegorie die EZigarette eigentlich gehört. Diese Frage versuche ich in einer mehrteiligen Serie zu beantworten, indem ich “das Pferd von hinten aufzäume” und erkläre, was die EZigarette nicht ist.

Nachdem ich in Teil 1 geklärt habe, warum die EZigarette keine Tabakzigarette bzw. nicht ein den “Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis” ist, und in Teil 2 das Präsentationsarzneimittel unter die Lupe genommen wurde, kommen wir heute zu der Frage:

 

Ist die EZigarette ein Funktionsarzneimittel?